Beiträge von milan2651

    Aber das Sanktionierte Geld bekomme ich durch die aufschiebende Wirkung ja jetzt zurückgezahlt

    Das JC hat auf mein widerspruch vom 12.04.2019 bis heute noch nicht reagiert..hba aber ne eingangsbestätigung..lehnen die den Widerspruch ab klage ich oder die ziehen die Sanktion alleine zurück...da im Beschluss für die EA begründet steht das der Sanktionsbescheid rechtswidrig ist

    Hallo ich habe wie geschrieben vom 01.05.2019 bis 31.07.2019 nur die Miete erhalten

    für Mai 2019 war trotzdem 40 Euro zu wenig für Miete überwiesen worden.

    3 Monate Geld zum Leben wurde sanktioniert und 40 Euro zu wenig für die Miete aus Mai kommt man auf knapp 1.300 Euro.

    Im den Schreiben steht wie gesagt "Beschluss" auf nachfrage meinte das Gericht das das beim "ER" verfahren so heisst und nicht Urteil.Der Nächste Schritt wäre das LSG wenn das Jobcenter Beschwerde einreicht

    Hallo alle zusammen :)

    Ich hab mich hier angemeldet in der Hoffnung ein wenig Hilfe zu bekommen.

    Ich habe mitte April 2019 eine 60%ige Sanktion bekommen wo mir bis zum 31.07.2019 nur noch die Miete überwiesen werden sollte.

    Für Mai 2019 erhielt ich sogar 40 Euro zu wenig für die Miete.

    Für Juni und Juli 2019 erhielt ich nur die komplette Miete.


    Daraufhin habe ich beim Sozialgericht eine aufschiebende Wirkung zur niederschrift eingereicht.Vor Ort beim Gericht sagte der Herr es wäre bis Anfang Mai darüber entschieden ob der aufschiebende Wirkung statt gegeben wird und ich damit so lange Geld bekomme bis eine Urteil gesprochen wird oder nicht.

    Leider kam erst heute die Entscheidung/Urteil weil es ziemlichen Schriftverkehr hin und her gab.Ich habe auch meinen Ausbildungsvertrag ab August hingeschickt und auch auf meine Grundrechte gewiesen das diese Sanktion rechtswidrig ist.

    Nun steht oben "Beschluss"

    "Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 11.04.2019 gegen den Bescheid vom 09.04.2019 wird angeordnet.

    Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten"

    Auch steht bei der Begründung

    Der Antrag ist zulässig und auch begründet,da sich der Sanktionsbescheid des AG als rechtswidrig erweist.§ 31 Abs. 1.NR 3 SGB 2

    Nun meine frage ich habe natürlich nachgerechnet das mir seit Mai 2019 knappe 1300 Euro Sanktioniert worden sind.

    Was heisst nun

    "Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten"

    ist damit das Sanktionierte Geld gemeint ?

    Und wie lange soll ich nun warten? Es steht leider keine Frist im Urteil drin.

    Auch kann hier natürlich eine Beschwerde beim nächsten Gericht vom Jobcenter eingereicht werden da frage ich mich auch wenn die das tun müssen Sie mir jetzt trotzdem erstmal das geld seit Mai auszahlen? ich meine welchen Sinn hätte sonst eine aufschiebende Wirkung?

    Eventuell kann mir jemand helfen ?

    Viele Grüße