Beiträge von Olli1971

    Also die Dame am Empfang meinte ich müsste einen Antrag stellen damit ich für meine Tochter(24) einen mietzuschuss bekomme..

    MONTAG UM 8.00 UHR haben wir ein Termin bei einer Sachbearbeiterin.

    Ich glaube sie hat noch etwas von Bedarfsgemeinschaft gemeint..Ich kenne mich da nicht so aus weil ich noch nie vom Jobcenter Geld bekommen habe.

    meine Tochter hat nach ihrer Ausbildung ihre Wohnung gekündigt in einem anderen Ort..Da hat sie neben der Ausbildung noch Ausbildungsbeihilfe bekommen.Nach Beendigung hat sie alg1 und einen Zuschuss vom Jobcenter bekommen um ihre Wohnung zu bezahlen..Und nun wohnt sie eben hier und wo ist das Problem wenn ich dafür einen untermietvertrag mache für 2 Monate..weil sie dann umzieht in einer anderen Stadt

    Ja mietkosten möchte ich für 1,5 Zimmer

    Hallo !

    Folgendes,meine Tochter bekommt ALG1 und für die Miete Hartz4

    Seit dem 01.08.2018 wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht und sind damit zum Jobcenter gegangen.. Die Dame sagte meine Tochter könne nichts beantragen weil sie keine 25 ist..Und ich müsste die Leistung beantragen damit ich Geld vom Mietvertrag bekomme.

    Ich selbst bin nicht mehr unterhaltspflichtig für meine Tochter da sie eine abgeschlosse Ausbildung hat.

    Ich verstehe nicht warum ich für diesen Vertrag einen Antrag darauf stellen soll ?ist das überhaupt so richtig..

    Dann Frage ich mich was hat dieses zu bedeuten was ich im netz gefunden habe..

    Gerade jüngere Personen, die ALG 2 erhalten, sehen sich dazu gezwungen, wieder bei ihren Eltern oder anderen Verwandten einzuziehen, um Kosten zu sparen. Nehmen die Eltern Miete für ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung, haben Leistungsbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten (BSG, Az.: B 14 AS 31/07 R).

    Da das Jobcenter einen Beleg über die Zahlungen benötigt, sollten Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag mit den Eltern aufsetzen. Aus diesem müssen sämtliche Informationen – beispielsweise die Höhe der Miete, Größe des Zimmers und Anzahl der Gemeinschaftsräume – hervorgehen.

    Vielleicht kann mir jemand eine korrekte Hilfe geben..

    LG

    Link entfernt. Corinna