Beiträge von Juliane Busch

    sind zweierlei Dinge daher auch die Frage.

    Da zwei neue Regelungen dazu kommen, da dies von einer Webseites eines Anwaltes ist und mir das auf der Suche nach einigen Fragen noch mehr Fragen aufwerfen.

    Daher ist der gesamte Text drin und dies sind Aktualisierungen aus dem letzten Jahr..Das erste wo Du bezug ziehst, war die voran gegangene Mietobergrenze im zweiten Absatz ist die neuere Regelung..

    Von daher bin ich gerade etwas konfus..Wenn Hannover für 2 Personen bei 60 nur kalt 475 inklusive Nebenkosten betragen dürfen, heißt es von aktueller Seite bei 2 Personen 514,20 Euro liegen Mietobergrenze..nur leider ist da irgendwie keine genaue Erklärung diesbezüglich was nettokaltmiete betrifft 🤷‍♀️

    Danke Grace

    Laut diesen Auskünften im Artikel

    Kosten der Unterkunft und Arbeitslosengeld 2/ Hartz 4 sind gerade in der Region Hannover ein Dauerbrenner. Die hiesigen JobCenter sind gemäß der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz davon ausgegangen, dass für eine Person eine Mietobergrenze (MOG) von 385,00 €, für zwei Personen eine MOG von 468,00 €, für 3 Personen eine MOG von 556,00 €, für 4 Personen eine MOG von 649,00 € und für 5 Personen eine MOG 737,00 € gelte. Für jede weitere Person kämen weitere 88,00 € hinzu.

    Nach aktueller Rechtsprechung dürfte eine Beschränkung der Kosten der Unterkunft auf diese Werte jedoch Vergangenheit sein. So hat das BSG in seinem Urteil vom 17.12.2009 zu Aktenzeichen B 4 AS 50/09 R klargestellt, dass die Tabellenwerte um einen angemessenen Sicherheitsaufschlag zu erhöhen sind. Angemessen ist nach dem Beschluss des LSG Niedersachsen vom 13.09.2010 zu Aktenzeichen L 11 AS 1015/10 – Bremen vom 13.09.2010 ein Sicherheitsaufschlag von 10 Prozent. Speziell für Hannover ergeben sich damit für eine Person eine Mietobergrenze von 423,50 €, für zwei Personen eine MOG von 514,80 €, für 3 Personen eine MOG von 611,60 €, für 4 Personen eine MOG von 713,90 € und für 5 Personen eine MOG 810,70 €.


    Ist halt die Frage, was stimmt denn nun ?!? So langsam verliere ich den Überblick 🤷‍♀️ Denn die Vorgaben von 475 inklusive Nebenkosten bei 2 Personen ist definitiv nicht machbar 🤔

    Hallo

    Da ich berufsbedingt nun nach xxxxxxx ziehen möchte/muss, habe Ich mich ja bekanntermaßen schlau gelesen was Miete ect an Vorgaben gibt vom JC da meine Arbeitsstelle nunmal Teilzeit ist und Aufstocken muss. Jetzt ist die Sache so, das Hannover nun eine Großstadt ist und dementsprechend auch die Mieten..

    Trotz der genannten Vorgaben findet man nichts rein gar nichts...Jetzt bin ich allerdings auf Urteile des BSG sowie des LSG Niedersachsen ganz andere Mietobergrenzen angeben die um knappe 50 Euro betragen bei 2 Personen.


    Jetzt ist die Frage .....Stimmen die Mog vom JC oder die des XXXXXX und würde sich eine Klage lohnen? Würde diese sogar mit einigen anderen aus dem Umfeld zur Sammelklage anleiern...Ich finde da xxxxxxx Stadt/Kommune sowie die JC...Denn wenn ich an das letzte Urteil des BSG aus Northeim dazu ziehe, würde sich das direkt wieder lohnen...

    Was meint Ihr ?

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Vielen Dank für Auskünfte

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    Grace