Beiträge von arelde

    Hallo zusammen,

    ich habe von Feb-April ALG2 bezogen, war dann angestellt bis August, seitdem beziehe ich wieder ALG2.

    Folgende Situation:

    Ich wurde im Februar aufgefordert, umzuziehen, da meine Miete den Satz übersteigt. Danach war ich erwerbstätig und musste natürlich nicht umziehen. Nun bekomme ich ja seit August wieder ALG2 und offenbar nur die verringerte Miete.

    Ist das so üblich und richtig? So wie ich es verstanden hatte, hätte ich in den 6 Monaten umziehen sollen, allerdings war ich eben erwerbstätig und meine Frage ist, ob es korrekt ist, dass ich nun diese Frist bei meiner zweiten Erwerbslosigkeit nicht mehr bekomme. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum ich jetzt in der Lage sein sollte, schneller (sofort) umzuziehen - abgesehen davon bin ich krank geschrieben, und könnte gar nicht umziehen. Da ich keine Möglichkeit dazu habe, sehe ich meine Grundbedürfnisse so nicht gedeckt.

    Ich bitte um entsprechende Informationen.

    Grüße

    Hallo,

    ich bin seit meinem (gegenwärtigen) Ausscheiden aus dem Berufsleben - auch jetzt noch - krank geschrieben. Auch daher kann und möchte ich den Termin nicht wahrnehmen. Ich sehe durchaus, dass es problematisch ist, keinen Antrag zu stellen, und frage insbesondere deswegen um Hilfe.

    Ich habe noch nicht insgesamt 12 Monate gearbeitet, da ich Berufseinsteiger bin. Daher kein ALG I

    Ich lebe allein und bin 28.


    Gruß

    Hallo zusammen,

    danke erstmal für eure Bereitschaft, mir hier mit eurem Wissen auszuhelfen.

    Ich habe mich mit der Nachricht meines endenden Beschäftigungsverhältnisses ordnungsgemäß beim JobCenter gemeldet und bekam einen Termin (für das Erstgespräch).

    Ich war krankgeschrieben, und sagte unter Angabe der Krankschrift ab. Ich ließ mir dies per E-Mail bestätigen, die E-Mail habe ich.

    Seitdem sind einige Wochen vergangen, das JobCenter meldet sich bislang nicht. Mir ist ein wenig unwohl, obwohl ich eigentlich mich mit meiner Erstmeldung ordnungsgemäß verhalte. Da ich problemlos einen Job finden werde, sobald ich mich geordnet und beruflich neu orientiert habe, bin ich froh, in meiner Situation nicht unter Druck gesetzt zu werden - dies war in der Vergangenheit hinderlich und kontraproduktiv. Daher möchte ich mich nicht beim JobCenter melden, wenn sie sich nicht melden - meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt. Ich vermute, es ist der Sachbearbeiterin einfach entfallen, mir einen neuen Termin zu geben.

    Ich habe vor, meinen Hauptantrag online herunterzuladen, möglichst auszufüllen und an die Leistungsabteilung zu schicken.

    Habt ihr Tipps, Hinweise oder Warnungen im Bezug auf mein Vorgehen?

    Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich hier für alle das Beste möchte. Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden, und werde mich freuen, sollte ich dies ohne störende und kontraproduktive Eingriffe tun können.

    Außerdem wollte ich bei dieser Gelegenheit noch fragen, warum die Briefe mit den Termineinladungen ohne Einschreiben bei mir ankommen. Wie ist dieses Vorgehen eigentlich rechtswirksam, wenn ich behaupte, den Brief einfach nicht bekommen zu haben? Im Moment muss ich mich ja fragen, wo die Briefe bleiben - der erste kam aber wie gesagt an, weswegen ich eigentlich davon ausgehe, das alles in Ordnung ist.

    Bitte klärt mich auf!

    Liebe Grüße