Beiträge von Herzenssdame

    Hallo liebe Unterstützer,

    ich beziehe zur Zeit mit meinem Partner ALG II (2x 382,00 €) darlehensweise

    Ich bekomme von meinem Mann keinen Unterhalt. Aufgrund der Trennung von meinem Ex-Mann ist das gemeinsame Vermögen (oberer 5-stelliger Bereich) gesperrt.

    Das JC hat den Bescheid nur von Juli bis Oktober erlassen.

    Im August gab es aufgrund meiner Selbständigkeit eine Steuerrückerstattung i.H.v. 8.000 €.

    Die von mir davon getätigten Ausgaben waren für meine Selbständigkeit notwendig, werden vom JC wohl nicht anerkannt.

    Ich soll jetzt einen Folgeantrag stellen, und befürchte dass dieser abgelehnt wird.

    Außerdem hat das JC angekündigt, dass der Darlehensbetrag sofort nach Ende des Bescheids fällig ist.

    Ich bin selbständig, habe mich aber inzwischen auch auf eine Vollzeitstelle beworben.

    Was mache ich, wenn das JC den Antrag ablehnt? Dann bekomme ich keine Miete und kein ALG II im November.

    Meine Angst ist, dass ich dann vor dem blanken Nichts stehe.

    Was soll ich da jetzt machen? Ich kann doch nicht von nichts leben im November! Außerdem bin ich vom 17.10.19 bis 07.11.19 auch noch auf Kur.

    Mein Partner ist auch selbständig und hat auch noch nicht genug Einnahmen, dass er uns trägt.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    Herzensdame

    Hallo, ich habe diese Herausforderung:

    Ich bin 42, w. und habe mich von meinem mehrfach drogenabhängigen Ex-Mann am 10.05. getrennt. Das Kind (17) und er wohnen weiterhin in der ursprünglichen Wohnung

    Ich bin selbständig und kann aber aufgrund eines fehlenden HomeOffice und einer fehlenden Wohnung nicht arbeiten.

    Alle meine Konten sind entweder kurz vor 0 oder auf Anschlag überzogen. Meinen Schmuck habe ich schon ins Pfandhaus gebracht.

    Da meine Aktien gemeinsam mit meinem Ex-Mann gekauft worden sind und ein gemeinsames Girokonto auch bis auf den letzten € überzogen ist, hat die Bank das Aktiendepotkonto gesperrt. (Wert meines Aktienanteils: oberer fünfstelliger Bereich

    Mein Ex-Mann verdient 6.700 € netto im Monat, zahlt aber keinen Unterhalt trotz Aufforderung meines Anwalts. Er ignoriert alle Briefe komplett im Wahn, mich dadurch wieder zu ihm zurückzuzwingen. Gespräche mit ihm sind absolut sinnlos.

    Ich habe seit meinem Auszug am 15.05. in Wohnwägen und günstigen Pensionen oder Hotels übernachtet. Eine Wohnungssuche blieb erfolglos. Ich kann auch nicht bei Freunden einziehen oder mir Geld leihen

    Aus dem Internet habe ich die Information, dass eine Wohnung und die entsprechende Kaution bezahlt wird, wenn die Wohnung im Rahmen der festgelegten finanziellen Grenzen liegt

    Meine Frage ist: Ist das JobCenter verpflichtet, mir eine AirBnB Wohnung zu zahlen, die außerhalb der finanziellen Grenzen liegt? Dadurch würde ja auch keine Kaution fällig werden.

    Die Zahlungen wären ja auf Darlehensbasis, da ich diese ca. 1.200 € pro Monat ja sofort zurückzahlen kann, wenn die Lohnpfändung beim Arbeitgeber jenes Mannes durchgeführt wurde oder die Aktien vom Gericht auf mich und jenen Mann aufgeteilt werden.

    Soweit ich verstanden habe, werden auch zu teure Wohnungen übernommen, wenn es nach einer Trennung nicht anders geht.

    Auf welchen Paragraphen des SGB kann ich mich mit meinem Anliegen beziehen, wenn ich heute zum JobCenter vorspreche?

    Alle notwendigen Anträge sind schon beim JobCenter.

    Kann ich meine Hotelkosten für den Juli auf Darlehensbasis auch als Kosten der Unterkunft einreichen? Diese lagen pro Nacht zwischen 45 € und 52 €.

    Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

    HerzenssDame