Beiträge von Dom21

    Meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich das machen müsste, anderenfalls hat sie mir direkt im Gespräch mit einer 100% Sanktion gedroht, weil u25.
    Die, die meinte, dass ich dann Arbeit annehmen müsste, ist mein "Bewerbercoach".


    2. Leistungen und Pflichten der Vertragparteien
    Es werden aufgrund der besprochenen Chanceneinschätzung folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingleiderung für den og. Zeitrum verbindlich vereinbart. (17.07.2018 - 14.09.2018)

    2a) Als Leistung wird mir ein Platz in der Jobakademie bereitgestellt, der folgende Leistungen umfasst:

    1. Die Erstellung eines individuellen Teilnehmerprofils mit einer Zielformulierung bezüglich der beruflichen Perspektiven

    2. In den ersten 4 Wochen der Teilnahme an der Jobakademie erhalten Sie die Möglichkeit, sich auf Stellen zu bewerben, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechen

    3. Sollte nach den 4 Wochen kein Vermittlungserfolg nachweisbar sein, haben Sie alle vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsstellen anzunehmen.

    Unter meinen Pflichten steht dann, unter punkt 9, dass ich verpflichtet bin, die vom jobcenter angebotene zumutbare Arbeit aufzunehmen und fortzuführen.

    Danke schon mal! :)

    Hallo, bin komplett neu hier!

    Ich hätte da einige Fragen bezüglich einer Maßnahme, die mir "aufgebrummt" wurde. Ich bin nur seit etwa einem Monat aus der Schule raus und habe die Fachhochschulreife abgeschlossen (Bin 21 Jahre alt). Nun bekam ich dann vor Kurzem einen Brief meiner Sachbearbeiterin beim jobcenter, die mit mir reden wollte und Bewerbungsnachweise vorgelegt haben wollte. Ich legte ihr 10 Bewerbungsnachweise hin (anschreiben der Bewerbung hat ihr gereicht.) Daraufhin meinte sie, dass sie mich gerne in die Jobakademie setzen möchte, was ich prinzipiell erstmal nicht schlimm finde, da mir dort bis jetzt ziemlich gut geholfen wird bezüglich meines Anschreibens usw, da ich manchmal Probleme speziell mit dem Anschreiben habe. Nun steht ja in der EGV drinne, dass die Maßnahme 8 Wochen lang geht und ich die ersten 4 Wochen meinen "Freiraum" habe und mich auf die Ausbildungsstellen bewerben kann, die ich möchte. (Groß- und Außenhandelskaufmann, Kaufmann für Büromanagement, Einzelhandelskaufmann, Steuerfachangesteller und sogar Fachkraft für Lagerlogostik)
    Nun steht in der EGV aber drin, dass ich dann die folgenden 4 Wochen jegliche zumutbare Arbeit anzunehmen habe (Habe Bekannte, wo ich sofort Arbeit aufnehmen könnte, wäre dementsprechend kein Problem, muss mich da nicht großartig bewerben)
    Aber ich habe von Anfang an gesagt, dass es mein Ziel ist definitiv eine Berufsausbildung zu beginnen, wenn möglich sogar noch zum 1.8. oder 1.9. diesen Jahren, schlimmstenfalls erst nächstes Jahr. Das Team besteht dort aus 2 Frauen, wobei mir eine sagte, dass das kein Problem sei und ich mich aufgrund meiner breiten Aufstellung an Ausbildungsmöglichkeiten erstmal nicht auf Arbeit bewerben müsste. Person B sagte dann aber, dass ich dann sehr wohl Arbeit aufnehmen müsste. Da wäre meine Frage, wie genau dann der Ablauf hierbei wäre? Da ich halt keine Lust auf eine Sanktion habe, werde ich das ja ohnehin über mich ergehen lassen. Und da ich nichts vom Krankmachen halte, würde ich das sowieso durchziehen, ich habe lediglich keine Lust, dass gegen MEIN ZIEL gearbeitet wird und man versucht mich lediglich aus der Statistik zu bekommen anstatt mich längerfristig dabei zu unterstützen, dass ich eine Berufsausbildung beginnen kann. (Was ja auch definitiv der Sinn sein sollte...)

    Ich freue mich auf Antworten und danke schon mal!