Beiträge von oggy85

    Wie gesagt Kreditnehmer sind beide! Meine Vater und ich. Geld geht auf sein Konto und Raten würden auch von seinem Konto abgehen..

    Macht es tatsächlich ein Unterschied ob ich extra ein Vertrag mit ihm abschließe mit Rückzahlungsvereinbarung oder ein offizieller Vertrag wo er als Kreditnehmer eingetragen ist..

    Ich will nur wissen ob der Kreditbetrag dem jc gleich gemeldet werden muss. Weil es ja nicht als Einkommen zählt.

    Wenn ich den Kredit selber aufnehme und im jc ein Vertrag vorlege der nur auf mich läuft, wird er doch eher Probleme bekommen oder?

    Bin sowieso 1 Kreditnehmer... Zinsen sind schon relativ gut.

    Wird den ein Kreditvertrag zum Einkommen gerechnet oder nicht?

    Und Auto geht nicht zum reparieren.. Müsste ein neues sein.

    Ja Konto ausgleichen und Auto anschaffen. Die Rate würde von seinem Konto aus abgehen. Ich wäre 2 Kreditnehmer, weil alleine kriegt er keinen Kredit. Und die Dispozinsen häufen jedes Quartal mehr Schulden an.

    Ist das ein Problem für seine ALG 2 Bezüge, wenn der Kredit in der Höhe auf sein Konto gehen würde?

    Hallo hier an alle! pleasantry

    habe folgende Frage!

    Mein Vater bekommt zu seiner Erwerbsminderungsrent zusätzlich noch ALG 2 vom Jc.

    Sein Konto ist mit 2000€ überzogen und das Auto ist auch defekt..

    Ich würde als 2er Kreditnehmer bzw. Bürge ein Kredit über 3000€ aufnehmen.

    Geht das so, oder wird das auf sein Einkommen angerechnet? Und muss man den Kredit dem Jc melden?

    Er hat das ALG 2 bis zum 07/2019 bewiligt bekommen...

    Danke im Voraus für die Anworten und Hilfen!

    Gruß

    Oggy