Beiträge von Knolli

    Die beiden haben mehrere Ausbildungen abgebrochen, weil kein Bock, oder der Fahrtweg zu unbequem war oder weil die Arbeit eben keinen Spaß macht, möchte ich auch gar nicht weiter erläutern, ärgere mich schon genug.

    Also haben Sie wg. Ihrer Faul und Bocklosigkeit keinen Anspruch an die Eltern, also ist die Zahlung und die Tilgung irgendwelcher Schulden für gedöhnse und Handys und shoppen bei Amazon und Co für Nippes etc. mehr als freiwillig.

    Ich rede hier nicht von ein paar Euros sondern von ein paar tausend Euros die wir hier abgestottert haben.

    Eigene Dummheit und zusätzliches Mitleid der Eltern, lasse ich hier mal dahingestellt. Jetzt geht es mir darum was den Kindern zusteht ohne Portemonaie der Eltern.

    Und die Wohnung wird in dieser Höhe genehmigt und da wir 4 Eltern die Schulden übernommen haben haben sie auch eine positive Schufa Auskunft.

    Und wenn die Kinder nur annähernd versuchen sollten die Eltern durch ein Amt zu fordern, wird der Hahn mal ganz schnell zugedreht. Das steht hier aber auch eigentlich gar nicht zum Thema. Wir wollen ja helfen, aber unsere Budgets sind eben auch mal erschöpft und gehe nicht Vollzeit arbeiten, um einen 2ten Haushalt zu finanzieren.

    Die Frage war ob das Baby einen Anspruch auf 240 Euro hätte und wenn ja ob die irgendwie mit verrechnet werden, und wenn ja mit was.

    Vielen Dank

    Hallo,

    Ich bin neu hier und etwas überfordert mit der Situation meiner Tochter.

    Meine Tochter ist 20 Jahre alt, hat keine Ausbildung und immer nur Wochenweise gejobbt. Daher kein eigenes Einkommen.

    Ihr Freund 22 Jahre, ist in der Ausbildung (noch 6 Monate) ist allerdings schon Vater von einer Tochter, hier zahlt er soweit ich weiß keinen Unterhalt.

    Nun bekommen die beiden auch ein Kind (im Januar / Februar)

    Zur Zeit sind Sie obdachlos (lange Geschichte ) und wohnen in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt / im Container. Sie möchten dort natürlich raus und haben sich dann endlich mal Hilfe geholt. Folgendes wurde ausgerechnet.

    2x 374 Bedarfgemeinschft= 748 , Miete Container 2 x 177 = 354, Azubi Gehalt 653+ 250 Unterhalt der Eltern, + 194 Kindergeld / Abzüglich der Freibeträge - 244

    Bleiben 853 übrig.

    Hat unsere Tochter also einen Bedarf von 614 (da sind 64 Mehrbedarf für werdende Mütter mit drin) und er von 551 = Einkommenrelevante Bedarfe

    1165 Abzüglich Azubi + Unterhalt von 854 , Abzüglich Grundmiete 354, bleiben 311 Euro übrig. Kann das stimmen?

    Nun haben die beiden noch Handy Verträge und Strom und eine Haftpflichtvericherung + NK, wir zahlen schon dauernd, da die beiden nicht mit Geld umgehen können, aber das ist nicht die Frage.

    Die nächste Frage wäre, was ist wenn sie eine echte Wohnung bekommen würden, in Aussicht steht eine Wohnung für 695 Euro inkl. NK, also ohne Strom.

    Den Bedarf von 748 mal zugrunde gelegt, da wären das für beide Mietkosten von 695, bleiben also 1444, abzüglich Einkommen und Unterhalt Freund 854 = 590

    Ist das Korrekt.

    Und mal weiter gedacht, hat das Kind auch einen Bedarf, kann es sein das da noch 240 zukommen

    Kindergeld und Erziehungsgeld werden mit verrechnet, also +- 0 Korrekt

    Nächste Frage,

    Wenn Sie nur von seinen Gehalt Leben also von 854 und zahlen die Wohnung 695, dann darf sie doch Kindergeld 194 + Erziehungsgeld 300 behalten? Hat dann das Kind einen eigenen Anspruch oder ist es dann wieder eine Bedarfgemeinschaft wie vorher ?

    Ich selbst habe noch nie Bezüge erhalten, daher muss ich so doof Fragen, wäre schön wenn ihr helfen könnt oder mir sagt wo genau ich das nachlesen kann.

    Die Kinder können mir das nicht erklären und wissen scheinbar auch nicht was Ihnen zusteht oder eben auch nicht zusteht.

    Vielen lieben Dank