Beiträge von Lullaby

    Hallo und danke für die Antwort,


    das nur die bisherige KDU übernommen wird ist doch aber nur so, wenn man in der selben Stadt mit dem selben Richtlinien zur KDU bleibt, oder?


    So steht es auch auf der Folie Seite 45.


    Wir ziehen aber in eine andere Stadt mit anderen KDU Preisen.


    Ein Umzugsgrund ist außerdem auch der Zugewinn an Lebensqualität. Genau das ist auch unser Umzugsgrund. Das steht auch auf Seite 45.


    Gruß

    Hallo an alle,


    mein Mann und ich möchten gerne in eine andere Stadt ziehen. Ich selber bekomme Bafög - bin Studentin. Mein Mann bekommt ALG2.


    Vom Bafög-Amt her ist es egal, ob und wohin ich ziehe. Der Pauschalbetrag für die Unterkunft bleibt immer gleich.

    Nur der Anteil von meinem Mann kommt ja noch vom ALG2.

    Nun möchten wir ohne Genehmigung in eine andere Stadt umziehen. Das keine Kosten dafür übernommen werden, keine Kaution und auch keine Nachzahlungen - das wissen wir.

    Wir möchten nur die Vorgehensweise wissen.

    - Wann melden wir uns beim neuen Jobcenter ab? Wahrscheinlich Anfang des Monats des Umzugs? Damit rechtzeitig die Leistung eingestellt wird?

    - Kann das neue Jobcenter unsere Akte von dem alten Jobcenter übernehmen, oder ist ein Neuantrag nötig? Wann stellen wir am besten den Neuantrag? Schon vor dem Umzug oder erst nach dem Umzug?

    - Wenn die neue KDU in der neuen Stadt 20€ mehr als das Maximum was übernommen wird ist, ist das dann ein Problem wenn wir diese 20€ selber zahlen? Ich habe durch das Bafög 100€ Freibetrag und wir könnten diese 20€ davon zahlen.

    Danke

    Hallo,


    ich bin Studentin und beziehe Bafög. Mein Mann bekommt ALG2. Wie darf das Jobcenter das Bafög anrechnen?

    Bafög-Höchstsatz sind 853€.

    minus 100€ Freibetrag,


    minus 109€ Krankenkassenbeiträge

    Sind beim Höchstsatz also: 853€-100€-109€= 644€. Mein fiktiver Bedarf beim Jobcenter liegt bei 667€. D.h. Also das Jobcenter dürfte meinen Mann kein Geld anrechnen, oder?


    Nun ist es aber so, dass das Jobcenter von meinem Bafög lediglich die 100€ Freibetrag bereinigt hat und der Überschuss von meinem fiktiven Bedarf wird nun bei meinem Mann angerechnet. Ich muss von dem Bafög aber wie gesagt 109€ für die Krankenkasse bezahlen, was in meinem Bafög-Satz berücksichtigt ist. Darf das Jobcenter diese Kosten als Einkommen werten?

    Danke