Beiträge von mariposus

    Ich bin Aufstocker und erziele schwankende Einkommen aus selbstständiger (Künstler-)Tätigkeit (im Durchschnitt 70-110 Euro pro Monat nach Abzug der Betriebsausgaben). Das Jobcenter berechnet daraufhin nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes den durchschnittlichen Verdienst aller Monate, was in der abschliessenden Bewilligung mit einbezogen wird. Also alles korrekt. Meistens komme ich dann durch den Freibetrag auf den vollen Leistungsbezug.

    In einem Monat habe ich nun zusätzlich zu meinen üblichen freiberuflichen Einkünften von ca 100 Euro durchschnittlich einen lukrativen Künstlerauftritt erhalten (ca 500 Euro netto) welcher allerdings auf Lohnsteuer abgerechnet wurde (damit ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit). Das Jobcenter berechnete nun im abschließenden Bewilligungsbescheid zunächst wie bisher einen Durchschnittsverdienst der selbstständigen Tätigkeit aus allen Monaten.

    Das Einkommen aus der unselbstständigen Tätigkeit wurde aber dann nicht in diese durchschnittliche Einkommenberechnung mit einbezogen, sondern es wurde dem Monat des Zuflusses nachträglich voll zugerechnet plus der Durchschnitt der Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit aus dem Bewilligungszeitraum (ingesamt nun 590 Euro). Es wurde also ein separater Bewilligungs- oder Berechnungsmonat „erschaffen“ innerhalb der anderen Monate des Bewilligungszeitraumes.

    Für diesen einen Monat wurde nun eine Rückzahlungsforderung in Höhe von fast 250 Euro festgesetzt, da für diesen einen Monat eine Überbezahlung bestanden hätte. Schock und Panik bei mir natürlich nun.

    Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. Also dass das Jobcenter für Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit den Durchschnitt bildet, aber für die Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit einen eigenen Monat als Bewilligungszeitraum bildet. Meiner Meinung nach muss das Jobcenter diese einmalige Einnahme aus der selbstst. Tätigkeit ebenso in die durchschnittliche Einkommensberechnung mit einbeziehen. Dann entfällt diese horrende Rückzahlungsforderung für den einen Monat, welche ich im Moment unmöglich leisten kann. Durch den Freibetrag ist ja noch etwas Luft nach oben bei monatlicher Aufteilung der erhaltenen 500 Euro. Entweder also eine monatliche Abrechnung Einnahmen minus Ausgaben minus Freibetrag oder Durchschnitt aller Einnahmen minus Ausgaben minus monatlicher Freibetrag und nicht diese willkürliche "Mischung". Durch diesen "Berechnungstrick" ein Teil der Einnahmen voll einem Monat zuzurechnen entsteht nun ein Rückzahlungsanspruch vom Jobcenter für einen Monat und der ist für mich wie gesagt derzeit horrend.

    Über eine konkrete Antwort nebst vielleicht Nennung des zugehörigen Paragrafen wäre ich sehr dankbar, vielleicht kennt sich jemand damit aus. Dann kann ich einen begründeten Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Ich habe natürlich recherchiert vorab, aber leider nichts brauchbares gefunden. Vielen Dank!

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    Hallo Corinna, danke für deine Antwort. Allerdings habe ich hier nicht die Absicht, eine moralinsaure Diskussion anzustossen. Dennoch hier mal meine Meinung diesbezüglich: Dass Dt. diese Möglichkeit hat, sozial unterstützt zu werden, wenn man arbeitslos ist, ist eine ziemlich einmalige Sache und wir können wirklich dankbar dafür sein. Allerdings hat dieses System auch einige ziemliche Ungerechtigkeiten in sich selber, zb ist es für mich nicht einfach möglich, diesen Monat auf Leistungen zu verzichten, was so ziemlich gegen jeden gesunden Menschenverstand verstößt. Und ich hatte ziemlich eindeutig geschrieben, gibt es eine saubere und legale Lösung für dieses Problem. Danke für genaueres lesen, bevor der Zeigefinger kommt.

    Guten Tag, ich habe in Bezug auf Hartz IV und Selbstständigkeit die folgende Frage:

    Ich bin Aufstocker, monatlicher Zusatzverdienst aus selbstst. Tätigkeit ca 250 Euro nach Abzug der Kosten, also diesen Betrag setze ich in die EKS.

    Diesen Monat erhielt ich aus einem fetten Auftrag ziemlich unerwartet einmalig 3.000 Euro, war so nicht geplant, aber gut, ist nun da.

    Jetzt suche ich nach einer legalen Möglichkeit um dieses Einkommen zu mindern, damit es nicht in den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gestreckt wird, ansonsten würde das wohl zu einer immensen Rückzahlungsforderung führen und sowas ist ziemlich übel.

    Ideen, welche ich selber habe:

    a)      Eine Sonderzahlung in meine bestehende Riesterrente von ca 1500 Euro machen.

    Da bin ich mir allerdings unsicher, ob das funktioniert, da es hier heißt:

    4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie

    den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

    Der Mindesteigenbeitrag in meinem Fall beträgt 60 Euro monatlich und diesen Betrag setze ich sowieso schon ab.

    b)     Freiwillige Umsatzsteuervorauszahlung für 2019 (gehen aber auch nur ein paar Hundert Euro)

    c)      Werbungskosten für 1500 Euro verursachen (z.B. Onlinemarketer beauftragen für Homepagepflege, Anzeige schalten etc).

    Hier bin ich mir allerdings unsicher, ob ich sowas nicht langfristig vorher genehmigen lassen müsste vom Jobcenter und ich bin etwas unter Zeitdruck, habe nur noch ca 1 Woche Zeit für Maßnahmen um das Einkommen zu mindern.

    Vielleicht kennt sich jemand aus, was ich nun am besten machen kann. Vielen Dank für schnelle und produktive Antworten, diese Frage ist vielleicht auch für andere recht interessant, wie man da am besten rangeht.