Beiträge von h.mueller1971

    Hallo,

    das ist nun mal schlicht Blödsinn.

    Wieso war meine Meinung dazu Blödsinn ?

    Wenn ich weiß, dass ich ab dem 01.11.2019 ALG2 beantragen muss und jetzt 10.000 EUR auf dem Festgeldkonto habe und auf dem Girokonto 6.000 EUR Minus, dann habe ich die dumme Situation, dass zwar das Festgeldkonto als Vermögen zählt und der Dispo nicht gegengerechnet wird.

    Wenn ich aber in diesem Wissen das Geld vom Festgeldkonto im Oktober noch auf das Girokonto als Ausgleich überweise, so habe ich noch 4.000 EUR auf dem Festgeldkonto als Vermögen und auf dem Girokonto 0. Und wenn mein Schonvermögen bei 4.500 EUR liegt, hat sich das erledigt.

    Natürlich ist es für den TE jetzt (!) zu spät......

    Hallo Corinna,

    das verstehe ich jetzt nicht. Ich habe jetzt keine großen Erfahrungen zwecks ALG2, ist mein erster Kontakt im Moment, aber ich musste natürlich auch die Kontoauszüge abgeben und da waren 2 Buchungen von meinen Eltern drauf, einmal 400 EUR für ein Kinderbett und einmal 900 EUR für eine Autoreparatur. Beide deklariert als "Zuzahlung". Seitens des JC wurde hier keinerlei Einwände erhoben.

    Selbst wenn das regelmäßiger, freiwilliger Unterhalt gewesen wäre, der mit Eintritt von ALG2-Anspruch von den Eltern eingestellt wurde, wieso sollte das dann eine Rolle spielen was vorher war ? (Solange nicht über dem Schonvermögen Geld vorhanden ist)

    Hallo,

    ich kann Dir auch nur empfehlen, die Unterlagen möglichst komplett bereitzuhalten. Kreditkartenabrechnung musste ich auch vorlegen und wenn dann irgendwo die 500 EUR herkommen, dann musst Du das erklären. Letztendlich kann ja sonst jeder kommen und diverse Zahlungen von Außen als "Kredit" deklarieren. Am Besten Rückzahlung erst in 5 Jahren ?

    Wenn dann der ALG2 Anspruch irgendwann mal weg fällt, wie soll das JC dann prüfen, ob Du diesen jemals wieder zurückzahlst ?

    Guten Abend,

    ich hätte eine Frage zu einem aktuellen Fall:

    habe ALG2 beantragt ab 01.07.2019. Die Antragstellung hat sich etwas hingezogen, da einige Dokumente nicht griffbereit waren. Natürlich habe ich mich nun auch um Arbeit gekümmert und am 04.10., quasi am Brückentag bekam ich per Post den ALG2-Bewilligungsbescheid für Juli bis Dezember zugesandt. Am gleichen Tag erhielt ich auch die Einladung, Ende dieser Woche nach England zu meinem Bruder zu ziehen und dort für ihn zu arbeiten. Er überweist mir daher auch einen Vorschuss, damit ich die Reise finanzieren kann.

    Nun habe ich mich am 07.10. um 07:45 Uhr gleich beim JC gemeldet und mich aus dem Leistungsbezug abgemeldet, da ich nun ja ab dem 17.10. meinen Wohnsitz hier aufgebe und der Vorschuss ja eh mit den ALG2-Leistungen als Zufluss angerechnet wird. Soweit so gut. Nun habe ich heute die Aufhebungsbescheide bekommen (für mich, und meine Frau für sich und unsere 2 Kinder) und darin steht nun, dass ich die Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten habe ??

    Wenn ich, wie geschrieben, am 04.10.2019 nachmittags den Briefkasten leere (JC hat bereits zu) und den Bewilligungsbescheid bekomme, am gleichen Tag abends die Nachricht vom Bruder bekomme, dass das alles klar geht und mich am Montag darauf um 07:45 (war um 07:35 dort, musste aber noch warten) das melde, dann habe ich doch nicht fahrlässig gehandelt, oder ?? Dass ich den Oktober zurückerstatten muss, das steht ja außer Frage, aber die Sozialversicherungsbeiträge ??? -> oder erstattet die GKV mir diese zurück ? Ich war die 3 Monate jetzt bei meiner Frau mitversichert, da sich die ENtscheidung beim JC so lange hingezogen hatte,

    Die Überweisung der ALG2-Leistungen erfolgt am Montag Vormittag, als ich quasi gerade im JC war zum abmelden.

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