Beiträge von weestewatt

    Hallo,

    ich werde am 06.05.19 meinen ersten Arbeitstag haben, Vollzeit. Die Antrage für Fahrtkosten und Arbeitskleidung habe ich schon und ich würde gern noch Einstiegsgeld beantragen.(ich weiß, "Kannleistung") Dies wird soweit ich verstanden habe formlos beantragt und vor dem ersten Arbeitstag.

    Reicht also:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sehr geehrte Frau Name SB

    ich werde am 06.05.2019 meine neue Arbeitsstelle antreten und beantrage hiermit nach § 16b SGB II Einstiegsgeld.

    Meine Arbeitsvertrag werde ich schnellstmöglich nach Erhalt einreichen. <------ wird heute oder morgen sein, das ich ihn bekomme

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

    XXX


    Muss ich im Antrag angeben ob Einzelfallbezogene Bemessung oder Pauschalierung des Einstiegsgeldes ? Oder ist das schon Entscheidung vom JC?

    Danke falls mir jemand helfen kann.

    Hallo in die Runde,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe mir kann jmd helfen.

    Folgende Konstellation: Ich (Exmann) und meine Exfrau + Neum Mann

    Wir waren 10 Jahre ein Paar, haben 2 Kinder die bei mir leben.

    Ich bin im Bezug da meine Einkünfte allein nicht ausreichen.

    Meine Ex hat jetzt irgendwelche Bescheinigungen und Bestätigungen gefordert wann die Kinder bei ihr zum Umgang waren. Hat sie bekommen, kein Problem.

    Jetzt geht es aber soweit das ich offen legen soll welche Einkünfte ich beziehe/Unterhalt/Kindergeld usw. aber nicht für einen Antrag ihrerseits sonder für den neuen Mann der Antragsteller ist.

    Sie selber ist in Arbeit. Um es gleich klar zu stellen, das ist wirklich nur rein informativ und kein verletzter Stolz Ding oder so. Die Trennung ist 4 Jahre her, ging von mir aus und ich bin selber wieder glücklich.

    Sollten die Bestätigungen DASS die Kinder da waren von/bis nicht reichen? geht das nicht über eine übliche Mitwirkungspflicht hinaus?

    Vielleicht kann mir ja jmd was dazu sagen hab selber noch nichts derart gefunden .

    Schönen Tag an alle Leser :P