Beiträge von densch

    Alle(!) Bewerbungsanschreiben eines ganzen Jahres vorlegen+EGV Besprechung vor Ort nach nur 1 Woche Prüfzeit, ist das zulässig/droht Sanktion wenn ich dies nicht so mitmache?

    Hallo,
    ich habe einmal eine oder 2 Fragen:

    Ich hatte gestern einen Termin beim Jobcenter und wurde wieder eingeladen.

    Ich hatte vor Ewigkeiten (will sagen 2018) das letzte Mal eine gültige EGv, die bis Miutte 2019 oder so noch wirksam war bevor die 6 Monate rum waren.

    In der stand drin dass ich meinem Fallmanager bis zum Ende jeden Monats infos über getätigte bewerbungen zukommen lassen soll.

    Habe dies auch gemacht indem ich ihm den Ausschnitt aus meiner Exceltabelle mit den bewerbungen zukommen liess.
    ist eine normale Exceltabelle mit den Spalten:
    Datum-Arbeitgeber-Arbeitsbezecichnung-Bewerbungsart.

    Habe ja jeden Monat meine 4 Bewerbungen gemacht und ihm dementstprechend ein Bild der 4-5 zeilen der Tabelle zukommen lassen.

    Nahcdem ich wusste dass die EGv ausgelaufen war (es gab öfter mal hin und her mit VAs und Widersprüchen dagegen, nie wieder was effektiv zustandegekommen),
    bewarb und auch jetzt bewerbe ich mich nach wie vor 4 Mal im Monat.
    Nur sende ich ihm eben nicht alle 4 Wochen meine Teiltabelle.

    Beim Termin gestern fuhr der mich an, er hätte ja shcon ewig nichts mehr von mir gehört,
    ich solle ihm bis zum nächsten termin, den er mir für nächste Woche vorschrieb, ALLE Bewerbungsanschreiben, Emails, Antworten von Arbeitgebern, etc. seit Beginn 2020(!)
    bringen.
    Alles shcön physisch ausgedruckt, Alles seit Beginn des Jahres bis heute.

    jetzt frage ich mich, darf er das?

    bewerbungslsite vorlegen sehe ich ja ein, aber alle Anschreiben und Co. einfordern?

    Riecht mir doch sehr um einen Vorwund damit man leicht was finden kann womit man ein Bewerbungstraining für nötig halten kann.

    Zudem habe ich das kleine problem dass ich die Anschreiben nicht mehr habe.
    ´
    Ich meine, ich nutze im Prinzip für meine "initiativbewerbungen" so ziemlich immer das gleiche Anschreiben, nur halt Name, Datum und Co. angepasst.
    Selbstredend übershcreibe ichd a zwangsläufig dann die alte Bewerbung dann wenn ich die Daten für den Neuen eintrage.

    Insofern habe ich keine duzenden verschiedenen Anshcreiben gespeichert, die ich ihm vorlegen kann :-/

    Mal abgesehen davon dass Drucken auch Geld kostet (20 Cent pro Seite).

    Muss ich das so mitmachen?
    kann ich sanktioniert werden wenn ich die Anschreiben nicht mehr habe?
    ich meine, mir wurde zu keinem zeitpunkt gesagt dass ich irgendwie Anschreiben und Co. von Allem aufheben muss oder so.
    Wann ich mich wo beworben habe mitteilen, das ist klar dass man das muss.

    Aber von Allem Anschreiben, Anhänge, etc. pp. aufheben und denen als Kopie zukommen lassen?
    Muss ich das, bin ich da gesetzlich dazu verpflichtet?


    Auch EGV technisch macht er mir etwas Angst:
    Bisher hielt ich es immer so dass er mir eine EGV gibt, ich die zur Überprüfung mitnehme, gegebenenfalls auch um mit Anderen zu besprechen was davon oka ist und was nicht.
    Und ihm dann meine Verbesserungsvorschläge per Mail schicke, meist so nahc 2-3 Wochen.
    Falls man sich dann nicht einig wird (heißt ich höre nix von ihm), kommt irgendwann der VA, der dann mit Eilantrag ans Sozialgericht ausser kraft gesetzt wird.
    Da er ja meist 1 zu 1 den Text der EGV übernimmt und die eben diverses unzulässiges enthielt.

    Hier nun drückte er mir auch wieder eine EGV in die Hand, "in der vergangenheit lief das ja nicht so, das wollen wir nochmal versuchen" und ich soll ihm bis zum nächsten Termin entweder die EGV mitbringen oder ihm im persönlichen Gespräch(!) dann vortragen was mit darsn genau nicht passe.

    Also mit ihm da hin und her diskutieren und wehe, ich lasse einen komisch anmutenden Nebensatz fallen.

    Mir war und ist es 10 mal lieber wenn ich zuhause in Ruhe einen brief schreiben kann wo ich gut vorformuliert und überlegt alle kritikpunkte auflisten kann.
    Und nicht so ein zackzack Gespräch wo ich dann frei aus dem gedächtnis was sagen soll, was dann wimäöglich nicht gut überlegt ist.
    Und wo man hinterher , da ja mündlich, womöglich noch sagenm kann "Also, zu mir hat der im Gespräch nciht gesagt, dass ihn Punkt X und Y stört. Bei mir hat er ohne Angabe von Gründne einfahc die Untershcrift verweigert!" oder Ähnliches.


    Ich mag Mündliches nicht, lieber schriftlich.

    Muss ich mich trotzdem auf dieses mündliche "Durchreden" der EGV einlassen?
    Und muss ich mich zwingend an die 1 Woche halten?
    Ist mir an sich etwas zu knapp, sonst hatte ich da im prinzip bis zu 1 Monat Zeit um da zu antworten.

    Titel zu lang und Korrektur

    Hintergrund ist der:

    Ich bin/war student, habe mich länger mit nebenjobs über wasser gehalten.

    Da aber die inoffizielle pflege eines familienangehörigen anfiel, der andernfalls ins heim gemüsst hätte, fiel der nebenjob oder das studium flach, je nachdem.

    und da kein geld mehr, musste ich das studium unterbrechen und hartz 4 beantragn.

    nun war ich, da ich mich gerne im online handel selbstständig machen würde, bei der entsprechenden beratung.

    Und der berater dort legte mir aufgrund der zig gefahren und hohen verlustrisikos nahe, besser arbeiten zu gehen und teilzeit mein studium zu ende zu bringen.

    nun bin ich zwiegespalten.

    Natürlich hat er recht, ganz ohne ausbildung/studium ist es ja auch nix.

    andererseits geht mir das mit der selbstständigkeit nicht aus dem kopf.

    jetzt weiß ich dass mines wissens nach teilzeitstudium bspw. bei der fernuni hagen ermäßigt wird als hartz 4 empfänger bzw. nahezu kostenlos sein sollte wenn als erststudium gemacht. die fernuni gibt hier bei erststudium bei hartz 4 empfänger recht ordentliche ermäßigungen.
    sollte normalerweise für das jobcenter kein problem damit haben.

    andererseits weiß ich dass vom jobcenter, sowie auch von arge, kfw, etc. zuschüsse und vor allem darlehen zur existenzgründung vergeben werden.

    also das eine dürfte stark ermäßigt möglich sein.
    und das andere eigentlich bezuschusst oder bedarlehnt werden.

    nun meine logik:

    ginge ich nem teilzeitstudium nach, dann wäre ich ja trotzdem voll für den arbeitsmarkt da, zumindest offiziell (sonst gäbs ja auch kein hartz 4 mehr).

    und auch aktuell als arbeitsmarktverfügbarer kann ich mich ja, abgesehen von normaler erwerbsarbeit, auch selbstständig machen, was bezuschusst wird oder für was es darlehen gibt.

    Nun denke ich mir so: ob mit oder ohne teilzeitstudium, stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung.

    die logische konsequenz wäre dann, dass ich mich aucb so oder so auch selbstständig machen kann, die grundsätzlichen fördermöglichkeiten müssten ja die gleichen sein wie bei einem vollzeitarbeitslosen.

    natürlich ist das arbeitspensum für ein teilzeitstudium+selbstständigkeit ziemlich abartig, das ist klar.

    aber rein von der rechtssutuation müsste ich nem "vollzieitarbeitslosen" gleichgestellt sein.

    Insofern sollte beides möglich sein, sodass ich sozusagen zweigleisig bauen kann.

    wie es ja auch wäre wenn ich, wie üblich, neben nem geldverdienjob auch noch ein teilzeitstudium mache, also gleichzeitig geld verdiene und zeitgleich mine ausbildung/studium nahchole/fertig mache.

    befürchtung ist dass mir der sachbearbeiter das nicht zutraut, so a la
    "Ja, ne selbstständigkeit ist schon schwierig genug und da müsste man gucken, ob das aufgrund der aussichtslosigkeit überhaupt gefördert werden würde.
    da jetzt gleichzeitig noch teilzeitstudium zu machen, ist unrealistisch.
    erfolgsaussichten des ganzen gleich 0, von daher kein zuschuss oder sowas"

    was meint ihr dazu?

    ist aktuell eine rein theoretische frage, wäre halt nur damit ich mich gleichzeitig ums geldverdienen und um meine bildung kümmern könnte.

    Oh, das tut mir Leid, das habe ich nicht als Frage aufgefasst.

    Gerichtsverfahren nein.
    Der Anwalt hat dem jobcenter geschrieben dass er dem bescheid widerspricht weil ich eben nicht das Einkommen hbe.
    Und auserdem widerspricht er dem Ablehnungsbescheid hinsichtlich Schuldenübernahme.

    Ich sagte zum Anwalt dass Alles beim Einkommen falsch ist auser dem Auxmoney.
    Den anderen kram bekomme ich nicht regelmäßig bzw. gar nicht ausgezahlt.

    darauf meinte er dass auch auxmoney nicht hätte angerechnet werden dürfen, alleine schon von freibeträgen her.

    von daher meine aussage diesbezüglich.

    ansonsten hat er lediglich (von mir bevollmächtigt naürlich) dem jobcenter geschrieben dass dem bescheid in der normalen 1 monat frist widersprochen wird und wa miner und seiner meinung nach alles falsch ist in dem bescheid (namentlich eben die einkommensanrechnungen sowie die fälschliche schuldenübernahmeablehnung)

    ähm, es geht hier ja nicht nur um ein thema,.
    Darum ja auch anfangs die mehreren Thrads.

    Wesentlich einfacher ist relativ, da gehen immer 2-3 Wochen rum bis der blöde Schein da ist.
    Undohne physisch den Schein in den Händen will der nicht mal nen Termin ausmachen
    (kein Witz! "Wenn Sie den Beratungsschein erhalten haben, können Sie nochmal anrufen, dann machen wir einen Termin aus")


    Und wie sieht es nun aus, könnte man mir trotz entschuldigtem Fehlen Probleme bereiten beim Jobcenter bzw. Sanktionen?

    Oder bei der kombi Selbstständig+Teilzeitstudium, so machbar?
    Frag ich da nen Anwalt, sagt der mir garantiert sowas wie "Ja, keine Ahnung, ich bin Anwalt. Das müssen sie ihr Jobcenter fragen".

    Und da dachte ich eignetlich, in nem hartz 4 Forum sitzen vielleicht *badumm tss* Hartz 4 Empfänger oder Leute, die sich vielleicht mit Hartz 4 auskennen und mir da vielleicht Erfahrungswerte geben können oder wissen was mir da so gesetzlich zusteht oder auch nicht.


    PS: Nen Beratungsschein zum "Beine machen" gibts keinen.
    Habe ich auch schon versucht und da hie0ß es "Rein um eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter zu machen, oder was vergleichbares, gibt es keinen Beratungsschein. Sie haben ja Widerspruch eingelegt und jetzt müssen sie halt mal abwarten bis das dann bearbeitet ist. erst nahc 6 monaten können sie ne Untätigkeitsklage einreichen"

    Hallo,

    Bisher lese ich, daß Du

    • Dich nicht Vereinbarungen mit dem Jobcenter hälst
    • Stromschulden hast, die wohl selbst verursacht wurden
    • irgendwelche 200 € erhalten hast, ohne darauf einzugehen, woher diese 200 € kommen.

    Gleichzeitig schwafelst Du etwas von einer "insgeheime" Aktionen des Jobcenters und irgendwas von "beine" machen. Du forderst etwas von dem Jobcenter, ohne selbst die Forderungen des JC einzuhalten (siehe Maßnahme).

    Welche Unterlagen hast Du denn eingereicht?

    Gruß!

    Wieso halte ich mich nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter?n weiß nicht was du da meinst.
    Ich gehe ja zur Massnahme;
    dass ich beinahe aus der Wohnung geschmissen werde und das das Jobcenter trotz Antrag und Allem null komma nix juckt, und ich deswegen beim Anwalt und Co. mich beraten lassen muss, ist wohl nicht meine Schuld.

    Die Massnahme geht von direkt morgens bis spät Nachmittags, da kann ich dann nicht sagen
    "Ja, ich bräuchte zwar nen Beratungsschein, aber weil ichs bin und mich das Jobcenter den ganzen Tag lieber
    in ner Kartenspiel-Massnahmegruppe sieht, soll das Amtsgericht abends nochmal extra wieder aufmachen".
    Da muss, abgesprochen natürlich, mich der Massnahmeträger freistellen.

    Das hat nix mit Vereinbarungen nicht einhalten zu tun,

    das sind notwendige Sachen.

    Die anwaltliche Beratungsstelle hat nur zu einer bestimmten Zeit auf, das Jobcenter hat nur morgens auf, das Amtsgericht hat nur morgens auf, etc.
    Das passt zeitlich kein Stück zu der Massnahme.

    Aber wie erwähnt habe ich mich da jedes Mal brav 1-2 Tage vorher abgemeldet und wurde auch freigestellt,

    muss ich laut Vereinbarung mit dem Träger auch freigestellt werden. (sind laut Verenbarung alles wichtige Gründe)

    Stromschulden stimmt, ohne Kohle ist auch nix los mit abzahlen.

    Die Zusammensetzung der 200, bzw. genauer 220 Euro, steht oben.
    Angerechnet sind Geld aus Auxmoney (laut Anwalt nicht anrechenbar da eben mein Gleld wieder zurück),
    2 einmalige sachen, die trotzdem als regelmäßig angerechnet wurden.
    und Auszahlungen einer vorgeschlagenen Ratenzahlung, die nie zustande kam.



    insofern "bekommen" hab ich keine 200 euro, sondern höchstens die 45 euro von auxmoney. ob die anzurechnen sind, ist fraglich.

    @bass386: Naja, nachdem Anfang August, zusammen mit dem Anfangsbescheid, Schuldenübernahme überall abgelehnt wurde, obwohl ich dort schon belegt hatte, dass Mietkündigung sowie Stromsperrung im Raum standen.

    Insofern eilte da etwas die Zeit und ich hielt es für beschleunigender, wenn ein Anwalt Widerspruch einlegt wie ich als Einzelperson.
    ( Ich dachte eigentlich auch, der würde mir bei weiteren Sachen,w enn hin und her geschrieben werden muss mi dem jobcenter, mich da vertreten.
    Aber der will für jedes einzelne schreiben einen beratungsschein :-/ )


    Was aber nicht allzu viel gebracht hat, wie man merken musste.


    PS: Irgendwie finde ich, macht es das Thread zusammenfügen irgendwie unübersichtlich wer auf welches Thema antwortet bzw. wer sich worauf bezieht :-/

    @bass386:
    das kann ich dir sagen:

    45 euro von auxmoney (hatte ich früher mal rund 2k verliehen und kriege eben die reste nun zurück)

    11,xx einmalige Auszahlung von entscheiderclub (umfrageplattform)

    10,xx einmalige auszahlung von questler (cashbackkram)

    150 anrechnung einer ratenzahlung aus einer forderung, die zwar mal vorgeshclagen wurde, die aber die gegenseite (die mir das nach wie vor schuldet) wie auch alle anderen briefe komplett ignoriert hat.

    kulanzhalber schlug man dem (mir gegenüber) schuldner ne ratenzahlung vor, die der ignorierte.

    aber da das jobcenter angeblich nicht absehen konnte, ob ich nciht vielleicht doch 150 euro aus dieser mal vorgeschlagenen ratenzahlung kriege, wurde es sicherheitshalber mal einfach angeerechnet.

    und so kommen wir auf rund 220 euro monatliche einnahmen, die ich niht habe.

    (auxmoney dürfte laut anwalt ebenso nicht angerechnet werden, anderes ist einmalig sowie die ratenzahlung gibt es nicht)


    Insofern waren die wohl einfach zu träge, um sich das alles durchzulesen was für einkommen das genua ist.

    Und haben es einfach angerechnet.


    belege habe ich 3-4 tage, nachdem das schreiben kam, gleich hingefaxt und zusätzlich hingebrahct.

    Auch alles da, ist aufgrund des widerspruchs mitsamt akte nun bei der widerspruchsabteilung, die das wohl als gesamtpaket bearbeiten.

    und Die bisher sich ledilgich zum stromschuldenkram äusserte (durch beshceid von heute) und alles andere wohl nach wie vor "bearbeitet"., unabhängig der dringlichkeit .

    Hintergrund ist der:
    Ich bin/war student, habe mich länger mit nebenjobs über wasser gehalten.
    Da aber die inoffizielle pflege eines familienangehörigen anfiel, der andernfalls ins heim gemüsst hätte, fiel der nebenjob oder das studium flach, je nachdem.
    und da kein geld mehr, musste ich das studium unterbrechen und hartz 4 beantragn.

    nun war ich, da ich mich gerne im online handel selbstständig machen würde, bei der entsprechenden beratung.

    Und der berater dort legte mir aufgrund der zig gefahren und hohen verlustrisikos nahe, besser arbeiten zu gehen und teilzeit mein studium zu ende zu bringen.

    nun bin ich zwiegespalten.
    Natürlich hat er recht, ganz ohne ausbildung/studium ist es ja auch nix.
    andererseits geht mir das mit der selbstständigkeit nicht aus dem kopf.

    jetzt weiß ich dass mines wissens nach teilzeitstudium bspw. bei der fernuni hagen gefördert und im prinzip zu 100% übernommen wird, inofern sinnvoll
    (wäre wohl bei mir da auser schulabshcluss sonst keina aubildung oder so)

    andererseits weiß ich dass vom jobcenter, sowie auch von arge, kfw, etc. zuschüsse und vor allem darlehen zur existenzgründung vergeben werden.

    also das eine wird bezuschusst oder bedarlehnt.
    und das andere.

    nun meine logik:
    ginge ich nem teilzeitstudium nach, dann wäre ich ja trotzdem voll für den arbeitsmarkt da, zumindest offiziell (sonst gäbs ja auch kein hartz 4 mehr).

    und auch aktuell als arbeitsmarktverfügbarer kann ich mich ja, neben normaler erwerbsarbeit, auch selbstständig amchen, was bezuschusst wird oder für was es darlehen gibt.
    Nun denke ich mir so: ob mit oder ohne teilzeitstudium, stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung.
    die logische konsequenz wäre dann, dass ich mich aucb so dóder so selbstständig machen kann, die grundsätzlichen fördermöglichkeiten müssten ja die gleichen sein.

    natürlich ist das arbeitspensum für ein teilzeitstudium+selbstständigkeit ziemlich abartig, das ist klar.
    aber rein von der echtssutuation müsste ich nem "vollzieitarbeitslosen" gleichgestellt sein.

    Insofern sollte ich grundsätzlich für beides zuschüsse bzw. darlehen kriegen können.

    sozusagen zweigleisig bauen.
    wie es ja auch wäre wenn ich, wie üblich, neben nem geldverdienjob auch noch ein teilzeitstudium mache, also gleichzeitig geld verdiene und zeitgleich mine ausbildung/studium nahchole/fertig mache.


    befürchtung ist natürlich, da beides schwer eine kann leistung, dass der mir das nicht zutraut oder so.
    bzw. sagt: "Ja beides geht nicht, am schluss haben wir 2 sachen bezuschusst und beides geht schief.
    von daher entweder das eine oder das andere"

    was meint ihr dazu?

    ist aktuell eine rein theoretische frage, wäre halt nur damit ich mich gleichzeitig ums geldverdienen und um meine bildung kümmern könnte.

    Hallo,
    ich bekomme seit 1.8. Hartz 4.
    Leider hatte ich Schulden aus der Zeit davor, deren Übernahme ich zeitgleich mit dem Hartz 4 beantragte (Stromsperrung und so angekündigt, also heikel genug).
    beim ersten bescheid anfang august wurden nahezu alle schuldsachen abgelehnt, sowie mir im bewilligungsbescheid rund 200 euro einkommen angerechnet, was ich gar nicht habe.

    also sowohl gegen die ablehnung der shculdenübernahme als auch die angerechneten einkommen widerspruch eingelegt.

    im endeffekt wurde das scheinbar zu einem gesamtwiderspruch zusammengefasst, jedenfalls wurde ich stets darauf verwiesen, man könne rein gar nix tun oder sagen da alles bei der widerspruchsabteilung ist. ich müsse halt warten.

    Da mittlerweile mitte september, habe ich zwingendurch immer wider entsprechend genervt, insbesondere bei der widerspruchsabteilung.

    Nun hab ich hinsichtlich der schulden ein schreiben gekriegt dass ich die übernommen krieg sowie 41,60 euro weise wieder abgezogen kriege.

    zeitgleich war nun ein änderungsbescheid mit dabei.
    strom und so wird nun direkt an das unternehmen geschickt, wahrscheinlich um mir die möglichkeit zu nehmen, neue schulden anzuhäufen.

    nur der clou des ganzen:
    die angeblichen einnahmen sind immer noch drin und immer noch angerechnet!
    Immer noch 200 Euro weniger, wie auch im anfangsbescheid!

    Obwohl denen schon seit shcätzungsweise 5.8 oder 10.8. die unterlagen vorliegen, woraus idiotensicher ersichtlich ist, dass das kein regelmäßiger oder überhaupt anrechenbares einkomme ist!

    aber nein, es ist unverändert drin.

    Natürlich habe ich nun wieder 1 monat zeit für den widerspruch und werde den auch wieder machen.

    nur bei der ganzen schlaftablettennummer frage ich mich nur, ob das jobcenter vielleicht insgeheim was davon hat, wenn die das falsche einkommen einfach immer wieder in den bescheiden mitschleifen?
    Sodass das vielleicht irgendwann unangreifbar wird oder so?


    Was würdet ihr denn machen, um denen mal beine zu machen?
    untätigkeitsklage geht wohl nicht, da die ja immer um die 6 monate zeit haben, fürchte ich .-/

    Ein Blatt ist:

    "Vereinbarung zur Durchführung einer Massnahme ....
    zwischen ...
    und ... (Massnahmeträger halt)
    vom 30.10.2017 bi2 30.10.2018 wird folgende Vereinbarung geschlossen:

    .....

    5. Pflichten des Teilnehmers
    Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen... nachzukommen.
    Krankheit ist unverzüglich unter ... zu melden. bei unentschuldigten Fehlzeiten wird das jobcenter unverzüglich durch den träger informiert.
    der Träger entscheidet ob ggf. bei anderen Fehlzeiten ein wichtiger Grund vorliegt.

    6. Beendigung der Massnahme
    Der Träger kann den Teilnehmer von der Massnahme ausschließen wenn er durch massnahmewidriges Verhalten hierzu Anlass gibt. Das Jobcenter wird darüber informiert. Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund (bspw. Arbeitsaufnahme) die Massnahme vorzeitig verlassen"


    Ein anderes Blatt konkret zu Fehlzeiten ist im Anhang beigefügt.
    Da steht drin was alles als wichtiger Grund anerkannt wird, sowie der folgende Abschnitt:

    "5.Handlungsschritte bei erhöhten Fehlzeiten des Teilnehmers:
    -Ab 10% Fehlzeit: zusätzliche HAusaufgaben durch Dozentmit anschließender Lernerfolgskontrolle
    -ab 25%: Gespräch mit Telnehmer zur Sicherstellung des Massnahmerfolgs; zusätzlich Information an Arge bzw. Jobcenter
    -ab 50%: Rücksprache mit Jobcenter zwecks Maßnahmeabbruch aufgrund ungenügender Erfolgsaussichten
    -Grundsätzliche Dokumentation auf TN-Profilbogen"

    aber ob sich das jetzt nur auf unentschuldigtes Fehlen bezieht oder auf alle fehlzeiten, weiß ich nicht :(

    Weil rein vom Sachstand aktuell hätte ich zurzeit rund die hälfte der zeit, sozusagen 50% der zeit, gefehlt.

    Natürlich ist das nachzuholen, klar.
    aber nach obiger Liste müsste ich eigentlich bereits rausgeworfen worden sein dann bzw. ein Zwangsgespräch mit dem jobcenter haben wegen der Fehlzeiten und dem wegen mangelnder erfolgsaussichten notwendigen massnahmeabbruch. O_o

    Wie ist es eigentlich, wenn man eine Massnahme bei einem Bildungsträger, vom Jobcenter vorgeschrieben, mit macht, kann man dann wegen zu vieler Fehlzeiten Probleme kriegen?
    Laufzeit ist fix 20 Werktage;
    was verpasst wird, muss hinten angehängt werden bis eben 20 volle Werktage fertig sind.


    wenn man relativ häufig (entschuldigt) fehlt, d.h. wegen krankheit oder notwendiger Anwaltssachen und Co. oft nicht hinkommen kann, gibts da Probleme?

    Ich rede da von sowas wie 2 Tage da, dann 1,5 Tage wieder nicht, halben Tag da, nächsten Tag nur nachmittags da, etc.


    Kann es da, gerade wenn zu den notwendigen Terminen auch öfter mal krankheit hinzukommt, es zu problemen kommen?

    Wie erwähnt sind die abwesenheitstermine alle entschuldigt und wurden auch im vorab mit dem ansprechpartner des massnahmeträgers abgesprochen
    sowie bei krankheit stets attest am nächsten Tag hingebracht bzw. hingeschickt.

    kann es da, obwohl alles entschuldigt und genehmigt, aufgrund der hohen fehlrate zu problemen, will nicht sagen stunk mit der arbeitsvermittlerin beim jobcenter und damit sanktionen und co. , geben?

    Antwort wäre wichtig, bin da gerade echt am verzweifeln!
    Frau vom massnahmeveranstalter sagt zwar dauernd kein problem, aber ob das die arbeitsvermittlerin vom jobcenter rückwirkend auch so sieht? O_o

    Ja, ich sollte vielleicht mal eine Rückmeldung geben :)

    Hartz 4 ist, allerdings nur vorläufig, bewilligt.

    beim anzurechnenden Einkommen gab es ein, zwei Sachen, die die zuviel angerechnet haben
    (unter Anderem hatte ich 1 Mal(!) von ner Umfrageseite meinen "Verdienst" von rund 11 Euro ausgezahlt bekommen.
    Ruckzuck nahm das Jobcenter 11 Euro regelmäßiges Einkommen an!)
    und deren korrektur ich mit Belegen angefordert habe.
    Ist zurzeit in Bearbeitung.

    Ansonsten halt das Übliche, 416 Euro für nen Single, Mietübernahme, Gas, Wasser, Abwasser wurden übernommen (auch wenn man aus der Aufteilung im Berechnungsbogen nicht ganz schlau wird);
    das Übliche halt.

    Wie gesagt nur vorübergehend da laut Bescheid meine "Einkommenssituation nicht eindeutig ist", inoffiziell das Jobcenter nicht sicher is, ob nicht in absehbarer zeit die mir zustehende Forderung eintrudelt und dann neu gerechnet werden muss.

    Aktuell sind die Leute vom Jobcenter aber noch mit der korrektur des fälschlicherweise angerechneten Einkommens beschäftigt :)

    Hatt auch Mietschuldenübernahme und Co. beantragt, lediglich beim Strom sind sie vielleicht gewillt, soll nochmal ein zusatzformular ausfüllen.
    Alles Andere abgelehnt.
    Habe schließlich von Vermieter, Stromanbieter und Co. noch nicht die Kündigung bzw. Sperrandrohung in Händen...

    Dies bezüglich will ich aber mal noch zum Anwalt gehen und das klären lassen, ob dies Alles so richtig ist. :)


    Wie ist das eigentlich, ich habe denen jetzt wie erwähnt Brief geschickt mit Belegen, was falsch ist und wie es, meiner Meinung nach, korrigiert gehört.

    Daraufhin kriege ich ja voraussichtlich einen Änderungsbescheid.


    Gilt diese 1-Monat-Widerspruchsfrist, die man bei so Schreiben hat, nach Eingang des Änderungsbescheids von Neuem bzw. beginnt von Neuem?

    Oder sind es generell nur 1 Monat ab Eingang des Ursprungsbescheids, um Alles zu klären?

    Weil ich gerade mit den Schuldenübernahmen vielleicht dann noch mal was habe, was geändert werden müsste, je nachdem.


    Achja, Vorschuss wurde natürlich abgelehnt da ja noch nicht der Ursprungsbescheid ergangen war (bis dahin).

    Wobei der bescheid am 2.8. bzw. 3.8. kam und auch nen tag früher oder später soweit das Geld auf dem konto war :)

    Das ist doch Schwachsinn.
    Erst wenn ich auf der Straße hocke (aka Räumungsklage da) müssen die mir helfen?
    Selbst wenn mir der Vermieter "nur" gekündigt hat, bringts mir dann auch nix mehr wenn die dann die Mietshculden übernehmen (oder eben als Darlehen bezahlen).
    Ne gleichzeitige ordentliche Kündigung zaubert das dann auch nicht mehr weg.

    natürlich droht mir obdachlosigkeit, so ganz ohne Wohnung!
    Wenn diexxxxx vom jobcenter nix machen, dann habe ich die Räumungsklage da, das steht fest. Angedroht wurde die fristlose Kündigung schon.

    "

    Hast du in der Anlage VM (Vermögen) einen Betrag angegeben, über den du verfügen könntest?"


    Die vom jobcenter wissen über das Alles Bescheid.
    Über Einkommen, über nicht vorhandenes Vermögen, etc.

    Das einzige, was für die fiannziell interessant sein könnte, ist die mir zustehende Forderungen.
    Da liegen aber auch alle Unterlagen vor, sodass slebst für den xxxxxxxxx ersichtlich ist, dass da auf die Shcnelle nix zu holen oder gar zu verwerten ist.
    Sonst wäre ja keine Klage notwendig.

    Konkret hat, so seine Aussage, der Anwalt die klageschrift fertig, alle unterlagen und Co. für den prozesskostenhilfantrag habe ich auch an ihn wie gefordert geschickt.
    Hadern tue ich aktuell mit ihm noch, weil er sich von mir (trotz Prozesskostenhilfe) die Zugfahrt im ICE zum Gericht dort hin und zurück bezahlen lassen will, immerhin 110 Euro.

    Ich bin zum 31.7. exmatrikuliert, von daher auch erst Hartz 4 Antrag zum 31.7. machbar.
    Als Student ist man schließlich Freiwild und darf unter der brücke verhungern, wenn es nach dem Staat geht.
    Oder man schmeißt das Studium, was in meinem Fall der Fall ist.

    Der Sachbearbeiter hat mir zwar eine Antwort gegeben, aber ob die richtig ist, weiß Niemand.
    Mal abgesehen davon dass es Paragrafen wie $41a SGB2 gibt, die das Jobcenter zu einem Darlehen/Vorschuss verpflichten sobald entfernt klar ist dass grundsätzlich hartz 4 Anspruch besteht!


    Ich sehe da auch schon irgendwie einen zeitlichen unter schied zwischen "Wir haben drübergeguckt und gesehen dass der Typ kein geld hat, von dem er leben könnte" und "wir haben wochenlang bearbeitet um bis auf den letzten Cent auszurechnen wie viel hartz 4 ihm genau zusteht und nach welcher Aufschlüsselung".

    Ersteres kann SB, wenn er denn auch willens ist, sehr schnell ersehen.
    Wenn er halt will. Was hier wohl nicht so der Fall ist.

    Ne, genau genommen habe ich den Antrag um den 10-15.7 rum gestellt.
    Kam etwas ungeplant mit dem hartz 4, exmatrikulation und so.

    "

    Titel für Suche optimiert!"

    Da würde ich es nochmal richtig optimieren.
    $41a SGB2 schreibt Hartz 4 vorshcüsse explizit vor.
    und da steht nix von "nicht bei Erstantrag".
    Insofern ist die Überschrift so pauschal gesehen unsinn.

    "Und noch etwas in diesem Zusammenhang: rein rechtlich besteht neben den bereits aufgeführten Gründen schon allein deswegen kein Anspruch auf ein Darlehen oder Übernahme der Mietschulden, weil die vom TE mitgeteilte Hilfebedürftigkeit noch gar nicht besteht. Denn der Antrag gilt ja erst ab 1. August...

    "
    und genau deswegen will ich ja auch einen Vorschuss.

    weils mir nix bringt, wenn die schön kaffeepause machen und das erste hartz 4 (dann halt auch rückwirkend) erst Ende August oder Anfang September ausgezahlt wird.

    Bis dahin hock ich im Dunkeln und kalten oder mit etwas Glück gleich direkt unter der Brücke! :O

    Im gesetz lese ich nirgendswo dass es wichtig ist, ob die mietschulden nun vor oder während dem ALG2 Bezug angehäuft wurden.
    drohe ich die Wohnung zu verlieren, haben die ein Darlehen zu geben; scheint mir zumindest das Gesetz zu sagen.

    Bitte sorgfältigere Auswahl der Worte und

    Rückkehr auf sachliche Ebene.

    Grace

    Hallo,

    ich habe zum 1.8. Hartz 4 zum ersten Mal beantragt.

    Da es laut Sachbearbeiter hieß, dies würde 2 bis 3 Wochen dauern, schrieb ich einen brief hin indem ich zum Einen um einen Vorschuss bat damit ich eben miete und Co. pünktlich zum 1.8. bezahlen kann sowie Bitte um ein Darlehen, um bestehende Mietschulden auszugleichen.

    hier steht schon eine fristlose Kündigung im Raum, also wurde angedroht, insofern wäre dies echt wichtig,

    habe hier bis auf den Cent genau die erforderlichen beträge aufgelistet mit Begründung und Allem.

    Nun war ich zwischendurch, da ich noch Unterlagen vorbeibringen musste, nochmal da und fragte nebenbei ob er das Schreiben hinsichtlich Vorschuss gekriegt hat.

    Habe er gekrieg aber ein Vorschuss wäre, allein schon vom rechtlichen her, gar nicht möglich.

    Hinsichtlich des Darlehens für Mietschulden äusserte er sich nicht.

    Nun habe ich noch einmal gegoogelt und bin dabei auch über paragraphen wie $42 sgb 1 gestoßen, die explizit sagen dass vorschuss gezahlt werden muss wenn man dies beantragt und grundsätzlich hartz4 anspruch besteht.

    also wieso sollte das rechtlich nicht gehen, so wie er sagt?

    Der SB ist, soweit ich mitgekriegt habe, noch relativ neu dort. vielleicht kennt er sich einfach nur noch nicht aus?

    oder liegt es daran dass ich hartz 4 voraussichtlich als Darlehen erhalten werde?

    (habe noch eine größere Forderungen gegen eine Firma, wo es kurz vorm Klageverfahren steht.

    Geld steht mir zwar zu, aber die Firma zahlt partout nicht aus)

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Würde es vielleicht sinn machen, noch einmal ganz allgemein ans Jobcenter einen brief mit bitte um Darlehen und co. zu schicken?

    (Den brief vorher hatte ich direkt an den Sachbearbeiter gefaxt.)

    achja, Unterlagen wären laut Sachbearbeiter übrigens alle da und er hätte das Ganze weiter in die Bearbeitungsabteilung gegeben.

    Also an fehlenden Unterlagen kanns nicht liegen.

    Was sollte ich da am Besten tun?