Guten Tag,
Habe drei Bilder aus Privatbesitz versteigert. Dieses "Einkommen" gebe ich unter A1 meiner EKS an.
A) ist das richtig? oder
B) Wird dies als Einkommen gewertet?
C) Darf ich solche Einnahmen haben ohne dafür abgestraft zu werden?
Guten Tag,
Habe drei Bilder aus Privatbesitz versteigert. Dieses "Einkommen" gebe ich unter A1 meiner EKS an.
A) ist das richtig? oder
B) Wird dies als Einkommen gewertet?
C) Darf ich solche Einnahmen haben ohne dafür abgestraft zu werden?
Guten Tag,
ich bin seid einer Stunde neu hier - bisschen Nachsicht wäre lieb.
Habe soeben meine EKS fertig gestellt (freier Fotograf) und möchte diese zu meiner Steuerberaterin weiter senden. Allerdings gibt es etwas was ich nicht verstehe:
(deshalb im Forum)
Bei der Gewinnermittlung kommen bei mir ausser bei zwei Monaten negative Gewinne raus. Ich lese über Abzüge seitens des JC
etc. - was muss denn da nun stehen? Ein Minusbetrag oder eine Null?
Danke herzlich für eine Rückmeldung.
Gruss B.