Beiträge von Weihnachten

    Wir haben 2 Kinder, 4 und 5 Jahre alt. Wir Eltern waren nie verheiratet und sind schon seit Jahren getrennt. Seit der Trennung lebt die KM als HartzIV-Empfängerin. Sie hat vor einem Jahr ein weiteres Kind von ihrem neuen Partner. Der ist berufstätig und lebt, anders als diese Tochter, nicht mit der KM zusammen.

    Wir Eltern hatten bisher ein paritätisches Wechselmodell und jetzt ist ein Famiiengerichtsverfahren anhängig, indem ich das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage. Gründe hierfür sind ganz aktuell die nahende Einschulung unseres Kinds, und generell, weil die KM unser Gemeinsames Sorge- und damit auch Aufenthaltsbestimmungsrecht immer wieder missbrauchte, um finanzielle Forderungen mir gegenüber durchzusetzen oder einfach mir das Leben schwer zu machen.

    Aus dem Schriftsatz ihrer Anwältin: "Da die Mutter befürchtet, dass der Antragsteller den Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts dazu nutzen wird um dafür zu sorgen, dass die Kinder überwiegend bei ihm leben und das Wechselmodell nicht weiter betrieben wird, ist sie mit der Regelung, dass der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, nicht einverstanden. Sie wäre aber damit einverstanden, dass dafür gesorgt wird, dass die Kinder in der XXX-Schule zur Schule gehen können, auch, wenn dies eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes zum Vater bedeuten würde, wenn sichergestellt ist, dass das Wechselmodell beibehalten wird und das Kindergeld weiter aufgeteilt wird.

    Meine Vorstellung ist die Etablierung eines Residenzmodells mit statt der bisherigen 15/15 Tage pro Monat-Regelung nun z. B. 10/20 Tage Umgangsregelung. Dadurch bleibt die KM mit unseren Kindern weiter eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Allerdings lese ich in den Handreichungen der Bundesagentur hierzu, dass eine 1/3:2/3 TPG überhaupt keine Leistungen mehr für die Kinder bekommt. Habe ich das richtig verstanden?

    Was passiert mit den Mietkosten, sie brauchen doch genauso viel Platz zum Schlafen, Wohnen und Spielen in der Wohnung der KM?

    Was passiert, wenn ich das Kindergeld beziehe und ihr 3/4 davon überweise, ich vermute es wird ihr angerechnet und von ihrem Bedarfssatz abgerechnet.

    Was passiert, wenn ich es ihr einfach gebe, ist das strafbar? Quasi so etwas wie Schwarzarbeit, also Sozialbetrug?

    Gibt es irgendwelche Ideen, wie ich einerseits die Kinder mehr bei mir haben kann, ohne dass die KM deshalb völlig aus dem Bezug für die Kinder herausfällt? Es ist klar, wenn die Kids tatsächlich 20 Tage bei mir und nur 10 bei ihr, braucht sie natürlich weniger Nahrung, Wäsche, Freizeitkosten, aber 1/3 der Zeit sind die Kinder dann dort und müssen mit allem versorgt werden.

    Ich habe 2 minderjährige Kinder. Von der Mutter lebe ich seit Jahren getrennt im paritätischen Wechselmodell. Die Kinder leben zeitlich zu gleichen Teilen bei uns beiden Eltern. Ich bin in Rente und habe vermietetes Wohneigentum, was mir einen soliden Lebensstandard ermöglicht.

    Meine Mutter hat meinen beiden 5 und 4 jährigen Kindern in ihrem Testament je 10.000 EUR zugesprochen.

    Da sie aber die Hälfte ihrer Lebenszeit der Bedarfsgemeinschaft der KM angehören, würden diese Erbschaft, bis auf die 3.100 Schonvermögen im Erbfall an das Sozialamt gehen.

    Gibt es ein Versicherungs- oder Bankprodukt, das ich heute für sie abschließen kann, das ihnen aber erst nach Erreichen der Volljährigkeit ausgezahlt wird?

    Am besten auch nicht gleich mit 18, sondern vielmehr erst mit Mitte 20, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dann auch den Begehrlichkeiten ihrer Mutter gegenüber durchsetzen können, gestiegen ist?

    Wir wollen jetzt Weihnachten meine Mutter besuchen und die Kindsmutter hat mir zugesagt, dass sie mir die Vollmacht unterschreiben wird, dass ich ein entsprechendes Konto/Produkt für sie eröffnen/abschließen kann.