Beiträge von El Heini

    Nebenkostenabrechnungen gibt es leider auch nicht.

    Wie bereits gesagt, der Vermieter kümmert sich um nichts.

    Der Brief und der Mietvertrag liegen dem JC seit Jahren vor.

    Miete wurde immer direkt dem Vermieter überwiesen.

    Kann ich dem JC also mitteilen, das ich meiner Mitwirkungspflicht voll und ganz nachgekommen bin bzw die Genzen der Mitwikungspflicht erreicht sind?

    Hi Forum,

    Mein Jobcenter fordert mich zu Mitwirkung auf und verlangt eine Mietbescheinigung.

    Das Poblem ist, das ich weder Adresse noch Telefonnummer/Email meines Vermieters habe. Mit anderen Worten: Ich habe keine Kontaktmöglichkeit zu meinem Vermieter.

    Nur Name und Kontonummer sind vorhanden. Die Nachbarn haben die benötigten Infos auch nicht.

    Ich hatte dieses auch dem JC bei Antragstellung schon schriftlich mitgeteilt und darauf aufmerksam gemacht, das bei früheren Anträgen das JC die nötigen Informationen entweder selbst eingeholt hat oder auf eine Mietbescheinigung verzichtet hat(mir ist nicht bekannt, wie das JC in diesem Fall vorgegangen ist).

    Nun also mal wieder der jährliche Antrag, verlangen einer Mietbescheinigung und Androhung von Einstellung der Zahlungen.

    Wie soll ich mich nun am besten Verhalten?

    MfG

    Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge des

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    Grace