Beiträge von Braun98

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Schreiben von JC erhalten und diesbezüglich bei meiner Suche keine eindeutige Antwort erhalten, weder hier noch im Netz.

    Mein Mann besitzt eine Kreditkarte (Gebührenfreie), die unabhängig von ALG oder Schufa ausgestellt wird, soweit ich weiß. Die Karte hat er seit gut zwei Jahren. Die Aktivitäten darauf, werden dann von der Girokarte aufgefüllt, für die ich Kontoauszüge abgebe beim JC. Außerdem hat auch seit ungefähr einem Jahr mein Sohn so eine Karte, für alle Fälle, als Reserve.

    Nun ist dem JC aufgefallen, dass wir Zahlungen auf die Kreditkarte tätigen - wobei für die Überweisung irgendeine Girokonto IBAN verwendet wird, die vom Kreditkartengeber vorgegeben wird.

    Wobei die wissen nicht, dass es eine Kreditkarte ist, weil bei der Überweisung das nicht hervorgeht. Hier ein Textausschnitt aus dem Schreiben:

    „Aus den von Ihnen vorgelegten Kontoauszügen gehen Überweisungen an Person A (Mann) und Person B(Sohn) hervor. Dies lässt vermuten, dass beide Herren jeweils über eigene Konten verfügen. Daher benötige ich zur weiteren Bearbeitung Ihrer Angelegenheit noch folgende Unterlagten:

    • VOLLSTÄNDIGE, lückenlose Kontoauszüge ab 01.03.2019 bis tagesaktuell der Konten von Person A und Person B.“

    Nun meine Fragen – Wenn ich JC mitteile, dass es Kreditkarten sind dürfen die weiterhin auf die Kontoauszüge bestehen? Muss ich die Kontoauszüge vorlegen?

    Mit der Kreditkarte werden nur schlechte Zeiten überbrückt oder Onlinekäufe bezahlt. Der Rahmen ist nicht groß, entsprechend geht es nicht monatlich um 500 oder 1000 Euro.

    Wie kann ich dem antworten, dass alles im grünen Bereich ist, ohne Sanktionen?

    Vielen Dank im Voraus!!