Beiträge von sandy30j

    das "alte JC" schickt dir einen Einstellungsbescheid. Sollen die dir so schnell wie möglich übersenden.

    Beim "neuen" JC beantragst du mit allen notwendigen Unterlagen auf dem Postweg ab dem XY die neuen Leistungen. Und nach dem Umzug schlägst du da auf und sagst guten Tag, da bin ich, hier Meldebescheinigung etc und fragst nach dem Antrag. Zur "Not" beantragst du direkt einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen ( Kopie alten Bescheid mit hinschicken)!

    Lief bislang 2x genau so und ging problemlos binnen 1 Woche dann.

    Hallo,

    wir haben hier in NdS einen Antrag auf Übernahme der Schulbücher beim JC gestellt und bekamen dann einen "Zettel" der bescheinigt das die Voraussetzungen für die kostenlose Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) erfüllt sind.

    Damit wurden die Bücher von der Buchausleihe ausgegeben.

    Trotzdem möchte die Schule für "Arbeitshefte" mal eben 50 Euronen haben. Fallen die Arbeitshefte und die im BSG Urteil genannten Schulbücher oder wohl eher nicht? Wenn Lernmittelfreiheit bescheinigt ist, ist dann "nur" ein Teil, ein Teil eben nicht und es erfolgt keine Übernahme?

    Würde mich über Meinungen/Hinweise freuen

    Danke

    LG

    Sandy