Beiträge von geier

    mh danke für die Antwort. So weit ich das verstanden hatte darf ich arbeiten solange es mir nicht schadet, und es waren ja nur 2 Stunden, wo ich ja auch nicht so viel gemacht habe. 1 stunde davon waren die Filmvorführung. Aber was zählt ist dann scheinbar die Krankschreibung und nicht ob ich gearbeitet habe oder nicht.

    Schade, hatte gehofft ein Widerspruch könnte was bringen.

    Danke für die Antwort

    Hallo,

    Ich beziehe Hartz 4, und bin chronisch krank. Deswegen auch schon länger krank geschrieben. Vor einer Weile habe ich einen Film von mir gezeigt und danach Fragen beantwortet, alles innerhalb von 2 Stunden, weil mein Gesundheitszustand nicht mehr zu liess. Dafür habe ich ein Honorar von 100 Euro erhalten und dies dem jobcenter gemeldet. Ich dachte ich könnte die 100 Euro behalten, aber stattdessen soll ich nur 30 Euro behalten dürfen weil das Einkommen angeblich kein Arbeiteinkommen sei.

    Ist das richtig so? Soll ich einen Widerspruch machen und den dann wie begründen?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus für Hilfe, versteh das echt nicht.

    Lieber Gruss Suse

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    Grace