Beiträge von Cleoline

    Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das *Kind* zum Pflegekind wird und die *Betreuerin* dafür Pflegegeld bekommt (in dieser Altersstufe ca. 900 €). Das Jugendamt prüft dann das Einkommen der Eltern und fordert u.U. einen gewissen Unterhaltsbetrag (monatlich) zurück.

    Es liegt natürlich an der Begründung warum der 16jährige nicht mehr zu Hause wohnt, ob das Jugendamt da *mitmacht* (denn ob man als 16jähriger schon unbedingt mit dem *Partner* zusammen leben muss, versteht sicher nicht jeder Sachbearbeiter des Jugendamts)

    LG

    Nein, Gründe sind hier nicht lesbar. Es werden gleichzeitig mit einem Antrag auf ALG II Arbeitszeiten einseitig reduziert, ohne auf etwaige Gründe dafür einzugehen. Die Frage ist, ob das Amt dies so ohne weiteres akzeptieren wird.


    Wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb : Nicht ICH habe die Arbeitszeit reduziert, sondern mein Arbeitgeber. Ich hatte einen befristeten 1-Jahres-Vertrag über 30 Std. Mit dem Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrages ging eine Reduzierung auf 25 Std. einher (könnte irgendwann wieder auf 30 Std. aufgestockt werden - das hat was mit dem Pflegegrad der Bewohner zu tun)

    Eine Frage noch zu dem hier im Forum angegebenen Hartz4-Rechner :

    ich finde nirgends eine Zeile in die man den Unterhaltsvorschuß einträgt ........... aber der spielt doch eine Rolle beim Einkommen des Kindes, oder ?

    LG

    Zitat-Korrektur und Zuordnung zum richtigen Benutzer

    Grace


    Wo hast du das mit dem *Zwingen* gelesen oder gehört, wenn du noch gar nichts über Hartz 4 weißt? hmm

    Einkommen ist jetzt dein Lohn, das Kindergeld, der UHV.

    Bedarf für euch beide ist 416 RB+ 149,76 MB+ 240 RB + ca. 420 Wohnkosten gesamt.---> Gesamtbedarf ca. 1250,-

    Da hier anscheinend Haarspalterei bei einigen Sätzen betrieben wird : natürlich habe ich schon von Hartz4 gehört und eben auch, dass manche Menschen dazu gezwungen werden, Jobs anzunehmen, die weder ihren Qualifikationen noch ihren Vorstellungen gerecht werden. Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    Die Rechnung des Bedarfs ist ja eigentlich ganz einfach ................. aber wieso kommt in dem Hartz4-Rechner mehr Gesamtbedarf raus ?

    Cleo

    Vielen Dank für die Info über Groß - und/oder Fett geschrieben.

    Ich erhalte keinen Unterhalt, da der Vater des Kindes *untergetaucht* ist. Zuerst hatte er einen Job, bei dem er den vom JA an mich ausgezahlten UHV an dieses zurückgezahlt hat. Dann wurde er zwangsgeräumt, daraufhin hat er den Job hingeschmissen und ist irgendwo ins benachbarte Ausland abgehauen. Also da ist wohl die nächste Zeit nichts zu erwarten.

    LG Cleo

    Hallo,

    Weder brauchst Du das in Großbuchstaben noch mit einem Ausrufezeichen zu schreiben. Erstens hast Du bisher nichts zu Deiner bisherigen Tätigkeit geschrieben, zweitens kenne ich genug Altenpfleger im 1-Schicht-System und drittens bedeutet eine Vermittlung nicht automatisch, daß Du auch weiterhin in diesem Bereich arbeiten mußt.

    Anscheinend hat das Großschreiben einen negativen Touch - sollte das zu einem Mißverständnis geführt haben, entschuldige ich mich hiermit dafür.

    Es mag ja sein, dass es in anderen Gegenden andere Schichtsystheme gibt - hier ist es nicht so, es gibt nur : Früh-/Spätdienst und Nachtdienst.

    Verstehe ich das richtig : das Amt könnte mich dazu zwingen, irgend einen ungelernten Job in Vollzeit auszuüben, in dem ich wahrscheinlich wesentlich weniger Stundenlohn als in meinem erlernten Beruf bekomme ? Wenn ja, dann ist das eine verkehrte Welt !

    Danke für die Auskunft wegen der *angemessenen* Miete.

    Cleo

    Vollzeit ist schwer machbar für mich, da ich ja ein Kind im Kindergarten habe und durch Früh- und Spätdienste eh schon Schwierigkeiten mit der Betreuung habe. Wird ein solcher Grund nicht vom Amt anerkannt ?

    Die Miete ist für diese Gegend hier absolut angemessen ................. ich dachte nur, dass das Amt mir und meinem Kind nur eine 2 Zimmer-Wohnung zuerkennt. Ein Umzug würde eine Menge Geld kosten (der Umzug selbst, Kaution, Renovierung) und derzeit gibt es keine freien Wohnungen hier im Ort.

    LG Cleo

    Habe mich gerade erst angemeldet und schildere gleich mal meine Situaion :

    Ich bin relativ *frisch* getrennt lebend mit einem Kind in einer 3- Zi.- Wohnung (war bisher *Familienwohnung* - also mein Mann, ich und unser Kind). Bisher habe ich 30 Std. (Jahresvertrag) in der Altenpflege gearbeitet, doch ab September werde ich 25 Std. (fester Vertrag) arbeiten.
    Ich bekomme keinen Trennungsunterhalt und mein Kind bekommt 156,- UHV (also keinen angemessenen Unterhalt)

    Natürlich habe ich schonmal den Rechner ausprobiert und da kam auch ein Anspruch dabei heraus, aber bevor ich einen Antrag stelle, möchte ich hier noch Tipps von Leuten bekommen, die sich wirklich damit auskennen.

    Ich möchte den Antrag im September stellen - welche Verdienstbescheinigung muss ich da miteinreichen ? Die aus den letzten Monaten sagen ja ein höheres Einkommen aus ?(

    Dann noch zwei Fragen :

    Kann mich das Amt *zwingen*, in eine *angemessene* Wohnung umzuziehen (habe jetzt 3 Zi, Kü,B) für 350,- kalt ?

    Kann mich das Amt *zwingen* einen Job mit mehr Stunden anzunehmen ?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen :)

    LG Cleo