Beiträge von DomBa

    Hallo Community,

    ich möchte einen Antrag auf Erstausstattung bei meinem zuständigen Jobcenter stellen und hätte noch ein paar Fragen zum Antragsprozedere. Bevor ich aber zu meinen Fragen komme, erläutere ich noch kurz die Situation.

    Meine Ex-Freundin ist Ende Juni 2020 aus meiner jetzigen Wohnung ausgezogen. Bei unserem damaligen Zusammenzug, hatte Sie alle Möbel von sich mitgebracht. Da ich vor dem zusammenziehen in einem Internat untergebracht war, hatte ich zu dieser Zeit keine Möbel, die ich hätte in die neue Wohnung mitbringen können.

    Eine Erstausstattung wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Nun ist es so, dass mein Onkel (3. Grades) mir von sich Möbel leiht. Ist es trotz dieses Umstandes möglich, die Erstausstattung zu beantragen? Benötige ich von meinem Onkel eine schriftliche Vereinbarung, dass die Möbel geliehen sind?


    Gruß

    Dominik

    Ich selbst gehe zurzeit nicht arbeiten. Bis jetzt besteht noch eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin. Da Sie bis 16.07.2019 in Ausbildung war, änderte sich mehrmals die Anschrift der Arbeitsstätte. Zurzeit sind es für die einfache Fahrt 29,9 km und ausgehend vom Monat Oktober sind es 22 Arbeitstage.

    Ich habe nochmal eine Verständnisfrage. Im Internet hatte ich etwas von einfacher Fahrt bezüglich der Fahrtkosten gelesen. Wird bei der Entfernung nur die einfache Fahrt berücksichtigt oder die Hin- und Rückfahrt? Es ist mir jetzt noch nicht ganz klar.

    Gruß

    Hallo Community,

    ich hätte ein paar Frage bezüglich der Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit. Wird bei der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeit nur die einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt? Welchen Betrag erhält man pro Kilometer?

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Gruß Dominik

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Das hilft mir weiter.

    Mir ist gerade noch etwas eingefallen, dass ich vergessen hatte. Wir beide bewohnen zurzeit diese Wohnung, da diese barrierefrei ist und die Mietpreise im Kreis explodieren. Die Miete bei Neubauten, die auch barrierefrei sind beginnen bei 2 Zimmern bei ca. 600 € kalt.


    Eine Frage ergibt sich bei mir gerade. Ich habe im Internet mehrmals gelesen, dass man einen Untermietvertrag benötigt. Stimmt das? Wir beide habe im Mietvertrag jeweils als Hauptmieter unterschrieben.

    Gruß!

    Die 3-Zimmer-Wohnung wird von einer Bewohnerin und mir bewohnt. Es ist zu beachten, dass wir beide eine Schwerbehinderung haben mit einem Grad der Behinderung von 100. Sie ist vollkommen eigenständig. Ich selbst bin aufgrund einer Muskeldystrophie Duchenne (Muskelschwund) auf Unterstützung einer 24 Stunden Assistenz angewiesen. Das bedeutet, dass ich durch einen angestellten Assistenten im Alltag (z.B. Haushalt, einkaufen etc.) Unterstützung erhalte. Die Bewohnerin ist 27 Jahre alt und ich werde am 12. Oktober 25 Jahre alt.

    Jeder von uns beiden hat ein eigenes Zimmer. Das dritte Zimmer ist ein Wohnzimmer mit Esszimmer, dass von beiden benutzt wird. Ansonsten ist noch eine Küche und ein Badezimmer vorhanden.

    Guten Abend Community,

    da ich im Themenbereich Wohngemeinschaft noch absoluter Neuling bin, möchte ich mich auf diesem Weg informieren. Zuerst hätte ich gerne von euch gewusst, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit 2 Personen in einer Wohnung als Wohngemeinschaft anerkannt werden?

    Für die nächste Frage, muss ich ein wenig ausholen. Gehen wir davon aus, dass 2 Personen in einer Wohngemeinschaft leben. Der eine WG-Bewohner geht einkaufen und kauft die Sachen des anderen mit ein. Dieser besagte zweite WG-Bewohner überweist dem anderen den Betrag seines Einkaufs. Gilt dies schon als Wille sich gegenseitig finanzielle zu unterstützen?

    Gruß Dominik