Beiträge von Ila

    Hi, bin noch bisschen wie vom Kopf gestoßen, aber brauche dringend einen Rat, denn ich weiß erstmal nicht weiter.

    Meine polnische Freundin arbeitete hier 3 Jahren als Pflegerin eines pflegebedürftigen. Sie wurde als Halbtagskraft eingestellt. Sie wohnte im Haushalt des Patienten. Vorletzten Monat kam die Kündigung, oder eher sie wurde unter Druck gesetzt ein Auflösungsvertrag mit sofortigem Auszug zu unterschreiben. Seit dem wohnt sie bei Freunden und ich helfe ihr bei den Behördengängen.

    ALG I wurde bewilligt, aber mit einer 3 Monatigen Sperrzeit, da das Amt erst klären möchte warum der Vertrags aufgelöst wurde. Die bewilligte Summe (ca. 370€) ist so niedrig, dass ALGII Antrag unerlässlich ist. Der wurde aber heute bei Antragstellung im Jobcenter direkt abgelehnt, mit der mündlichen Begründung: "sie haben kein Aufenthaltsrecht mehr, da sie den Auflösungsvertrag unterschrieben haben." Sie müsste 5 Jahre in Deutschland gearbeitet haben um Anspruch auf ALG II zu haben. Ist es rechtens?

    Die Frau hat im Polen vor 3 Jahren alles aufgelöst um hier zu Leben. Sie bekam schon WBS, einen Sprachkurs und eine Ausbildung in der Pflege bewilligt um die Fachkraft zu werden, die wir in Deutschland so dringend brauchen, aber wie soll sie das ohne finanzielle Unterstützung für eine eigene Wohnung schaffen?

    Sie erfüllt eindeutig die Kriterien:

    • erwerbsfähig sein
    • sich in einer finanziellen Notlage befinden
    • und eine Gefährdung des Existenzminimums vorliegen
    • ihr Lebensmittelpunkt ist hier in Deutschland

    Was kann ich dagegen tun?