Beiträge von sgbverwirrung

    Okai verstehe, würde ich aber mehr verdienen z. B. In einer Bedarfsgemeinschaft als alleinverdiener, würde man mir den Unterhalt vom netto anrechnen richtig? Zb. 1500€ netto, Bedarfsgemeinschaft Bedarf 1600€

    Lg


    Und..

    Wenn ich 1200€ verdiene müsste ich noch 20€ Unterhalt zahlen, stockt mir das Amt bis auf 1230 das Geld auf? Bei einem Bedarf von 930€

    Kleines Update ich habe:

    Mein Bedarf beim Amt liegt bei 932€

    500€ Warmmiete

    432€ Regelsatz

    1200 Netto Lohn

    Zahle 300 Unterhalt

    --—--------900€

    Da ich ja jetzt nach der Zahlung des Unterhalts, nurnoch 900€ habe,

    Würde mir das Amt 330 € zahlen? So das ich 1230€ hätte, als wäre ich aufstocker?

    Wäre ich aufstocker ohne Unterhalt hätte ich ja auch 1230€ wegen des Freibetrages..

    Also das quasi so gesehen das Amt die Zahlung des Unterhalts übernimmt?

    Lg

    Hallo,

    Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen und etwas Klarheit verschaffen..

    Ich beginne mit einem Beispiel :

    Ich verdiene 1200 Euro Netto und muss titulierten Unterhalt in Höhe von 300 Euro zahlen.

    Bleibe mir also 900€

    Mein gesamt bedarf vom Jobcenter Beträgt aber 930,

    wenn ich jetzt aber Alg2 aufstockend beantrage, wird er dann aufgestockt inklusive meines Freibetrages?

    Also eigentlicher bedarf 930 + 300 Freibetrag Aufstockung auf 1230 wegen des freibetrages oder wird nur auf den mindest selbstbehalt aufgestockt oder nur auf 930 und ich gehe umsonst arbeiten?

    Bin völlig verwirrt!

    Hallo, ich und meine Frau haben ein großes Problem, ich versuche es mal so verständlich wie möglich zu schildern!

    Wir haben geheiratet und wohnen getrennt jeder wohnt zur Miete in einer 1 Zimmer Wohnung, wir sind aber auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung.

    3 Wochen nachdem wir die Eheurkunden eingereicht haben kam ein Schreiben vom Jobcenter, dass die kompletten Leistungen ab dem 1 des nächsten Monats komplett eingestelltellt werden, für beide!

    Wir wohnen getrennt jeder in einer 1 Zimmer Wohnung, beide sind zu klein für 2 Personen.

    Grund für die vorläufige sperre war : "Klärung der derzeitigen Wohnsituation zwischen uns".

    Jetzt zu meiner Frage, übernimmt das Jobcenter die KdU beider Wohnungen? Wenn ja, wie lange, da wir ja auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung sind?

    Oder werden Sie nurnoch die Miete für eine der Wohnung zahlen und ich bin gezwungen mietschulden zu machen, während der Zeit der Kündigungsfrist?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus!