Beiträge von Biene23

    Nein ich soll den einreichen und oben meine BG Nr draufschreiben und mein Namen ,mein Problem ist das wenn ich den Hauptantrag stelle dann wahrscheinlich auch Den Gesamten Bedarf inkl Miete auf mein Konto bekomme und somit dann BG Vorstand bin oder wie man das nennt und mein Freund dann sich das Geld Von mir auszahlen lassen muss das ist ja wie in den 60er nur andersrum wo die Frau ihr Haushaltsgeld vom Mann bekommen hat deshalb der Begriff Zwangsehe bzw auf Zwang abhängig gemacht vom Partner.

    Ich habe mich jetzt aber vom Anwalt beraten lassen diese Vernieterbecwheinigung ist Schwachsinn denn der Vermieter ist nicht verpflichtet die auszufüllen es reicht wenn die aktuellen BK Abrechnung vorgelegt wird.

    Bitte sachlich bleiben

    Das Problem ist das ich im Hauptantrag gefragt wird ob ich allein wohne, was ja nicht ist so ist und somit müsste ich ankreuzen : ich lebe mit meinem Partner in einer Verantwortungs und Eingestehensgemeinschaft. Also werden wir somit Zwangsverheiratet. Wir haben gesagt das wir nicht voneinander abhängig gemacht werden möchten. Dann soll ich die VE ausfüllen und erklären wieso wir der Meinung sind keine VuE sein. Das wiederspricht sich mir wegen den Angaben im Hauptvertrag. Ich Auch kann ich kein Fragebogen/Wohnungsangebot Vordruck an seinen Vermieter schicken den er ausfüllen soll um die KDU für mich zu ermitteln. Also wird der Antrag folglich nicht bearbeitet. Der Sachbearbeiter ignorierte das bei uns keine Kriterien für eine VuE vorliegen. Aber durch den Hauptantrag werden wir zu einer VuE gezwungen. Es gibt keine Kontovollmacht oder ähnliches und im Fall der Fälle kann keiner den anderen auf Unterhalt verklagen oder es einfordern. Es müsste doch ausreichen wenn mein Freund ein Veränderungsmitteilung abgibt mit allen dazugehörigen Anlagen wie VM EK und dann die VE dort kann dann eingetragen werden das kein Wille besteht füreinander finanziell einzustehen.

    Ich habe war heute beim JC und habe einen Hauptantrag bekommen. Ich bin bei meinem Freund eingezogen, er bekommt auch Alg2. Einen Untermietvertrag will er mir nicht geben und ich habe dem JC gesagt das wir kein VuE sind. Trotzdem habe ich das Formular VE bekommen und soll es ausfüllen. Ich habe einen Hauptantrag bekommen wo ich bei 2. angeben soll ob ich alleine Wohne, was ja nicht so ist. Also müsste ich dann Angaben machen dazu ( siehe Foto) aber keine der Aussagen treffen zu.

    Ich habe eine Vermieterbescheinigung/Wohnungsangebot bekommen die ich von seinem Vermieter ausfüllen lassen soll

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    Bitte sachlich bleiben! Thema kann weitergeführt werden.

    Vielen Dank für die Antwort


    Wenn du dem Jobcenter mitteilst, dass du zum 15.10.2019 umziehst, werden die Leistungen eingestellt und de erhälst einen Aufhebungsbescheid. Die Ummeldung ist nur für das neue zuständige Jobcenter wichtig.

    Also ist ab dem 15.10das alte JC nicht mehr zuständig und ich muss auch keine Termine mehr wahrnehmen?da ich ja erst ab dem 28.10. in Berlin behördlich angemeldet (neue Adresse) bin der Umzug ist am 15.10

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    Du bekommst einen Aufhebungsbescheid, in dem du dem Jobcenter vor Ort mitteilst, dass du umziehst. Die Leistungen werden eingestellt und du erhälst den Bescheid.Wenn du keine Leistungen mehr erhälst, ist es nicht möglich einen Aufhebungsbescheid zu bekommen.

    Wenn ich dem JC mitteile das ich zum 15.10 umziehe ist es dann ab dem Tag nicht mehr zuständig? Oder erst wenn ich vom Bürgeramt die Ummeldung vorlege?denn die bekomme ich wie gesagt erst am 28.10. da es in Berlin nur mit Termin möglich ist sich umzumelden.

    Die Notwendigkeitsbescheinigung ist die Genehmigung für den Umzug. Einige Jobcenter verlangen so einen Schwachsinn. Du ziehst aus persönlichen Gründen um, hierfür wird das Jobcenter keine Genehmigung ausstellen. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn dir das alte Jobcenter bestätigt, dass du dort keine Leistungen mehr erhälst, i.d.R. durch einen Aufhebungsbescheid.

    Wenn du einen persönlichen Ansprechpartner im neuen Jobcenter hast, soll das alte Jobcenter Kontakt mit denen aufnehmen. So lässt es sich meiner Meinung nach am einfachsten regeln.

    Wie bekomme ich den Aufhebungsbescheid? Muss ich erst die Ummeldungbestätigung vorlegen?

    Ein Termin zur Ummeldung bekomme ich erst am 28.10. da ich beim Bürgeramt in Berlin dafür einen Termin brauche.ich will aber schon vorher zu mein Freund einziehen und möchte kein Ärger bekommen wegen einer Ortsabwesenheit die dann ja Eintritt wenn ich erst später den Aufhebungsbescheid bekomme. Ohne Aufhebungsbescheid bin ich noch bei denen im Leistungsbezug und muss Ortsanwesen sein?!

    Danke für die Antwort, ich brauche eine Notwendigkeitsbescheinigung von meinem jetzigen JC ansonsten bekomme ich keine Leistungen in der neuen Stadt sagte mir mein Sachbearbeiter. Habe ihm gesagt das keine Kosten anfallen. Verstehe das ganze nicht. Habe jetzt Angst ohne diese Bescheinigung keine Leistung vom neuen JC zu erhalten


    Ich hänge jetzt hier fest da ich keine Notwendigkeitsbescheinigung bekomme ich sollte meinen Weiterbewilligungsantrag stellen, habe ich gemacht und weis nicht mehr weiter. Ich will weg hier von dieser Stadt und wieder in meine Heimat wo ich ein soziales Umfeld habe hier vereinsame ich

    Ich möchte wieder zurück in ein anderes Bundesland und bei meinem Freund einziehen.

    Brauche ich dafür die Erlaubnis des JC?

    er bekommt auch Alg2 wie ich, es fallen keine Umzugskosten an, mein Hausrat bekommt eine Freundin( meine Wohnung ist spärlich eingerichtet)

    Meine Leistungen laufen Ende September aus und ich möchte Ende September schon einziehen, wie gehe ich jetzt vor? Einfach bei meinem Freund anmelden und beim neuen JC einen neuen Antrag stellen? Oder bekomme ich ohne Erlaubnis vom meinem JC keine Leistung beim neuen JC.

    Was muss ich alles beachten?