Beiträge von mona

    Ich bin von den Begriffen Erstattung,Aufrechnung und Minderung irgendwie verwirrt.

    In dem Schreiben steht das ich den vom JC überzahlten Betrag zu erstatten habe,soweit klar

    und alles normal.

    Am Ende des Briefes unter "3.Einziehung" steht dann aber der Satz:

    "Die Höhe der Aufrechnung würde 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs betragen,

    da es sich um Ansprüche auf Erstattung handelt,die sich aus einer vorwerfbaren Handlung

    ergeben (§ 43 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II)"

    30% von meinem Regelsatz sind nicht 36 Euro!!!

    Ich verstehe das Schreiben so das ich 36 Euro zu erstatten habe und dann noch zusätzlich

    einmal 30% ( also 127,20 Euro )!

    Vorrausgesetzt ich verstehe es richtig, geht meine Frage dahin ob ich bei meiner Antwort z.b. was

    von mangelnder Verhältnissmäßigkeit oder anderes geltend machen kann.

    Soweit ich weiß ist in der BRD jede Behörde an das Rechtsprinzip der Verhältnissmäßigkeit gebunden.

    Wenn jemand dieses verletzt sieht kann er vor Gericht versuchen(!) dieses einzuklagen.

    Und bei einem Widerspruch wäre das als Begründung eben relevant.

    Hallo,ich beziehe ALG II und habe meine Betriebskostenabrechnung für 2018 beim Jobcenter abgegeben.Ich habe 36 Euro Guthaben und habe sie unaufgefordert eingereicht.Ich bin davon ausgegangen das dies keine ERHEBLICHE Änderung meiner Verhältnisse ist und sie darum nicht SOFORT abgeben,nun wirft mir das Jobcenter "grobe Fahrlässigkeit" und

    "Schädigung" vor.In dem Schreiben zur Anhörung ist von 30% Kürzung (Aufrechnung) die Rede.Dabei ist die Überzahlung doch onehin bereits im Jahr 2018 passiert eine unverzügliche Mitteilung war nicht möglich...

    Frage: Sind 30% (ich nehme mal an für 3 Monate oder wie?!) bei 36 Euro nicht rechtlich unverhältnismäßig? Und was ist mit dem Wort "erheblich" in SGB I § 60 (1) 1. ???