Beiträge von Specter2588

    Laut Jobcenter sind meine Eltern definitiv NICHT mehr unterhaltspflichtig. Dies wurde uns im persönlichen Gespräch bestätigt. Auch auf dem Ablehnungsbescheid steht nichts von einer Unterhaltspflicht, die Belege für Unterhaltszahlungen wurden auch NICHT mehr gefordert.

    Dennoch wäre es also so, das dass Jobcenter das Geld von meinen Eltern mit in einen Topf werfen würde, obwohl ich nichts aus dem Topf bekomme.

    Ist für mich natürlich super, ich bekomm also weder Geld vom Amt, noch von meinen Eltern und mach jetzt was? Pfandflaschen sammeln?..

    Für mich klingt das ganze irgendwie nach nem äußerst schlechten Scherz..

    Hallo,

    wenn du unter 25 Jahre alt bist, bildest du zusammen mit deinen Eltern eine BG. Ein Widerspruch macht somit keinen Sinn. Zudem dürfte dir ja ALG I zustehen, was erstmal zur Abdeckung des Lebensunterhalts ausreichen müsste.

    Um als unter 25 jähriger ausziehen zu können benötigt man die Zustimmung des Jobcenters, welche nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt wird.

    In wie fern brauch man dazu die Zustimmung? Da meine Eltern nicht unterhalspflichtig sind, können Sie mich doch einfach vor die Tür setzen?

    ALG 1 steht mir doch nur zu wenn ich zuvor auch gearbeitet habe, oder nicht? da die Ausbildung schulisch war, gab es keine Vergütung o.ä.

    Schönen Guten Abend,

    Ich habe momentan ein wenig ärger mit dem Jobcenter. Da ich natürlich nicht alles 100% weiß, bin ich nun auf der Suche nach Untersützung.

    Ich würde den Fall daher hier ganz gerne einmal schildern.

    Folgendes:

    Ich (23 Jahre alt) habe vor einem Monat meine Berufsausbildung abgeschlossen.

    Meine Eltern haben mich bis dahin finanziell untersützt, nun möchten sie das ich auf eigenen Beinen stehe und für meinen Lebensunterhalt selbst aufkomme.

    Was ich auch nachvollziehen kann, finanziell war es zwar keine vollkommene Katasprohe, aber die Kosten durch mich waren schon eine großere Belastung, gerade weil ich keinerlei Zuschüsse in Form von Fahrgeld oder ähnlichem bekommen habe und meine Eltern alles selbst tragen mussten.

    Da ich momentan noch keine Arbeitsstelle habe, meine Eltern aber natürlich möchten das ich für meinen Unterhalt selbst aufkomme habe ich Arbeitslosengeld 2 beantragt, in der Hoffnung dort einen passenden Job und Finanzielleunterstützung zu bekommen. Ich habe mich natürlich vorher über die Probleme diesbezüglich informiert und versucht diesen gleich entgegen zu wirken.

    Ich habe also den Antrag eingericht, zusammen mit den Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung, alle Kontoauszüge meiner Seits, etc, also die gängigen Unterlagen die jeder abgeben muss. Des Weiteren habe ich eine Erklärung meiner Eltern angehängt, dass diese mich finanziell nicht länger unterstützen und unsere Wirtschaftsverhätlnisse fortan getrennt sind.

    Daraufhin verlange das Amt dann erstmal Nachweise über Unterhaltszahlungen (Wieso???) sowie jegliche Finanzielle Auskünfte meiner Eltern. Diese möchten Ihre Wirtschaftsverhältnisse natürlich nicht gegenüber dem Amt offen legen, da Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

    Daraufhin habe ich dann eine weitere Erläuterung abgegeben, in der ich erneut darauf hingewiesen habe das die Wirtschaftsverhältnisse getrennt sind, dass wir keine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II bilden. Da wir zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnen, aber getrennt Wirtschaften. Auf dieses Schreiben habe ich keine Antwort erhalten, nur einen Termin zum persönlichen Gespräch. Als wir dort zum Gespräch erschienen sind, hieß es der Antrag wäre abgelehnt da wir eine gemeinsame BG bilden, da ich noch unter 25 bin. Auf nachfrage hätte das angeblich auch nichts mit dem nicht vorhanden Unterhaltsanspruch zutun. Ich solle doch einen neuen Antrag über meine Eltern stellen.

    Allerdings macht das ganze für mich keinen Sinn, denn selbst wenn ich das Szenario nun durchgehe und ich den Antrag über meine Eltern einreichen würde, dann würde ich nichts bekommen, da Sie zuviel verdienen, obwohl Sie für mich nicht aufkommen müssen? Das heißt ich würde, doof gesagt, nichts bekommen und verhungern? Denn meine Eltern sind ja nicht mehr für mich zuständig und müssen mich dementsprechend doch gar nicht versorgen oder für mich aufkommen. Das klingt für mich total unsinnig.

    Wenn ich in eine "normale Wohngemeinschaft" wie es Sie unter Studenten o.ä gibt ziehen würde, dann müssen die anderen Mitbewohner ihre Verhätlnisse doch auch nicht offen legen nur weil ich Hartz 4 beziehen möchte/muss?

    Ich hab dann auch mal gefragt, was nun wäre, wenn meine Eltern daraufhin verlangen würden das ich ausziehe, da ich mich mit den fehlenden ALG 2 Leistungen ja nicht beteiligen könnte.

    Daraufhin bekam ich dann die Antwort, das dies ja kein Problem wäre, ich solle mir einfach ne passende Wohnung suchen, diese beim Amt vorlegen und dann würde das schon funktionieren.

    Das wären dann für das Amt natürlich erheblich mehr Kosten, für die Erstaustattung etc. müsste das Amt dann wohlmöglich auch noch aufkommen. Wieder für mich nicht nachvollziehbar.

    Ich möchte aber eigentlich erst zuhause ausziehen, wenn ich ein vernünftiges Arbeitsverhältniss gefunden habe, da dieser ja auch an einem anderen Standort liegen kann. Macht ja auch irgendwo Sinn, oder? Ich will ja nun nicht umziehen und in 6 Wochen direkt wieder umziehen weil die Arbeitsstelle 120 KM entfernt ist..

    Ich hab der Dame dann nur noch entgegnet, dass ich das ganze prüfen lasse und ggf Widerspruch einreichen werde.

    So, großer Text, einfache Frage - liegt das Amt hier richtig? Stimmt das mit der gemeinsamen BG? Macht das ganze überhaupt Sinn wenn gar kein Unterhaltsanspruch besteht? Wie sollte ich weiter vorgehen?

    Ich denke ebenfalls darüber nach mir Rechtsbeistand zu besorgen, allerdings wäre es ganz schön wenn mir vorher jemand sagen könnte, wer hier falsch und wer richtig liegt.

    Vielen vielen dank auf jedenfall schonmal für jegliche Hilfe.:saint: