Beiträge von FraaySii

    Guten Abend Zusammen,

    hätte nochmal ein paar Fragen, hoffe ihr könnt helfen! :)

    Wir wollen das jetzt versuchen mit dem Untermietvertrag. Meine Freundin hat bei ihrem Besuch beim Jobcenter vor 2 Wochen einen "Antrag auf Zusicherung der Kosten für die neue Unterkunft" ausgehändigt bekommen.

    1) XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX sind Daten zur Wohnung gefragt. Trage ich hier die "Wohnungsgröße (m²)" der gesamten Wohnung ein oder nur die Größe, die ich untervermiete? Und wie sieht es mit Zimmern aus, die wir beide nutzen, wie z.B. Flur oder Wohnzimmer? Wie fließt das mit in die Wohnungsgröße bzw. den Wohnflächenanteil? Voll, zur Hälfte oder gar nicht?

    2) Habt ihr ein gutes Muster für einen Untermietvertrag parat? Finde im Netz diverse, die sich alle ziemlich ähnlich sind XXXXXXXXXXXXXXXXX

    3) Muss in den Untermietvertrag die m² genannt sein? In den Beispielen steht immer nur:

    "Es wird ein Raum zu Wohnzwecken und zur

    ausschließlichen Nutzung an den Untermieter vermietet. [...]Die gesamte Wohnung besteht aus:

    3 Zimmern, einer Küche, einem Bad mit WC und Dusche sowie einem Abstellraum.
    Die Mitbenutzung folgender Räume wird vereinbart:

    ...

    "

    4) Ein Bestätigungsschreiben vom Vermieter, dass ich die Wohnung untervermieten darf, habe ich. Braucht das Jobcenter auch den Hauptmietvertrag?

    5) Wie lange dauert es durchschnittlich, bis das Jobcenter hierauf antwortet? Wir bräuchten im Dezember noch den Bescheid, ob es klappt oder nicht, damit meine Freundin ihre Kündigungsfrist einhalten kann (Einzug geplant: 01.04.2019). Kann man notfalls auch direkt hingehen, damit es schneller geht?

    6) Fehlt noch etwas?

    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!

    Links entfernt

    Grace

    Okay, danke. Dann fällt diese Option schon mal weg. Einerseits verstehe ich ja, dass finanzielle Hilfe aus dem nahen Umkreis angerechnet werden muss. Dennoch irgendwie fragwürdig, da wir ja nicht das restliche Geld für sie, sondern quasi für ihre Tochter zusammenbringen würden, die für die Ganze Situation am wenigsten kann. Bleibt alles wie es jetzt ist, hat nur das Kind verloren.

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    Zitat

    Könnte ich die Wohnung, die sie beziehen möchte, zusätzlich zu meiner 1-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus (= mein Wohnsitz) als Hauptmieter mieten und an sie untervermieten? Ich würde dann z.B. im Untermietvertrag mit ihr eine Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten von 600 Euro, die sie zur Zeit ja auch an Miete zahlt, angeben. Vermieten würde ich ihr dann das Kinderzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Das Wohnzimmer würde ich dann offiziell nutzen, sie dürfte dieses natürlich "anteilig" mit nutzen. Mein Schlafzimmer wäre dann meine 1-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus. Und ja, da wir in einer Beziehung sind, würde ich natürlich auch mal bei ihr im Schlafzimmer schlafen. Hätte das Jobcenter hier dran auch etwas auszusetzen? Wir wären dann ja m.E. nach keine Bedarfsgemeinschaft, oder doch?

    Wie sieht es mit dieser Alternative aus? Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Vermieter hat schon eingewilligt, dass er einen Untermietvertrag akzeptieren würde und ich quasi 2 Wohnungen in seinem Objekt mieten könnte.


    Danke & einen guten Wochenstart!

    Danke schon mal für die schnelle Antwort!

    Zitat

    wenn deine Freundin, ohne schriftliche Zustimmung des Jobcenters, eine nicht angemessene Wohnung anmietet und bezieht, werden nur die bisher anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin gezahlt.

    Wenn Familie und Co. Nun sagen, wir bringen 600,00 € auf, um die Freundin zu unterstützten, wird dies auf die ALG II Leistungen angerechnet. Dementsprechend müsstet ihr nicht nur 600,00 €, sondern 900,00 € aufbringen.

    Genau das habe ich so in verschiedenen Quellen auch gelesen. Deshalb frage ich mich, wieso das Jobcenter dann sagt, dass meine Freundin bei einem Umzug in die besagte Wohnung dann gar nichts mehr kriegen würde. Der Mitarbeiter aus dem Jobcenter werde das dann auf jeden Fall anfechten, wenn sie trotzdem umzieht, sodass sie gar nichts mehr erhält. Ist das rechtens oder nur Angstmacherei? Der Kollege soll generell recht unfreundlich gewesen sein, meine Freundin kam kaum zu Wort, meinte sie.

    Wie gesagt, wenn alles so weiter läuft wie bisher, d.h. Jobcenter zahlt weiterhin die 300 Euro, dann fehlen ihr zur neuen Miete weitere 300 Euro. Das würden wir gemeinsam noch gewuppt kriegen. Nicht allerdings wenn das Jobcenter jetzt seine 300 Euro streicht und sie so 600 Euro mehr aus ihrer Tasche zahlen müsste.

    Zitat

    #2 Mach das nicht, denn das kann dich in den finanziellen Ruin stürzen. Solltet ihr euch trennen, was man nicht hofft, stehst du mit beiden Wohnungen da. Es wäre also blauäugig beide Wohnungen anzumieten.

    Zudem könnte man es so auslegen, dass Sozialleistungen erschlichen werden sollen. Dies wäre dann Sozialbetrug.

    Danke für deine Einschätzung. Klar ist das in gewisser Weise ein Risiko, sind bisher alles Gedankenspiele und würde nur gerne wissen, ob sowas möglich wäre. Sozialbetrug wollen wir natürlich nicht begehen. Könnten ja theoretisch auch alles so lassen wie es jetzt ist, die einzige, die dadrunter leiden würden, wäre ihre Tochter. Deshalb sind wir ja beide auch dafür bereit für die Differenz zur neuen Wohnung mit richtigem Kinderzimmer aufzukommen und an anderer Stelle einzusparen.

    Zitat

    #3 Wie alt ist die Tochter?

    6 Jahre alt, kommt nächstes Jahr zur Schule. Gerade deshalb braucht sie ein Zimmer mit Schreibtisch, Schränken, usw.

    Zitat

    Meine Meinung

    Wenn deine Freundin mit ihrer Tochter zusammen monatlich nur 300,00 € erhält, dann zieht einfach zusammen. Rechnerisch wäre es wesentlich günstiger, selbst wenn deine Freundin kein ALG II mehr erhalten sollte. Ihr müsstet dann nur eine Wohnung anmieten und nicht zwei, da sind die 300,00 € sofort wieder drin 😉

    Klar, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, würden wir auch das machen. Nichtsdestotrotz würde ich meine Wohnung gerne noch etwas behalten, deshalb versuchen wir eine andere Lösung zu finden.

    Hallo Zusammen,

    Alleinerziehende Mutti in Ausbildung möchte umziehen / Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) + Jobcenter

    ich habe die letzten Tage viel rumgesucht und bin erst vor ein paar Tagen auf dieses Forum gestoßen und ich bin mir sicher, dass ihr mir helfen könnt. Einen exakten Fall, wie ich ihn hier habe, konnte ich soweit nicht finden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Vorab: Ich finde es super, dass ihr euch hier die Mühe macht, den Leuten bei ihren individuellen Problemen zu helfen. Gerade weil dies mein erster Beitrag ist und obwohl ich selbst kein Hartz 4 beziehe, weiß ich das sehr zu schätzen!

    Es geht hier um meine Freundin (feste Beziehung) und ihre Tochter, die gerne umziehen würden. Ich habe eine eigene Wohnung und möchte diese auch erstmal behalten. Meine Freundin ist derzeit in einer Ausbildung und bekommt ca. 600 Euro Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und wohnt mit ihrer Tochter in einer 64m² 3-Zimmer-Wohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer). Die Warmmiete beträgt 600 Euro, wovon das Jobcenter ca. 50%/~300 Euro (jeden Monat leichte Abweichungen) der Miete direkt an den Vermieter überweist. Den Restbetrag überweist meine Freundin. Nun schaut sie sich nach einer neuen Wohnung um, weil das "Kinderzimmer" ihrer Tochter eher einer Abstellkammer gleicht, in der wirklich gerade soeben ein Bett rein passt. Eine kleine Spielecke hat sie im Wohnzimmer.

    Nächstes Jahr im April wird bei mir im selben Haus eine Wohnung frei, die sie beziehen könnte (wie gesagt, ich möchte meine Wohnung weiterhin behalten):

    - 3 Zimmer, 75m² (gesamte Wohnung) für ca. 900 Euro warm, inkl. Neben- und Heizkosten, was hier in der Umgebung noch eher unterdurchschnittlich ist

    Dass das Jobcenter diese Wohnung als nicht-angemessen einstufen wird, war ihr eigentlich klar. Sie ging aber dennoch hin mit den Eckdaten und fragte nach. Ergebnis: "Unangemessen".

    Wenn sie sich dennoch für diese Wohnung entscheiden würde, würde man gar nichts mehr zahlen, also auch die ~300 Euro nicht mehr wie bisher. Sie hatte dabei nicht wirklich mit mehr Unterstützung vom Jobcenter gerechnet, jedoch zumindest, dass genau so viel gezahlt wird, wie vorher auch. Die Differenz zur neuen Miete (900 neue Miete - 300 vom Jobcenter - 300 die sie jetzt auch zahlt = 300 Euro) hätten sie, ihre Familie und auch ich schon zusammen aufbringen können über die Zeit, in der sie noch in der Ausbildung ist (1 1/2 Jahre). Wenn sie aber diese Differenz selbst aufbringen könne, dann wäre sie laut Jobcenter auch nicht auf die 300 Euro, die jetzt gezahlt werden, angewiesen. Für uns macht es allerdings schon einen Unterschied, ob wir nun 300 Euro irgendwie zusammenkratzen oder aber 600 Euro, wenn das Jobcenter gar nichts mehr zahlt...

    1. Frage: Kann das Jobcenter bei einem Umzug in eine unangemessene Wohnung tatsächlich die ~300 Euro einfach streichen? Überall finde ich Aussagen, dass zumindest so viel, wie vorher auch, weitergezahlt wird. Geld für Umzug oder Kaution braucht sie vom Jobcenter nicht.

    2. Frage und für den Fall, dass das Jobcenter tatsächlich alles streicht: Könnte ich die Wohnung, die sie beziehen möchte, zusätzlich zu meiner 1-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus (= mein Wohnsitz) als Hauptmieter mieten und an sie untervermieten? Ich würde dann z.B. im Untermietvertrag mit ihr eine Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten von 600 Euro, die sie zur Zeit ja auch an Miete zahlt, angeben. Vermieten würde ich ihr dann das Kinderzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Das Wohnzimmer würde ich dann offiziell nutzen, sie dürfte dieses natürlich "anteilig" mit nutzen. Mein Schlafzimmer wäre dann meine 1-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus. Und ja, da wir in einer Beziehung sind, würde ich natürlich auch mal bei ihr im Schlafzimmer schlafen. Hätte das Jobcenter hier dran auch etwas auszusetzen? Wir wären dann ja m.E. nach keine Bedarfsgemeinschaft, oder doch?

    3. Frage: Ist das zu kleine Zimmer ihrer Tochter überhaupt ein Grund für das Jobcenter zum Umziehen? Falls nein, wird eine gleich teure Wohnung in der Regel dann trotzdem als "angemessen" betrachtet, so dass man dennoch umziehen kann?

    Ich weiß, ziemlich knifflig alles, aber die Lüdde braucht nun mal ein Kinderzimmer! Vielen Dank für eure Hilfe, bin gespannt auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    Tobi

    Satz wegen Titel-Optimierung eingefügt,

    zu lang

    Grace