Beiträge von Schorsch

    Das kann passen.

    Anscheinend ist bei Deiner Freundin zunächst eine vorläufige Bewilligung erfolgt, als die Zahlen noch nicht abschließend feststanden. Wenn sie dann mehr verdient, als ursprünglich angesetzt, muss der Überschuss zurückgezahlt werden.

    Es spielt gesetzlich keine Rolle, dass in der Abrechnung dann auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende auftaucht.

    "Pauschale" bedeutet ja nicht, dass man das Geld behalten darf, egal wie viel man verdient.

    Das kann durchaus passen.

    Die zugehörige Regelung ist § 11 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Danach sind -vereinfacht gesagt - solche einmaligen Zahlungen tatsächlich auf 6 Monate zu verteilen (so lange sie hoch genug sind; davon gehe ich bei einer größeren Lohnnachzahlung für einen Zeitraum seit 2014 einmal aus).

    Nun könnte es evtl. Fehler aufgrund Details geben, die Deinem Betrag nicht zu entnehmen sind. Vom Grundgedanken her sind aber die Dir mitgeteilten Infos rechtlich unbedenklich.

    Ich fasse mal zusammen:

    Du oder Verwandte von Dir sind als Angehörige für die Pflege und den Zustand von Gräbern verantwortlich.

    Ihr habt bereits letztes Jahr diesbezügliche Hinweis erhalten, dass ihr die Pflege der Gräber nach Einschätzung der zuständigen Behörde unzureichend wahrgenommen habt und die Standfestigkeit der Steine nicht mehr gewährleistet ist. Bedeutet unter anderem, dass eine Gefahrenquelle für andere Besucher wie z.B. Kinder und ältere Menschen vorliegt.

    Den sicherheitsrechtlichen Hinweis habt ihr letztes Jahr ignoriert und weder die Standfestigkeit der Gräber wiederhergestellt noch selbst die Gräber zum Schutz der übrigen Besucher gekennzeichnet. Dieses Jahr habt ihr das erneut so gemacht.

    Nun ist Deine Schlussfolgerung, dass Du Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde hast und damit vor Gericht gewinnen wirst?

    Schreib im ersten Schritt dem Jobcenter die Hintergründe mit den Details, die Du auch in diesem Thread geschrieben hast.

    Du kannst noch ergänzen, dass Du gern auch die Adresse Deines Vermieters hättest, aber keine Idee hast, was Du noch machen könntest und deshalb - falls das nicht reicht - für Vorschläge offen bist oder auch gern dem Jobcenter bei Bedarf die nötigen Vollmachten gibst, um die Information selbst zu beschaffen.

    Streng genommen gibt es Möglichkeiten, wie man an die Daten kommen könnte - aber das ist im Vergleich zum Anliegen des Jobcenters ungewöhnlich aufwändig und/oder üblicherweise mit einigem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

    Die Anmerkungen von Casa sind in Deinem Fall brandgefährlich und funktionieren so auf keinen Fall.

    Zum einen geht es überhaupt nicht um Ortsabwesenheit.

    Das Jobcenter hat Dir ausdrücklich geschrieben, dass Du die üblichen 21 Tage problemlos genehmigt bekommen kannst.

    Es geht stattdessen um Deine Unterkunft. Hotels werden anders als Wohnungen nun einmal tagesweise (oder hier vielleicht bestenfalls noch wochenweise) vermietet. Solche Unterkünfte sind sehr oft Obdachlosenunterkünfte oder ähnliches, da die Betroffenen vor Ort keine normale Wohnung finden. Kann das in Deinem Fall sein?

    Die Auskunft bedeutet sinngemäß: wenn Du nicht vor Ort bist, hast Du keinen Bedarf auf ein Hotelzimmer, kannst es kündigen - da anders als Wohnungen Hotelzimmer nun mal nur zum vorübergehenden Wohnen gedacht sind - zur Kostenvermeidung und deshalb darf dann das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft in der Zeit streichen.

    Da bringt "einfach mal ausprobieren und wegfahren" gar Nichts. Das Jobcenter bewilligt einfach kein Geld, zahlt nicht und dann schuldest Du das Geld dem Hotel. Das könnte bei Hotels durchaus auch etwas mehr, als bei einer Einzimmerwohnung sein.

    Wenn Du sehenden Auges eine Kostenübernahmeerklärung einwirfst und dann länger wegbleibst, als erlaubt, dann kann man ohne die genauen Details zu kennen, nicht einmal ausschließen, dass jemand hier Betrug in den Raum stellt oder sich evtl. auch einfach das Hotel weigert, Dich künftig unterzubringen.

    Fazit: Klär es vorab, aber rechne damit, dass es einiges an Zeit und Aufwand mit sich bringen wird. Oder überleg Dir, ob Du bis Jahresende noch 3 mal je 7 Tage Abwesenheit bequem genug arrangieren kannst, statt 1 mal 21 Tage.

    Ich schlage auch als ersten Schritt Anruf und Rückrufbitte vor. Je nachdem, wie das verläuft, kann man sich dann die nächsten Schritte überlegen.

    Seit letztem Montag sind nur 5 Arbeitstage vergangen. Wenn man bedenkt, dass zwei Tage davon heute üblicherweise für die Bearbeitung bei den Banken draufgehen, dann wäre Geld vom Amt heute nur dann auf dem Konto, wenn die Leute im Jobcenter praktisch "sofort" tätig geworden wären.

    Dann gab es letzte Woche allerdings noch Meldungen, dass die EDV der Bundesagentur für Arbeit streikt....

    Daher: frag erstmal nach - mit etwas Glück löst sich die Situation bereits dadurch zum Guten.


    Die Urteile gelten nur für Schüler, die einen Computer für die Schule nachweislich benötigen.

    Die Urteile beschränkten sich bisher auf Einzelfälle. Es ist nicht so, als ob man sicher damit rechnen kann, als Schüler einen Computer genehmigt zu bekommen.

    Die Botschaft ist mehr, dass man es versuchen kann und sollte, falls man einen Rechner für die Schule braucht und sich keinen leisten kann.