Beiträge von quercus

    Hallo bass386,

    danke für die Antwort. Vom Amtsarzt wurde ich bereits 2018 ohne persönliche Vorstellung begutachtet und damals für vollschichtig arbeitsfähig erklärt. Dieses Gutachten wird jetzt auch im Klageverfahren bemängelt.

    Du meinst gleichzeitig ALG II und Grundsicherung beantragen und Im ALG II - Antrag angeben, dass ich nicht arbeitsfähig bin?

    Nur mal angenommen der Amtsarzt würde mich wiederum für arbeitsfähig erklären (trotz einiger aktueller Arztberichte, die mich nur für max. 2 h / Tag leistungsfähig halten) ....Hätte das nicht negative Auswirkungen auf meinen Erwerbsminderungsrentenantrag?

    Hallo ans Forum,

    aufgrund einer schweren, aber seltenen chron. Erkrankung bin ich seit über drei Jahren arbeitsunfähig und musste ich im Herbst letzten Jahres den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, nachdem auch der Anspruch auf ALG 1 ausgelaufen ist. Seitdem lebe ich von meinem Ersparten, das so langsam zu Neige geht. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt, nun geht es vor das Sozialgericht.

    Ich muss nun, um weiter über die Runden zu kommen, bis ich hoffentlich den Kampf vor dem Sozialgericht gewinne, Sozialleistungen beantragen. Was steht mir zu bzw. muss ich beantragen? ALG II / Hartz IV oder Sozialhilfe?

    ALG II / Hartz IV: Im aktuellen, vereinfachten Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 wird abgefragt, ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.

    In den Ausfüllhinweisen steht dazu: "Erwerbsfähig ist: wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht nur dann, wenn mindestens eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist."

    Ich lebe alleine, fühle mich nicht und bin auch nicht mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig, sonst würde ich arbeiten, wie es über 35 Jahre der Fall war. Aber bin ich nicht offiziell noch arbeitsfähig, solange der Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht durch ist oder wie verhält sich das? Müsste ich den ALG II - Antrag stellen und mich dann gleich wieder krankschreiben lassen, was momentan nicht der Fall ist, da ich ja keinerlei staatlichen Leistungen beziehe?

    Oder müsste ich Sozialhilfe beantragen? Ich blick da nicht durch....

    Danke für eure Antworten.

    Hallo ans Forum,

    ich habe folgendes Anliegen: Seit über 30 Jahren bin ich chronisch krank, seit nun 2,5 Jahren deshalb arbeitsunfähig, beziehe momentan ALG 1, das allerdings im Oktober ausläuft. Da es mir gesundheitlich unverändert schlecht geht, komme ich nicht umhin nun Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Chancen stehen jedoch trotz der langen chronischen Erkrankung nicht so gut, dass diese auf Anhieb bewilligt wird. Das könnte sich über längere Zeit hinziehen und von etwas muss ich leben.

    Ich bin 53 Jahre alt, wohne in einem kleinen Eigenheim (ca. 60m2 Wohnfläche, großer Garten mit ca. 14 Ar), jedoch mit hohem Renovierungsstau (Dach ist undicht und nicht gedämmt, Heizung nur mit Holzofen, Holzfenster und Türen sind über 50 Jahre alt und müssten ausgetauscht werden, Stützmauer zum Hang hin ist erforderlich usw... . In den letzten 30 Jahren habe ich nachweisbar ca. 65.000 Euro für Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente etc. ausgegeben und dafür auf vieles verzichten müssen. Mein aktuelles Vermögen, welches eigentlich für die Hausrenovierung gedacht war, beläuft sich auf ca. 20.000.- Euro, hauptsächlich aus dem Erbe meines Vaters, welcher im letzten Jahr verstorben ist. In etwas über einem Jahr erhalte ich eine kleine Kapitallebensversicherung von ca. 10.000 Euro ausbezahlt. Mein Auto ist 11 Jahre alt und hat einen Wert von ca. 4.000 Euro. Eine Renovierung des Hauses wollte ich eigentlich noch nicht durchführen, da ich nicht weiß, wie es gesundheitlich weitergeht und ich eigentlich keine Kraft und Nerven für so eine Baustelle habe.

    Falls der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zuerst abgelehnt, müsste ich normalerweise ALG2 beantragen. Das bekomme ich aber mit diesem Vermögen nicht.

    Was wäre die sinnvollste Lösung? Vorher doch die Renovierungsarbeiten irgendwie durchführen, Geld bis auf das Schonvermögen ins Haus investieren, damit ich ALG2 – Anspruch habe, darüber auch krankenversichert bin oder gibt es eine andere Regelung für solche Umstände? Müsste ich mir außerdem auch die Kapitallebensversicherung ausbezahlen lassen und zuerst davon leben?

    Vielen Dank für eure Antworten.