Beiträge von Hansen96

    Es erkennt 440€ für Miete von den 600€ Warmmiete an. Gas wird auch anerkannt. Ist verhältnismäßig wenig. Gezahlt werden monatlich trotzdem "nur" 390€, da ich berufstätig bin und Kindergeld noch kriege. Meine Freundin kriegt auch noch das KG.

    Dementsprechend sind wir noch am auf Aufstocken bis die Dame in Ausbildung geht

    Gab es da aber nicht einmal die Sonderregelung, wenn wir den Mietermehrbedarf aus eigener Tasche zahlen, und die Rückzahlung nicht 12 x den selbst gezahlten Bedarf übersteigt, wir das Geld einbehalten dürfen?

    Hallo,

    Und zwar folgender Fall.

    Meine Freundin und ich erhalten ALG2 aufstockend. Miete sind 600€ + 32€ Gas.

    Ich verdiene in Ausbildung im Moment gut und meine Freundin erhält genau wie ich Kindergeld.

    Nun habe ich die Gasrechnung erhalten und wir kriegen 116 € zurück.

    Da das Amt aber nur 390 € pro Monat an KdU für uns zahlt ist halt die Frage, ob wir das Geld behalten dürfen oder nicht.

    Die Wohnung ist ja an sich zu teuer, wir übernehmen trotzdem den Rest, weil wir so zufrieden sind im Moment.