Beiträge von Daniel123

    Hallo, ich beschäftige mich die ganze Zeit mit einer Frage,Glaube aber das ihr mehr Ahnung davon habt. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und kriegen momentan Alg 2 ( Lebensgefährtin,Kinder und ich). Jetzt fange ich Anfang März einen neuen Job an ( Vollzeit). Meine frage ist wenn ich im März die Arbeit aufnehme uns dann für den März noch Alg 2 zusteht? Der erste Gehalt würde ja erst im April dann kommen. Oder behält das Jobcenter die Zahlungen dann ein bis mein erster Lohn kommt?

    Hallo,ich habe mal eine Frage und vieleicht kennt sich jemand damit aus. Es geht darum das meine Lebensgefährtin schwanger ist. Wir beide bekommen zurzeit ALG II. Jetzt habe ich an euch 2 Fragen.

    1. Ist man verpflichtet dies dem Jobcenter mitzuteilen?

    2. Es gibt ja nach der Geburt eine Nachzahlung von Elterngeld und Kindergeld. Dies behält ja das Jobcenter bzw. geht an das Jobcenter. Wenn wir dem Jobcenter die Schwangerschaft mitteilen würden gäbe es ab der 13ten Woche Mehrbedarf für Schwangere. Wie sieht es aber aus wenn man auf den Mehrbedarf monatlich verzichtet? Darf man dann die Nachzahlungen des Kindes behalten? Oder geht dies trotzdem an das Jobcenter?

    Hallo,ich habe mal eine Frage an euch. Ich beziehe in einer Bedarfsgemeinschaft zurzeit ALG II. Ich habe einen Job in Aussicht und könnte eventuell in den nächsten Tagen dort anfangen in Vollzeit. Wenn ich jetzt z.b. am 15.06 dort anfange und meinen Arbeitsvertrag dem Jobcenter vorlege, Streichen die dann sofort das Geld? Oder würde ich es dann nochmal am Ende des Monats erhalten? Lohn würde ich erst mitte Juli erhalten.