Beiträge von Amanda Holzbein

    Hallo,


    ähnliche Fragestellungen gibt es hier bereits, ich möchte euch aber um Hilfe im Einzelfall bitten.


    Ich bin selbstständige Kleinunternehmerin und fiel von Dezember bis Januar krankheitsbedingt aus und konnte keine Aufträge annehmen, derzeit bin ich noch auf der Suche nach Teil- oder Vollzeitjobs, da die Selbstständigkeit mich finanziell und psychisch sehr belastet.


    Jetzt möchte ich in diesem Monat, Januar, einen Antrag auf ALG II stellen, da mir nur ein Honorar von 165 Euro auf mein Konto fließt. Ich werde pro Monat nie mehr als 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit einnehmen, da der Arbeitsaufwand, genug Einnahmen zu haben, um RV und KV und laufende Mietkosten etc. zu bestreiten, mich psychisch und physisch überfordert und bereits Schulden bei der RV und eine Rückzahlungssumme bei der ARGE aus 2018 vorliegen. Ich habe angegeben, aus meiner Sicht täglich mindestens 3 Stunden arbeiten zu können - derzeit suche ich nach einem Psychologen, auf Termine muss ich lange warten, vielleicht wird der sagen: erstmal fallen Sie krankheitsbedingt weiter aus. Fragen über Fragen.


    Nun hatte ich im Dezember eine ungeplante Mehrausgabe und musste ein Laptop kaufen (mein Laptop von 2004 hat vollends den Geist aufgegeben im Dezember), ein dringendes Arbeitsmittel, 500 Euro. Dies habe ich per Karte direkt vom Girokonto gezahlt.

    Ein Gespräch mit meinem Steuerberater ergab, dass ich im nächsten Jahr eine für mich hohe Einkommenssteuernachforderung von ca. 650 Euro tätigen muss. Da ich auch Schulden bei der RV und Angst vor einer Kontopfändung habe (schon in Kontakt mit einer Schuldnerberatung), hob ich im Dezember 500 Euro bar von meinem Konto ab. Diese spare ich an, um sie mit dem Steuerbescheid auf mein Konto einzuzahlen, da dieses unbedingt gedeckt sein muss und Einkommenssteuerrückzahlung getätigt werden muss, damit das Girokonto nicht eingestampft wird.


    Ich habe auf dem Girokonto 950 Euro, dem Tagesgeldkonto 4 Euro und theoretisch bar 500 Euro.


    Meine Fragen:


    1. Muss ich die abgehobenen 500 Euro begründen? Könnte mir unterstellt werden, ich hätte die Hilfsbedürftigkeit absichtlich herbeigeführt vor Antragstellung? Wird mir vorgeworfen werden, die 500 Euro nicht zum Tilgen von Schulden bei der RV oder der ARGE genutzt zu haben? (Mit der RV läuft Ratenzahlungsvereinbarung noch, die ARGE hat mir vor dem Abheben des Geldes bereits schriftlich ein ok für 50 Euro monatlich gegeben).


    3. Wie könnte ich die 500 Euro begründen?

    Ideen:

    Ehrlich sein, 500 Euro Sparguthaben bar angeben, zweckgebunden: Steuernachzahlung an das Finanzamt

    Da ich den Betrag kurz vor Weihnachten abhob und zu meinen Eltern fuhr, könnte ich sagen: Weihnachtsgeschenke (aber doof, da Einkommen)



    Ich könnte einen Darlehensvertrag mit einem Verwandten aufsetzen und sagen, ich habe ein Privatdarlehen zurückgezahlt in bar, dass ich vorher auch bar von ihm bekommen habe, mit Rückzahlungsdatum im Dezember?

    Werden die 500 Euro gepfändet, wenn ich sie angebe?

    Meine Rücklagen liegen ja weit unter dem Schonvermögen, aber ich weiß nicht, wie es sich mit den Schulden verträgt.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Viele Grüße,

    Amanda