Beiträge von Melli1981

    vielen Dank Corinna! Da fällt mir gerade ein ganzes Gebirge von der Schulter!

    Kannst du mir zufällig auch sagen: gebe ich da einfach eine Veränderungsmitteilung bei der ARGE ab oder muss ich da woanders hin und Anträge stellen? Wie lange dauert denn die Bearbeitung?

    Meine Info war eigentlich, dass ich einfach eine Veränderungsmitteilung + ein Formular vom Ausbilder abgebe, in dem die Ausbildungsvergütung angegeben ist.

    Das wurde mir vor ca. 3 Monaten so beim JC mündlich gesagt.

    Dass ich scheinbar keine Ansprüche mehr habe (bzw. meine Tochter) hat man mir nicht gesagt.

    Wenn die Bearbeitung (sofern ich auf andere Ämter muss, Wohngeld wird scheinbar direkt bei der Stadt beantragt, wie ich nun recherchiert habe), kann dann vom JC überbrückt werden und die holen sich das zurück o. ä.? (Vielleicht auch Ermessenssache des Sachbearbeiters?). Meine Ausbildungsvergütung wird nämlich auch immer erst zum Monatsende überwiesen.

    Wenn das Geld für die Miete da ist wäre der Rest nicht schlimm, da müssen wir mal einen Monat sparen oder uns das Geld leihen, das wäre kein Problem.

    Aber fehlende Mietzahlung wäre natürlich nicht so super.

    Hi,

    nein, es ist eine richtige WG mit 2 voneinander unabhängigen Bedarfsgemeinschaften ohne Verwandschaft o. ä.

    Auf den bisherigen Bescheiden wurde für meine Tochter und mich jeweils 50/50 angegeben. 250€ / 250€ jeweils anteilig für jeden von uns.

    Es ist eine Pauschalmiete (inkl. Wasser, Heizung, Strom, Tel/Inet + Betriebskosten, die Posten sind nicht separat aufgelistet) die außerdem unter dem Höchstsatz liegt. Weitere Unterlagen mussten wir dazu also nie einreichen (außer eben Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlung).

    Hallo,

    ich habe eine Zweitausbildung begonnen (38 Jahre alt, erste Ausbildung schlecht abgeschlossen, nie in dem Beruf gearbeitet, mehrere Jahre arbeitslos, mehrere Jahre Callcenter - da ich trotz Dutzender Bewerbungen im gelernten Beruf nichts gefunden habe).

    Das Ausbildungsgehalt war ziemlich mager, dennoch bin ich immer irgendwie damit zurecht gekommen. Während der Ausbildung wurde ich jedoch schwanger und bin nun aktuell in Elternzeit (Elterngeld + ergänzend Hartz IV).

    Ich bin alleinerziehend ohne weitere Einkünfte (außer Kindergeld) - Unterhalt/-svorschuss erhalte ich nicht.

    Nun habe ich gehört, dass ich nach der Elternzeit keinen Anspruch mehr haben soll? Mir wurde ursprünglich mitgeteilt, dass in diesem Fall eine Härteregelung (o. ä.) greifen würde.

    Kennt sich jemand damit aus?

    Die Ausbildung abzubrechen wäre Irrsinn (nur noch 1 Jahr und ein gefragter Beruf in dem viel gesucht wird), außerdem ist es nahezu unmöglich irgendwo wieder Arbeit zu finden (auch nicht im Callcenter, permante Ohrenentzündungen + Stimmbandentzündungen haben dazu geführt, dass ich noch mal eine neue Ausbildung gestartet habe).

    Für Wohngeld/Kindergeldzuschlag ist das Ausbildungsgehalt nich zu gering (würde sich im Februar mit Start ins dritte Lehrjahr ändern).

    Habe ich (zumindest die 3 Monate nach Ende der Elternzeit) Anspruch auf ergänzendes Hartz 4?

    Ich habe keine entsprechenden Threads im Forum gefunden, daher hier ein neuer. Wenn es doch was gibt gerne nur verlinken oder einen Tipp, wie ich ihn finde!