Beiträge von hartz4opa

    Ehrlich gesagt ich bin baff!

    Es kann doch nicht sein, daß Dich die Sozialgesetzgebung so hängen läßt!

    Ich weiß echt nicht ob das richtig ist (was ich hier schreibe) - aber wenn das JC Deine Krankenkassenbeiträge nicht mehr übernimmt, so muß es doch wohl das Sozialamt.

    Auf keinen Fall kannst Du doch Deine Krankenkasse kündigen - Du bist doch krank! Hast nicht viel (kein) Geld zur Verfügung und kannst Deine Arztkosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Mache das was Schorsch geraten hat:

    Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.

    Zeitgleich besprichst Du das Problem mit Deiner Krankenkasse und mit Deinem örtlich zuständigen Sozialamt.

    Frage: Du schreibst, daß Du knapp 300 EUR Sozialgeld erhältst. Was meinst Du damit? Bekommst Du es irgendwie vom JC innerhalb Eurer Bedarfsgemeinschaft oder zusätzlich vom Sozialamt?

    Hallo,

    Da lief wohl nicht alles so wie einstmals geplant?! Kann ja mal passieren.

    Ich rate Dir:

    Stelle jetzt erst einmal Dein Existenzminimum sicher - also Grundsicherung und Miete Deiner bisherigen Unterkunft.

    Bedeutet: schnellstmöglich Antrag auf Hartz4 stellen. Hast Du erst einmal (wenig) Geld zum Leben, für die jetzige Miete und Krankenkasse.

    Mit der Dauer/Kündigung in Studentenwohnheimen kenne ich mich nicht aus. Versuche eine Kündigung, bzw. Deinen Verbleib dort so weit wie möglich rauszuschieben. (persönliches Gespräch unter Darlegung Deiner Notsituation?)

    Dann neue Unterkunft, dann neuer Job.

    Dein Lebensabschnitt mit Studium ist ja wohl zu Ende - hake ihn ab (kein Kommentar, das ist Deine Sache). - Neustart!

    Noch Fragen?

    Viel Glück hartz4opa

    Hi,

    Die erste Barriere, überhaupt Kontakt zum Hartz4 Amt aufzunehmen habt Ihr ja schon überwunden.

    Das Amt hat euch einen Tipp gegeben. Jetzt gebt dem Amt doch eine Chance. Stellt den Antrag!

    Was soll/wird passieren?

    Entweder Eurer beider Bedarfsgemeinschaft bekommt was - oder es wird aufgrund Deiner (besseren) finanziellen Leistungskraft abgelehnt.

    Das wäre ja dann der Punkt wo Du selber sagst:

    meine Freundin auf jeden Fall ihr Geld bekommen. Wenn sich das Amt weigert, werde ich es ihr zahlen.

    Das wirkliche Problem ist ist wohl, daß Du wohl entscheiden must, in wieweit Du Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Amt offenlegen willst.

    MfG H4O

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    und Zitate jedem Benutzer zuordnen, danke.

    Grace

    Anständiges Geschäftsgebaren setzt wohl die Rückzahlung der irrtümlich überzahlten 600 EUR voraus.

    Hat Dein Geschäftspartner irrtümlich zuviel überwiesen - überweise die 600 zurück und weise ihn schriftlich auf seinen Irrtum hin.

    Hast Du irrtümlich eine Rechnungsstellung über 600 EUR zuviel gemacht, erstelle eine Gutschrift und überweise ebenfalls zurück.

    So hast Du Finanz und Handelsbelege.

    Wie Du das (Ende des Geschäftsjahres 31.12.2018 ?) in Deiner Finanzbuchhaltung klarstellst, wusste ich vor 20 Jahren einmal.

    MfG H4O

    Hallo,

    Du hast noch die Chance am 27. oder 28.12.2018 persönlich bei Deinem Jobcenter vorzusprechen und einen Neuantrag zu stellen.

    Der Antrag wirkt dann auf den 01.12.2018 zurück. D. h. Du bekommst eine Nachzahlung für Dezember.(nach Bearbeitung).

    Gehst Du erst am 2.01.2019 zum Amt hast Du einen Monat Geld verloren.

    Die benötigten Nachweise, Dokumente usw. mußt Du so schnell wie möglich besorgen und dann mit dem Antrag einreichen.

    An der Bearbeitungszeit kannst Du sowieso nichts ändern – frage nach einem Darlehen oder Vorschuß.

    Wenn Du den Antrag im Internet ausdrucken kannst und alle Angaben und Nachweise noch in der kurzen Zeit besorgen kannst – nimm es gleich mit.

    Frohe Weihnachten

    PS: Ich habe gerade erst den letzten Beitrag Nr #7 von Grace gelesen. Falls das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Beitrag haben sollte – ich habe es nicht berücksichtigt.

    Hi,

    Du fragst also nach Hartz4 als Aufstockung?

    Die angegebenen Zuschüsse, sind diese in Deiner Lohn/Gehaltsabrechnung mit den Beträgen so aufgeschlüsselt?

    Sind Dein monatliches Bruttogehalt, Dein Nettogehalt und die Zuschüsse monatlich gleich hoch?

    Wieviel Wassergeld (mtl.) bezahlst Du an Deinen externen Wasserversorger? ACHTUNG: Diese Frage hat nichts mit Deiner Angabe "Warmwasser ist nicht in den Heizkosten enthalten" zu tun! Dazu komme ich jetzt:

    Wie wird Dein Warmwasser bereitet? Gas- oder Elektrotherme/Boiler in Deiner Wohnung?

    Bitte habe Verständnis für die Fragen, aber ich und auch die anderen Leite hier müssen ja erst einmal versuchen uns in die jeweilige Problematik hineinzudenken. Was für Dich ganz klar ist, ist für uns erst einmal ???

    MfG

    Hallo,

    Vielen Dank für die Mühe die Du Dir gemacht hast.

    Ich schliesse mich jetzt den Beiträgen von Schorsch und Grace an.

    Gehe hin zu Deinem JC - trage dort Deine Meinung und Dein Berechnungsbeispiel so vor wie Du es hier gemacht hast.

    Egal ob richtig oder falsch, denn Dein Sachbearbeiter braucht auch erst einmal einen Denkanstoß. - muß sich reindenken.

    Ist es dann absehbar, daß das JC falsch (zu Deinen Ungunsten) gerechnet hat, bitte Deinen Sachbearbeiter daß er für Dich einen "Überprüfungsantrag ab Beginn Deines Leistungsanspruches" zur Niederschrift aufnimmt.

    Der Grund ist folgender: Sollte dein Problem mit der Berechnung des Zuschlages schon älter als die normale Widerspruchsfrist des letzten Bescheides andauern, dann überprüft das JC alle Deine Bescheide bis maximal rückwirkend Januar 2017. Erweist sich Dein Einwand als richtig muß das JC nachzahlen.

    Du must dafür eine Frist bis zum 31. Dezember (vorliegend oder aufgenommen beim JC) einhalten.

    Als Dokumente solltest Du minimum Deinen letzten Kontoauszug mit der Abbuchung und evtl. die letzte Jahresabrechnung deines Gasversorgers mitnehmen.

    Vergiss alle richtigen oder falschen Zahlen, alle richtigen oder falschen Berechnungen - gehe zum JC und trage Dein Anliegen vor! Mehr kann ich Dir nicht helfen.

    Schönen 2. Advent noch H4O

    Hallo,

    irgendwie verstehe ich Dich nicht richtig.

    Was meinst Du mit

    von diesem Gasabschlag wird mein Warmwassermehrverbrauch abgezogen

    Meinst Du „Den Mehrverbrauch für die (dezentrale) Warmwasseraufbereitung – also die Strom oder Gaskosten, die durch in Deiner Wohnung installierte Thermen, Warmwasser-Boiler, u.ä. entstehen?

    Dann gibt es hier einen Beitrag dazu:

    Mehrbedarf für Warmwasser

    Bitte normale Schriftgröße verwenden

    und Zitat dem Benutzer richtig zu ordnen

    Grace

    So weit so gut.

    Der nächste Schritt sollte meiner Meinung nach sein, da Du einen Untermietvertrag mit Deinem Bekannten machst.

    Einen Untermietvertrag der es Dir ermöglicht Hartz 4 zu bekommen - das ist garantiert nicht nur so ein Schriftstück wo ihr Euch die Miete teilt!

    Es sollte im Untermietvertrag drinnen stehen wieviel Quadratmeter Dein Wohnanteil beträgt.

    Es sollte drinnen stehen wie sich Dein Anteil an den Mietkosten berechnet und zwar unterteilt nach Kaltmiete, Betriebs-bzw. Nebenkoste und Heizkosten. Eigentlich müsstest Du und Dein Bekannter euch ja auch schon mal Gedanken über das Problem gemacht haben.

    Laßt mich, laßt uns teilhaben an Euren Gedanken.

    Hallo,

    Ich möchte hier jetzt erst einmal nicht auf die Hartz 4 Problematik eingehen.

    Meiner Meinung nach ist zu nächst zu klären:

    Darf Dein Bekannter Dir eine Wohngemeinschaft anbieten?

    Wohnt Dein Bekannter in einer Wohnung die sein Eigentum ist ?

    Oder hat er selbst die Wohnung von einem Vermieter angemietet ?

    Hat er seine Wohnung angemietet braucht er das Einverständnis seines Vermieters wenn er Dir einen Anteil seiner gemieteten Wohnung als WG Anteil quasi untervermietet.

    Bei einem evtl. Hartz 4 Antrag müsste das durch Dokumente belegbar sein.

    Mfg H4O

    Schreibe sinngemäß folgenden Brief an Dein JC:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Freund und ich bilden keine Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft/ Einstehendsgemeinschaft nach dem SGB II.

    Wir wohnen getrennt und wirtschaften getrennt.

    Ich habe meinen Freund zu einer Zeit wo ich das noch bezahlen konnte,vor meinem SGB II Antrag, eine finanzielle Unterstützung in Form eines Kredites gegeben. Mein Freund hat mir diesen Kredit auf mein Konto zurückgezahlt. Sie folgern jetzt aber (fälschlich) aus der Kreditrückzahlung, auf meinem Kontoauszug) eine Einstandsgemeinschaft nach SGB II. Das kann nicht richtig sein! Ich bitte um Überprüfing.

    MfG

    Hallo,

    Beim JC brauchst Du gute Nerven und immer schön nett sein!

    Eine Frage mal vorab: Wieso schreibst Du von 184 netto? Ich kenne mich mit Lohnabrechnungen nicht so gut aus, dachte immer bei so wenig Brutto müssten auch 281,19 netto auf Konto kommen.

    Jetzt zum Problem: Du steckst also in der sogenannten Zahlungslücke, die dadurch entsteht, daß ALG II immer im voraus bezahlt wird und Arbeitsentgelt immer nachträglich zum Ende des Monats. Das Dein Gehaltszahlungstermin der 15.d.Mts. ist, verschlimmert die Sache – jedenfalls stehst Du jetzt für einen

    Monat (1 1/2 ) ohne Einkommen da.

    Du kannst beim JC ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II in Höhe eines monatlichen Grundsicherungsanspruches ( Regelsatz + Kosten der Unterkunft), also den Betrag, den Du früher üblicherweise aufs Konto überwiesen bekommen hast, stellen.

    Problem: Du mußt das Darlehen faktisch schon im Folgemonat vollständig zurückzahlen. Dann hast Du eigentlich wieder dasselbe Problem nur um einen Monat verschoben. ABER

    Du kannst dann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ( Du wirst angeschrieben falls Dein JC das Darlehen bewilligt) vereinbaren.

    Ich hatte dasselbe Problem beim Übergang von ALG II in meine Rente. Das Geld war einen Tag schneller auf dem Konto als der Bewilligungsbescheid meines JC im Briefkasten – Dauer 4 Tage. Aber es gibt eben auch schlechter arbeitende JCs.

    Beachten mußt Du noch, das für die 3 Arbeitstage im Oktober eine Rückforderung kommen wird, denn Dein ALG II für Oktober wurde Dir ja schon Ende September noch in normaler Höhe überwiesen..

    Ist Dir Ende Oktober eventuell auch noch das Geld für November überwiesen worden? Dann wird es eng.

    Vielleicht kannst Du auch von Deiner neuen Firma am Ersten eine Abschlagszahlung erhalten.

    Den Darlehensantrag kannst Du formlos stellen. Hier eine Formulierungshilfe:

    Betreff: Antrag auf Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II

    Ich habe am 29.10.2018 eine Tätigkeit bei der Firma xyz angenommen. Zur Überbrückung der Zahlungslücke, die durch die unterschiedlichen Zahlungstermine entsteht beantrage ich o. a. Darlehen in Höhe meiner bisherigen Grundsicherungsansprüche.

    Unterschrift

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen

    H4O