Sowie du leistungsfähig bist (nach deiner Ausbildung) wirst du für beide Unterhalt zahlen müssen. Ich halte eure Trennung auch nicht für real. Ihr habt euch nur getrennt, weil du der Meinung bist, dass deine Freundin dann wieder mehr bekommt.
Beiträge von LiaMaria
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Das mit den Freunden wurde mir mal so erklärt. Dadurch, dass man ja bei Hartz IV bei Unternehmungen nicht mithalten kann, hat man keine Freunde. Ganz ehrlich, auf solche Freunde kann ich gut und gerne verzichten. Ich habe tatsächlich nur eine Handvoll Freunde. Aber die gehen mit mir durch dick und dünn und wir helfen uns gegenseitig.
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Ihr zaumt das Pferd von hinten auf. Erst die Wohnung und dann das nötige Geld für die Wohnung. Andersherum wäre es richtig. Deine Freundin wird vom JC keine Genehmigung erhalten, bei ihrer Mutter auszuziehen. Tut sie es trotzdem, wird ihrer Mutter zumindest der Regelsatz für die Tochter nicht mehr gezahlt. Wenn die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist, bekommt sie noch weitere 6 Monate die volle Miete und dann nur noch den angemessenen Teil. Ihr bringt euch beide so in große Schwierigkeiten. 18 Jahre heißt nicht gleich eigene Bude. Diese muss man sich schlichtweg leisten können. Was den Weg zur Schule angeht, pendeln ganz viele Schüler. Das ist auch deiner Freundin zuzumuten.
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Ich denke auch, dass man auf die Wirtschaftlichkeit achten muss. Ein Umzug kostet Geld und bezahlbarer Wohnraum ist ja sehr knapp geworden. Evtl. wäre die 2-Zimmer-Wohnung vielleicht 20,00 Euro billiger, wenn überhaupt. Da die Wohnung ja im angemessenen Rahmen liegt, wirst du dort wohnen bleiben können.
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Das meine ich auch. Hartz IV ist kein rund-um-sorglos-Paket. Wenn man den Umzug aus eigener Tasche finanzieren müsste, dann würde man die Kartons bestimmt selbst ein- und ausräumen. Keiner verlangt, dass der TE mit seinem Bandscheibenvorfall Möbel und Kartons selber tragen soll.
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Naja, deine Frau kann doch sicherlich die Kartons selbst ein- und auspacken. Du bist schwerbehindert durch deinen Bandscheibenvorfall. Aber doch wohl nicht deine Frau. Das eine Umzugsfirma die Kartons ins Auto rein- und wieder rausräumt, ist ok. Aber dass diese Firma auch noch alles in die Kartons räumt, muss ja nun wirklich nicht sein. 3.500 Euro sind schon eine Hausnummer.
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Seit wann machst du denn deine Ausbildung? 2,5 Stunden Fahrweg pro Tag (etwas mehr als eine Stunde pro Fahrt) sind nun ja nicht so viel.
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Du bekommst doch sicherlich ab Sommer auch mehr Geld (nächstes Ausbildungsjahr). Dann gibt es noch das Erziehungsgeld und das Kindergeld für das Baby. Evtl. mit dem Betreiber vom Fitnessstudio über eine außerordentliche Kündigung sprechen. Den Handyvertrag evtl. ändern. Du wirst nicht mehr bekommen, als es Hartz IV für euch 3 vorsieht. Egal wie du es drehst und wendest. Ausziehen ist auch eine Milchmädchenrechnung. Die Wohnung ist weder für dich noch für deine Freundin mit Kind alleine angemessen. D. h. ihr müsst beide aus der Wohnung raus. Heiraten wäre noch eine Option, wodurch ihr mehr Geld hättet (andere Lohnsteuerklasse).
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Deine finanziellen Verpflichtungen wird dir aber keiner abnehmen. Darum wirst du dich selbst kümmern müssen. Evtl. könnt ihr noch Wohngeld beantragen.
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Wie sieht es mit einem Nebenjob aus? Allerdings muss der Ausbildungsbetrieb zustimmen.
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Im Übrigen ist es nicht richtig, dass du, wenn ihr nicht zusammengezogen wärt, nur Unterhalt für dein Kind hättest zahlen müssen. Du müsstest dann auch Unterhalt für deine Freundin zahlen. Was natürlich bei deinem Azubi-Gehalt nicht möglich ist.
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Sorry, tut mir leid. War die Retourkutsche für "ich will keine Belehrungen". Das klang in meinen Ohren auch nicht sehr höflich. Tut mir echt leid.
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Da Unterhaltsvorschuss eine vorrangige Leistung ist, musst du diesen beantragen. Daran führt kein Weg vorbei. Es ist egal, ob du mit dem Vater mal zusammen leben willst. Auch wenn der Vater im Ausland lebt, muss seine Unterhaltspflicht geprüft werden. Ansonsten lass es bleiben. Dann bekommst du eben nichts.
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Warum bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss? Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung. Du musst dich darum kümmern. Der Vater der Kinder ist zu Unterhalt verpflichtet. Wenn er nicht zahlt, musst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die kümmern sich dann darum, dass der Vater den Unterhalt bezahlt. Ansonsten laufen für den Vater Schulden auf.
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Im übrigen darf man von seinem Verdienst alles behalten. Man bekommt nur weniger Unterstützung, weil man eben weniger Unterstützung braucht.
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Sorry, ich habe das Wort "nicht" vergessen.
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Eine Zahnreinigung ist keine medizinische Notwendigkeit, sondern Prophylaxe. Dafür muss das JC natürlich aufkommen.
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Da du noch unter 25 Jahre alt bist, gehörst du automatisch zu der Bedarfsgemeinschaft. Dein Geld wird aber nur auf dich angerechnet. D. h. du musst deinen Mietanteil und Nebenkosten selbst bezahlen. Natürlich auch Lebensmittel und Hygieneartikel. Das Kindergeld, was du nicht brauchst, um deinen Bedarf (1/6 der Miete und Nebenkosten plus Regelsatz) zu decken, wird deiner Mutter angerechnet. Im Übrigen wird dir von deiner Ausbildungsvergütung nichts abgezogen. Du bist weniger hilfebedürftig. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld, sondern dazu gedacht, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
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Also wenn ich (mehrere Bandscheibenvorfälle an der Halswirbelsäule) starke Schmerzen habe, gehe ich morgens zu meinem Orthopäden und nehme stundenlange Wartezeit in Kauf, damit dieser mich behandelt. Ich sitze auch im Büro und kann deine Situation sehr gut nachvollziehen. Mir hilft in solchen Momenten eine Unterbrechung meiner Tätigkeit und Übungen, die ich während meiner Reha gelernt habe. Ich glaube, mehr als der Schmerz ist es der Druck, der dich belastet. Durch diesen Druck verstärken sich deine Schmerzen. Hast du denn schon mal eine Reha gemacht? Ich habe schon zwei gemacht. Diese haben mir sehr viel geholfen. Z. B. die Entspannungstechnik. Die kann ich auch gut am Arbeitsplatz anwenden. Du musst gelassener werden. Du machst dort ein Praktikum. Nicht mehr. Du musst dort keine Leistung bringen, die von den Angestellten verlangt wird, die schon Jahre dort arbeiten. Im Übrigen hat mir mein Orthopäde auch immer wieder gesagt, dass ich ruhig Schmerzmittel nehmen soll, damit ich nicht so verspannt bin. Ich bin was Schmerzmittel angeht, auch sehr sparsam.
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Du musst den Geldeingang melden. Dein ALG II vermindert sich.
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Auch BAB ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Hast du denn dein Kind schon für einen Krippenplatz angemeldet? Manche Krippen nehmen die Kinder auch eher oder auch zwischendurch. Ich spreche von der Großstadt. Solltest du ländlich wohnen, sieht es wahrscheinlich anders aus.
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Das kann dir keiner wirklich beantworten. Ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Oftmals ist Geld, was ich selbst überweise schon am gleichen Tag auf dem anderen Konto. Aber es hat auch schon mal 3 Tage gedauert.
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Die werden nur von deinem Regelsatz gestrichen. Trotzdem solltest du dir das gut überlegen. Das Geld fehlt ja im Grunde der ganzen Familie. Du bekommst ja wohl weiterhin zu essen und zu trinken. Aber es kann vielleicht eine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden (ist nur ein Beispiel).
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Ich verstehe das nicht. Ich kenne Familien, die werden vom JC in Ruhe gelassen, obwohl denen ein Tritt in den Hintern mal ganz gut tun würde. Euch, die eh schon genug Probleme am Hacken habt, ärgert man noch mit solchen sinnlosen Terminen. Natürlich kannst du nicht arbeiten gehen, wenn die Pflege eurer Kinder nicht gesichert ist. Deine Frau musst du ja wohl auch noch pflegen. Dir sollte man Hochachtung zollen und nicht noch mehr Probleme machen.
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Warum meinst du überhaupt, dass du die Heizkosten überschreitest? Ich kenne Hartz IV-Familien, bei denen ist es im Winter meiner Meinung nach eindeutig zu warm (Wohnzimmer 23 Grad). Sie bekommen die Nachzahlung, wenn es eine gibt immer vom JC bezahlt. Ich habe noch nie gehört, dass das JC diese nicht übernommen hat.
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Beim ALG II hat man keinen Berufsschutz. Man muss jeden Job annehmen, der angeboten wird. Ausnahmen gibt es nur, wenn man diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Ansonsten ist der gelernte Beruf beim ALG II egal. Da sind alle gleich. Vom Doktor bis zur ungelernten Kraft.