Beiträge von Mordo

    O.K., sorry, ich bin kein sehr genauer Mensch, ich versuche es mal detaillierter zu formulieren.

    Ich bin im Juni aus dem Ausland zugezogen in eine möblierte Wohnung (im Ausland sind möblierte Mietwohnungen der Standard und nicht die Ausnahme), daher habe ich keine eigenen Möbel. Dann mußte ich aus dieser ja wieder ausziehen, da ich in einer anderen Stadt einen Job bekam.
    Den Antrag vor Ort habe ich gestellt, um über den August zu kommen, nicht als Ergänzung. Der Lohnzufluss im September begründet sich in meinen Papieren, die allesamt nicht aus Deutschland stammen und so den Bearbeitungsprozeß bei meinem Arbeitgeber verkomplizieren und verlangsamen.

    Ich hoffe, das hilft?

    Ameise:
    Ich hatte zuerst einen Antrag in einer anderen Stadt im Juni gestellt und für Juni und Juli Leistungen bezogen. Ich bin dann zwecks Berufsaufnahme umgezogen und habe im August in der neuen Stadt dann einen neuen Antrag gestellt.

    Corinna:
    Wenn ich das Zuflußprinzip richtig verstanden habe, hätte ich ein Darlehen nur bekommen, wenn im selben Monat noch Gehalt geflossen wäre. Bei mir gibt es aber erst jetzt, also im September Geld, sodaß ich im August kein Geld hatte.

    Ich finde das alles sehr verwirrend, deshalb fragte ich in diesem Forum. Und wie ich sehe, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen. ;)

    Hallo!

    Ich habe im Juli noch ALG2 bezogen, ab dem 1. August arbeite ich wieder, jedoch bekomme ich erst jetzt im September Lohn, d.h. ich müßte noch Anspruch auf Leistungen für den August gehabt haben. Jetzt hat sich das Jobcenter aber dermaßen lange Zeit gelassen (Antrag noch im August gestellt), daß die Leistungen auf keinen Fall vor meinem Lohn eintreffen. Ich rief am Freitag an, und sie hatten meinen Antrag noch nicht einmal bearbeitet.

    Meine Frage ist nun, habe ich noch Anspruch auf die von mir beantragten Leistungen für den August (ich hatte auch einen Antrag auf eine Erstaustattung für meine Wohnung gestellt), oder ist dieser Antrag jetzt hinfällig, weil nun keine Bedarfsgrundlage mehr besteht?

    Danke! :o

    Hallo liebe Gemeinde und vielen Dank für die Aufnahme!

    Ich habe folgende Frage: Ich bin seit Juni 2018 arbeitslos gemeldet und nehme zum 1.8. eine neue Arbeit auf. Nach dem, was ich im Internet so gelesen habe, stehen mir jedoch dennoch für den Monat August noch Leistungen gemäß dem Zuflussprinzip zu. Nun habe ich verschiedene Meinungen dazu gelesen, wann eine Rückzahlung fällig wird - es gibt Stimmen, welche behaupten, dass man die Rückzahlung nur leisten muss, wenn man im selben Monat noch Gehalt bekommt, hier wäre zunächst die Frage zu klären ob das stimmt.

    Sollte das stimmen, so hätte ich noch eine weitere Frage, nämlich ob der Zahlungsausgang beim Arbeitgeber oder der Zahlungseingang beim Arbeitnehmer relevant ist. Meine Situation ist folgende: Da ich eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehme, sollte mein Gehalt am letzen Tag des Monats auf dem Konto sein. Da ich jedoch aus datenschutzrechtlichen und servicetechnischen Gründen ein Konto im EU Ausland habe, wurde ich darauf hingewiesen, dass sich der Gehaltseingang um ein paar Tage verzögern wollte, ich stimmte dem allerdings ohne Bedenken zu.

    Ich bin für jede Antwort dankbar! :)