Hallo,
hier scheint einiges schief gelaufen zu sein.
Ich fange mal mit der Überzahlung an. Wenn du am 01.07. gemeldet hast, dass du eine Tätigkeit zu Mitte des Monats aufnimmst, führt das automatisch zu einer Überzahlung, da die Leistungen für den Monat Juli zu dem Zeitpunkt schon ausgezahlt wurden (Sozialleistungen werden immer im Voraus erbracht). Dadurch, dass dir Gelder zufließen, verringert sich aber dein Leistungsanspruch, was aber nicht rechtzeitig berücksichtigt werden konnte. Der Bescheid ist dann abzuändern, um die Verhältnisse wieder "ins Lot" zu rücken. Da es sich aber um einen "negativen" (man sagt auch belastenden) Bescheid handelt, musst du zuerst angehört werden. Die Anhörung hat in deinem Fall nur eine rein formelle Bedeutung. Würde das Amt diese nicht vornehmen, so würde es sich mit dem Rückforderungsbescheid angreifbar machen. Die Anhörung ist auch freiwillig, äußern musst du dich nicht. Ich würde aber, um ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, zumindest schildern, dass du am 01.07.2019 bereits bescheid gegeben hattest.
Als nächstes zu den Aufhebungen. Der erste Aufhebungsbescheid hatte welche Begründung? Und was hast du gegen diesen unternommen?
Hast du den zweiten Aufhebungsbescheid bereits erhalten, oder wurde dir gesagt, warum jetzt aufgehoben wird?
Ich würde in jedem Fall erfragen, warum du als nicht mehr hilfebedürftig zählst und einen Berechnungsbogen verlangen, der Bedarf und Einkommen gegenüberstellt. Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung rechtswidrig, aber es fehlen konkrete Zahlen z.B. zum Bruttogehalt, Aufwendungen um zum Arbeitsplatz zu kommen (also alles was als Absetzbetrag gelten kann) und die genaue Aufteilung deines Bedarf um eine seriöse Aussage treffen zu können, ob der Bedarf gedeckt wäre oder nicht. Eine Aufhebung hätte ohne weiteres (ohne jetzt den genauen zeitlichen Ablauf zu kennen) auch nicht geschehen dürfen. Auch hier hätte eine Anhörung passieren müssen.
Ich würde grundsätzlich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, da im Widerspruchsverfahren sehr viel Zeit vergehen kann, was in deiner Situation sicher nicht zielführend wäre. Das Gespräch würde ich erstmal abwarten.
Grüße