Beiträge von Beek

    So ich noch mal,

    ich hatte ja jetzt ein bischen Zeit, über das Wort "Zuflussprinzip" nachzudenken,

    es macht zwar autsch, aber ich habe es denke ich verstanden.

    Ich vertehe es jetzt so, das es für das Jobcenter unerheblich war, woher/von wann das Geld stammte,

    ich erhielt ja schliesslich anteilig meinen Regelsatz und das zuvor gemeldete 450€ einkommen.

    Aber ich habe mit der Arbeitsaufnahme halt 280€ Schulden beim Jobcenter, finde ich ungerecht.

    Aber darüber drauch man nicht weiter zu diskutieren, ist mir auch klar.

    Ich danke Dir vielmals für Deine Hilfestellung, die für mich wahrscheinlich nicht nur anfänglich nicht so leich zu verstehen schien.

    Es ist doch so, wenn das Geld am 1.7 aufs Konto gekommen wäre,

    wie seit dem fortlaufend auch, ergab sich ja auch keine Überzahlung.

    Nur weil das Geld vom Arbeitgeber einen Tag zu früh auf mein Konto einging (Arbeit/Verdienst 06/19.)

    stellt das Jobcenter diese Forderung, ich habe ja bereits am 3.6 angegeben geringfügig beschäftigt zu sein.

    Ich habe aufgrund der Forderung in der Zeit doch nicht einmal genug verdienen können um auch nur ein "Taschengeld"

    mehr gemacht zu haben.

    Entschuldigung wenn ich u.U schwierig werde.

    Edith: Die Leistungen würden bereits am 3.6 angepasst.

    Schönen guten Tag,

    Ich habe am 3.6 einen Minijob angenommen 450€.

    Der Arbeitgeber zahlte den ersten Verdienst am 30.6 genau 450€,

    daraufhin erhielt ich vom Jobcenter die Benachrichtigung über eine Überzahlungsdifferenz von rund 280€.

    Das Jobcenter möchte dieses anscheinend, weil der Verdienst am 30.6 statt 1.7 auf meinem Konto war.

    Kann das so sein, ich falle aus allen Wolken.

    "Sie haben am 3.6 .19 eine Arbeit.....aufgenommen. Am 30.6.19 haben Sie laut Kontoauszug Ihren ersten Verdienst von 450€

    von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Da Ihnen Ihr Verdienst am Ende des Monats 30.6 ausgezahlt wurde und das Jobcenter zum Anfang des Monats

    1.6 im voraus geleistet hat, wird Ihr Einkommen auf die erhaltenen Leistungen angerechnet."


    Die Suche brachte mich nicht wirklich weiter,

    jeder Wink mit dem Zaunpfahl ist gerne gesehen, danke fürs lesen.

    Ich bin eigendlich nen entspannter Typ, aber das finde ich einfach ungerecht.