Beiträge von Schorsch

    Ich muss es mal anders aufziehen von der Erklärung her:

    1. Falls es über den Unterhalt einen Titel geben sollte, musst Du auf alle Fälle erst einmal zahlen. Du hast eine "Vereinbarung" erwähnt. Diese Vereinbarung kann ein Titel sein, z.B. wenn es vor Gericht oder beim Jugendamt etc. vereinbart wurde.

    Du kannst dann zwar evtl. rechtlich gegen den Titel vorgehen mit dem Einwand, dass Du zu wenig Geld hast, um Unterhalt zu zahlen. Aber bis der Titel aus der Welt ist, solltest Du keinesfalls mal so einfach nicht zahlen.

    2. Was vermutlich falsch ist in Deinem Jobcenterbescheid (es ist aus Deinem Text nicht absolut sicher):

    Ich vermute, in Deinem Bescheid ist für die Zeit, die Dein Kind bei Dir ist, der Unterhalt von 70 Euro monatlich mit drin.

    Das ist vermutlich ein Denkfehler vom Amt. Denn die 70 Euro sind zwar Einkommen vom Kind. Unterhalt wird aber ausschließlich für die Zeit gezahlt, die das Kind bei der Mutter ist. Damit wäre dann die Anrechnung für die Zeit bei Dir voraussichtlich unrichtig.

    3. Falls es einen Titel gibt, der Dich zum Zahlen von Unterhalt verpflichtet, ist der Unterhalt möglicherweise bei Deinem Einkommen abzuziehen. Frag nach, ob das bereits passiert.

    Wenn ihr einen Kinderreisepass habt, dann leg ihn doch einfach kurz vor.

    Es gibt doch ohnehin keine besonderen Daten im normalen Kinderreisepass, die das Jobcenter interessieren, die es aber nicht erheben darf. (Ich sehe in den Fällen wie Deinem jedenfalls das praktische Problem nicht beim Datenschutz.)

    Das Ganze kann ein Verständnisfehler oder ein Denkfehler beim Amt sein. Vielleicht haben sie die Staatsangehörigkeit nicht oder falsch erfasst. Oder es wird irgend eine simple Info gebraucht, die üblicherweise im Perso steht und sie haben nicht bedacht, dass inländische Kinder gar nicht automatisch einen Ausweis haben.

    Es kann auch irgend etwas Sinnvolles sein. Ein aktueller Ausweis würde zum Beispiel einen Wechsel der Staatsangehörigkeit oder eine Doppelstaatsangehörigkeit enthalten.

    Allerdings kostet Dich die Aufklärung der Hintergründe üblicherweise deutlich mehr Zeit und Nerven, als erst den Ausweis/Pass vorzulegen und dann nachträglich nochmal zu schauen, ob man eine vernünftige Erklärung gibt.

    Alg 1 wird am Ende des Monats gezahlt und nicht am Anfang des Folgemonats.

    Falls Du also nicht absolut sicher sein solltest, dass das Geld auch wirklich erst laut Kontoauszug am 01.8. auf dem Konto ist - und das kannst Du einfach noch nicht wissen - solltest Du insoweit vorsichtigt sein.

    Falls das Geld noch im Juli zufließt, fällt der Alg ii Anspruch für Juli weg.

    Es gibt vom Gesetz her für solche Fälle die Möglichkeit, ein Darlehen zur Überbrückung der Lücke zu beantragen. Das musst Du dann aber wieder abstottern.

    Die Antwort auf Deine Frage ist recht simpel:

    Theoretisch kann das durchaus sein. Es kann auch ein harmloser Irrtum sein. Ein verpasster Hausbesuchsdienstermin ist jedenfalls üblicherweise kein Weltuntergang, selbst wenn man irgend etwas will. Du willst aber anscheinend nicht einmal irgend etwas vom Jobcenter, was eine Besichtigung Deiner Wohnung erfordert?

    Ob das in Deinem Fall rechtmäßig ist oder nicht, kann Dir hier aber keinesfalls Jemand seriös sagen. Wie auch? Alle relevanten Informationen müssen von Dir kommen und Du bist ja genau deshalb hier, weil Du die Information nicht hast.

    Was nun?

    1. Mach das Offensichtliche: Frag beim Jobcenter. Teils sind sogar auf derartigen Hinweiszetteln der Hausbesuchsdienste Telefonnummern, die Du anrufen kannst.

    2. Schreib zu Deiner Absicherung dem Jobcenter eine kurze E-Mail (am besten mit CC an irgend einen Freund oder Verwandten zu Belegzwecken).

    Darin stellst Du die Situation kurz dar: Du kannst aktuell keinen Hausbesuch mitmachen, da Du tagsüber auf der Arbeit bist. Worum geht es denn, ist es wichtig? Du hast das auch bereits mitgeteilt und auch, dass Du ab Juli kein Geld mehr vom Jobcenter möchtest. Falls das untergegangen sein sollte, teilst Du es hiermit noch einmal mit.

    400 Euro im Monat sind durchschnittliche bis gehobene KFZ-Kosten für Jemanden mit Vollzeitgehalt in einem Ausbildungsberuf oder noch hochwertiger. Wir reden hier von rund 10.000 Euro auf 2 Jahre!

    Ich tue mich etwas schwer mit der Vorstellung, dass selbst besserverdienende Eltern es für normal und pädagogisch sinnvoll halten würden, wenn ihr Kind nichts besseres im Kopf hat als von Anfang an fast sein komplettes Ausbildungsgehalt (oder auch mehr) nur für ein Auto auszugeben.

    Es wäre vielleicht ganz unabhängig von der Frage, wie viel vom Ausbildungslohn angerechnet wird oder nicht sinnvoll, ihm die Idee auszutreiben.

    Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, haben grds. *gar keinen Anspruch* auf Leistungen vom Jobcenter. Bist Du noch in der Wohnung der Eltern? Falls ja: das bedeutet nicht automatisch, dass es beim Studium Geld vom Jobcenter gibt.

    Beim Studium ist es möglich und gewollt, dass es in vielen Fällen gar kein Geld vom Staat gibt. Auch wenn das bedeutet, dass man das Studium dann nicht machen kann.

    Ist die Idee vom Studium je beim Jobcenter durchgesprochen worden?

    Mir ist es auch noch nicht wirklich nachvollziehbar, wie bei der aktuellen Lage am Ausbildungsmarkt Jemand, der einen Hochschulzugang hat (Abi, mindestens Fachabi?) keinen Studienplatz in 2 Ausbildungsjahrgängen finden konnte.

    Zur Klarstellung:

    Es reicht nicht, einfach zu behaupten "wir sind keine Haushaltsgemeinschaft".

    - Da § 9 Absatz 5 SGB II eine Vermutung regelt, wonach Verwandet einander Leistungen erbringen, wenn sie in Haushaltsgemeinschaft leben, wird Deine Schwester dennoch auf Anfragen des Jobcenters antworten müssen.

    - Die Feststellung, ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, trifft ohnehin das Jobcenter. Daraus wiederum folgt das Recht zur Erhebung der notwendigen Informationen für diese Prüfung bei den Beteiligten.

    Ob das rechtlich wirklich so war oder ist, kann ich Dir leider nicht sagen (= fehlendes Wissen um die relevanten Hintergründe).

    Aber üblicherweise läuft es in solchen Situationen so oder so darauf hinaus, dass Du kurzfristig ("gleich") zum Jobcenter Deines bisherigen Wohnortes gehen solltest und dort - siehe Corinna - die Genehmigung/Zustimmung zum Umzug und Einzug in die neue Wohnung klären solltest.

    Vereinfachte Kurzfassung:

    Wenn man bereits Grundsicherung für Arbeitssuchende bezieht, muss man bei Umzügen 2 rechtliche Fragen unterscheiden:

    1. Kann die künftige laufende Miete vom (neuen) Jobcenter übernommen werden?

    Das orientiert sich daran, ob die Kosten der Unterkunft nach den Regeln vor Ort beim neuen Jobcenter angemessen sind.

    2. Können die auf den Umzug bezogenen Kosten vom Jobcenter gezahlt werden?

    Dazu gehört auch die Kaution.

    Hierfür ist entscheidend, ob der Umzug inkl. Auszug überhaupt erforderlich war etc. Das kann aus der Natur der Sache heraus nur die Behörde am bisherigen Wohnort sinnvoll prüfen und bescheinigen.

    In Deinem Fall stellt sich hinsichtlich Kaution und sonstiger Umzugskosten also erst einmal die Frage, wieso überhaupt ein Auszug aus der bisherigen Wohnung in rechtlicher Hinsicht (!) geboten war.

    Darüber hast Du bisher nichts geschrieben.

    Wenn man Epileptiker und damit die üblichen Details des Lebens mit Epilepsie kennt, ist der Beitrag sehr sehr seltsam.

    Du hast also seit längerem Epilepsie mit Grand Mal Anfällen? Das ist für sich genommen schon nicht wirklich häufig.

    Dann gehörst Du noch zu der kleinen Gruppe von Grand Mal Epileptikern, bei denen Medikamente gar nichts helfen?

    Die Anfälle sind so heftig, dass Du Wohnungsdecke, Couchtisch und Schlafsofa zerstört haben willst in einem Anfall nach dem Anderen?

    Trotz alledem hast Du in der gesamten Zeit all die Ratschläge, die man in dem Fall bekommt ignoriert wie man seine Wohnung und Schlafstelle möglichst anfallsicher macht? Couchtisch ist trotz klassischer Verletzungsgefahr weiterhin in der Nähe?

    Aber Heilpraktiker und bloße Vitamine sollen helfen?

    Seit 12 Wochen schläfst Du aber auf dem Fußboden? Ohne dass es Auswirkungen auf die Epilepsie hat?

    Und Deine Ex-Frau ist auch noch die Person, die Deinen Hausbesuch macht?

    Die Jobcenter sind ohnehin nicht für Wohnungssuche zuständig.

    Du kannst machen, was letztendlich "alle" Leute in solchen Situationen machen, die ihr Leben ohne die Sozialbehörden plane

    Kurzfristig eine günstige Unterbringung näher vor Ort suchen, z.B. Pension, Jugendherberge, AirBnB-Zimmer, WG und von dort aus auf Wohnungssuche gehen.

    Falls Du einen Führerschein haben solltest, kannst Du Dir z.B. auch ein Fahrzeug mieten/leihen/kaufen.

    Ich halte mal dagegen. Der Überprüfungsantrag wirkt zurück bis zum 1. Januar das Vorjahres.

    Im Gesetz steht "ein Jahr" (§ 40 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 44 Absatz 4 SGB X).

    Aber das Jahr wird mittels "Legalcomputation" berechnet. Das bedeutet, dass es nicht nach den Rechenregeln der Mathematik geht sondern nach besonderen gesetzlichen Rechenregeln. Deshalb kann das "eine Jahr" dann im extremsten Fall (Überprüfungsantrag am 31.Dezember) durchaus auch "Zwei Jahre minus einer logischen Sekunde" werden.

    Du könntest also Glück im Unglück haben. Versprechen kann man das natürlich nur mit Forenwissen nicht, aber nach dem Geschilderten lohnt sich ein Überprüfungsantrag so oder so.

    Viel Erfolg!

    Zur Klarstellung:

    Da Dein Mann und Du nach Deinen Angaben eine Bedarfsgemeinschaft sind, bist Du bereits von Anfang an mit im Arbeitslosengeld II.

    Da das völlig an Dir vorbeigegangen zu sein scheint:

    Das bedeutet, dass Du die kompletten Informationsmaterialien und die Bescheide lesen musst, eigene Meldepflichten gegenüber dem Jobcenter hast und besonders wichtig:

    Falls Du finanzielle Informationen nicht unverzüglich beim Jobcenter mitteilst, bist Du ganz schnell bei Ordnungswidrigkeiten oder auch beim Betrug.

    Alles was Du hier im Moment fragst, solltest Du eigentlich seit rund einem Jahr selbst oder über Deinen Mann wissen.

    Kein Scherz und kein böser Wille. Aber es braucht z.B. nur eine nicht mitgeteilte Weihnachtsgeldzahlung und mit Pech habt ihr ein Strafverfahren an der Backe.

    Es ist jedes Geldzufluss zu melden. Du solltest dazu die Bewilligung der Krankenversicherung einreichen, dann ist rechtlich gesehen alles in trockenen Tüchern.

    Falls es dennoch beim Amt zu Problemen kommen sollte, weisst Du dann zumindest, dass es nicht an Dir liegt und musst ggf. das machen, was Du vermutlich schon erlebt hast: Dich dahinterklemmen und die Sache klären. Falls Du noch in der Klinik sein solltest gibt es in der Regel eine Kliniksozialarbeit, die ggf. (mehr oder weniger) helfen kann.

    Die rechtlichen (und auch die "gelebten") Regeln zur Anschaffung zu den Erstausstattungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Allgemein und ohne Kenntnis, was die Üblichkeiten vor Ort sind, würde ich Folgendes machen:

    Fotos von der Küche in der alten Wohnung. Fotos von vom Küchenraum Deiner Wohnung vor und nach Einbau der Küche. Einfacher schriftlicher Kaufvertrag zwischen Deinem Freund und Dir über die Küche. Dann Geld überweisen und Kontoauszüge aufbewahren. Falls ihr es ohne Überweisung erledigen wollt: Quittung ausstellen lassen.

    Auch das Jobcenter muss wissen, dass 900 Euro für eine Küche wenig Geld sind und deshalb eine Gebrauchtküche eine sinnvolle Lösung und kein Missbrauch ist.

    Bitte vergiss aber nicht, dass es evtl. größere oder kleinere praktische Probleme bei so etwas geben könnte: Die Wasseranschlüsse sind ein sensibles Ding. Wenn man da im Freundeskreis keine Handwerker oder erfahrenen Heimwerker hat, sollte man so etwas eigentlich Profis machen lassen. Bei den gekauften Küchen ist der Aufbau und Anschluss üblicherweise mit dabei.

    Die Kurzfassung:

    Hol Dir den Beschluss vom Gericht, falls Du den tatsächlich noch nicht haben solltest.

    Ich würde mir an Deiner Stelle verkneifen, mir blindlings auf die Schulter zu klopfen und meine Zeit damit zu verschwenden, die Schuld bei anderen zu suchen. Du hast gewusst, dass es ein Gerichtsverfahren gab und Dich jahrelang nicht drum gekümmert. Das ist vieles, aber sicher nicht normale Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

    Wenn das Verfahren nicht gerade bei Gericht aus ominösen Gründen nie beendet wurde (das ist immens unwahrscheinlich, aber soll schonmal passiert sein) dann kommt es allein auf den Inhalt des Beschlusses an.

    Alles weitere ergibt sich aus dem Inhalt des Beschlusses. Falls der zu Deinen Gunsten ausgegangen sein sollte, kannst Du damit ggf. belegen, dass die Forderung nicht existiert bzw. nicht vollstreckt werden darf. Falls er zu Deinen Lasten ausgegangen sein sollte oder die aktuelle Forderung gar nicht Teil des Gerichtsverfahrens war, sieht es ggf. komplett anders aus.

    Wenn Jemand komplett erwerbsunfähig ist aber nur auf Zeit, ziehen ihn/sie die anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft in die Jobcenterzuständigkeit.

    Es kann also rechtlich durchaus passen, dass Du beim Jobcenter bist.

    Leider kann auch die Geschichte mit der Krankenversicherung passen.

    Grund: Das Gesetz. Da kann das Jobcenter nichts dran reißen. Erwachsene Sozialgeldempfänger gehören nicht zu denen, die per Jobcenter gesetzlich pflichtversichert sind.

    Bedeutet: Falls Du nicht familienversichert sein solltest oder auf irgend eine andere Weise gesetzlich pflichtversichert (z.B. per Erwerbsminderungsrente, eine Sonderkonstellation von Alg I etc.) dann musst Du Dich freiwillig gesetzlich versichern.

    Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.

    Ob und wie viel Geld es dann dafür gibt, hängt von den Einkünften Eurer Bedarfsgemeinschaft ab.

    Rechtliche Grundregel: Das Einpacken der Haushaltsgegenstände in Umzugskisten ist Jedermann zur zumutbar.

    Ausnahmen müssten also rechtlich gerechtfertig werden. Dafür ist bei einer Familie sicher nicht entscheidend, dass ein einzelnes Familienmitglied einen Bandscheibenvorfall hatte.

    Umzugskisten sind eigentlich sowieso so zu packen, dass sie nicht zu schwer sind - und das war reinkommt, ist üblicherweise durch das Gewicht und auch die Größe der Kiste recht handlich.

    Bedeutet rein praktisch:

    So lange es auch nur eine einzige andere Person gibt, die das Einpacken übernehmen kann, braucht es dafür keine bezahlten Helfer.

    Völlig normal ist es auch, dass Freunde und Familie beim Umzug helfen. Warum das nicht möglich ist, wäre ggf. zusätzlich noch zu erklären.

    Nach Deiner Erzählung hat Deine Frau keine Einschränkungen. Sie hätte die Kisten also eigentlich packen können.

    Nach Deinen Schilderungen hast das nun Du gemacht. Warum eigentlich, wenn Du der Ansicht warst, dass das mit Deinem Rücken nicht gehe, ist mir nicht nachvollziehbar.

    Bleibt also "das Übliche": Du klärst alles weitere mit Deinen Ärzten und ggf. der Krankenversicherung.

    Ergänzend zu Corinna, da Dein Beispiel 13 Tage von 30 enthält:

    In dem Moment, in dem das Kind weniger als die Hälfte der Zeit beim Elternteil ist, ist die Frage umstritten, ob und in welchem Umfang es Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt.

    Einige Jobcenter geben ihn m.W. dann ebenfalls anteilig - andere (wohl auch mit Zustimmung ihrer jeweiligen Sozialgerichte) bei geringem Betreuungsumfang nicht.

    Die Antwort ist "Nein". Mach Dir also insoweit keine falschen Hoffnungen.

    Wie Corinna ja schon völlig richtig klargestellt hat, gibt es wenn Du Einkommen erzielst (!) einen einzigen Vorteil:

    Vom Einkommen wird eine Pauschale von 30 Euro pro Monat für Versicherungen abgezogen. Da sind dann 360 Euro pro Jahr für notwendige private Versicherungen. Das passiert aber ohnehin immer. Egal ob Du die Versicherungen wirklich hast oder nicht.

    Falls - und das habe ich bislang noch nicht erlebt - man diese 360 Euro mit notwendigen und angemessen günstigen privaten Versicherungen (auf die Person betrachtet) überschreiten sollte könnte man den höheren Betrag unter Vorlage der Nachweise ggf. freistellen lassen.

    Deine Freundin sollte neben dem bereits genannten (Anwalt etc.) schnellstmöglich zur Agentur für Arbeit gehen, sich dort beraten lassen und Anträge auf Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld stellen.

    Ob die Anträge greifen, kann man später sortieren. So wie es geschildert wird, könnte jedenfalls Insolvenz vorliegen. Arbeitslosengeld I wiederum kann es auch für Zeiten geben, in denen man auf dem Papier noch beschäftigt ist, aber real nicht mehr arbeitet und keinen Lohn bekommt. Wie aber schon geschrieben hängen all das von vielen Details ab und ist meiner Erfahrung nach zu kompliziert zu erklären für einen Forenbeitrag. Daher: erst einmal fristwahrend Anträge stellen und dann weiter sehen.

    Banken buchen grundsätzlich nur an "Bankarbeitstagen" (Das sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage).

    Gesetzlich gesehen haben die ausführende und die Empfängerbank je einen Tag, an dem Sie die Buchung bearbeiten dürfen.

    Rein praktisch bedeutet das üblicherweise, dass zwischen dem Tag, an dem das Geld "rausgeht" und dem Tag an dem das Geld auf dem Konto ankommt, noch einmal 2 Bankarbeitstage (plus Wochenende und Feiertage) sind.

    Es gibt Ausnahmen, aber wenn man planen möchte, sollte sich auf die Regel "am dritten Bankarbeitstag ist es da" geistig einstellen. Jedenfalls, so lange man nicht aus Erfahrung weiss, dass es üblicherweise schneller geht.