Beiträge von uli

    Das mit der Anstellung ist eben das Problem: Das haben wir versucht und funktioniert nicht - ohne Berufserfahrung oder Ausbildung aus Deutschland bekommt er keine Arbeit in der Teppichetage - und der Übergang vom Lager in den Bürotrakt ist praktisch unmöglich.

    BAföG geht nicht, da betriebliche Ausbildung => deshalb geht auch Bildungskredit nicht (setzt Bafög-Fähigkeit voraus).
    BAB geht nicht, da schon eine erste abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

    Bliebe Wohngeld und Mietzuschuss ALG II zu prüfen, was er dann einfach ausprobieren muss.

    Ansonsten wäre tatsächlich ein Privatdarlehen möglich - evtl. plus Minijob am Wochenende.

    Es ist kompliziert, ich ahnte es ja schon :-P

    Umschulen geht wohl nicht, da ..

    - da er (aus privaten/familiären Gründen) nicht warten kann langwierige Verhandlungen nötig sind, die Zeit hat er nicht.- die Ausbildung wohl nicht als Umschulung anerkannt ist.


    - die Ausbildung, die er beginnen will, ja im selben Bereich liegt, wie sein Bachelor:

    -- Bachelor: in "International Logistik Management" (Teppich-Etage)

    -- Arbeit aktuell: Lagerhelfer (mit Bandscheibenproblemen und Mindestlohn)

    -- zugesagte Ausbildung: Schifffahrtskaufmann (Teppich-Etage) und nur eine speziellere, dafür praxisorientierte Variante seines Studiums

    - er den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben hat.

    Formal ist eine zweite Ausbildung nicht nötig, aber bekommt keine Arbeit, die zu seiner Berufsausbildung passt - jedenfalls nicht ohne lange Praktika, und da hatte das Jobcenter nicht mitgespielt (er sollte für Praktika Einstellungszusagen vorweisen ... grrrr)

    Bzgl. Wohngeld gab es vom zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle in der Stadt, in die er ziehen wird die Aussage, dass er mit 430 Euro netto Ausbildungsgehalt kein Wohngeld bekommen würde, da der Anteil, den er von der Miete selbst übernehmen könne, zu gering sei... Wohngeld würde ja notfalls reichen, wenn er es denn bekommen würde.

    An einer Ausbildung hier in Deutschland kommt er nicht vorbei, wenn er mal wegkommen will vom Mindestlohn und Bandscheiben-Problemen.

    Da der Fall so viele Ausnahmen und Fragen aufwirft, er auf der anderen Seite jetzt aus der jetzigen Situation schnell raus muss/will und er letztlich bei Durchstehen der Ausbildung sehr gute Chancen hat, wird er es einfach machen und dann sehen, was passiert

    Kündigung ist arbeitnehmerseits kein Problem - 4 Wochen vorher gesetzlich - und de facto ist auch kürzer möglich.

    Klar - Umzug muss er selbst zahlen.

    Ich frage mal beim JC - ich denke, er muss auf jeden Fall BAB vorab beantragen und sich die Ablehnung abholen, sonst wird das JC bestimmt nichts zahlen.

    Sein Bachelor ist hier ja schon anerkannt - ich denke, die Frage ist, ob das JC nicht sagt: "Du hast doch schon eine Ausbildung und eine Vollzeit-Arbeit, eine zweite Ausbildung darfst du selbst finanzieren" Es gibt gute Argumente dafür, aber ich befürchte, die braucht er auch ...

    Sorry ... Ausbildungsbeginn ist 2018! ... es ist also eben leider keine Zeit mehr ;)

    Kann er die Erforderlichkeit des Umzugs beim Jobcenter beantragen, wenn er jetzt gar nicht beim Jobcenter ist?
    Er arbeitet ja noch bis Ende August in Vollzeit ...

    Er dürfte als anerkannter Flüchtling keinen anderen Regelungen unterliegen als jeder Deutsche Azubi auch - also würde BAB wohl abgelehnt wegen der schon abgeschlossenen ersten Ausbildung - so denke ich...


    Umzugskosten und Kautionsdarlehen sind kein Problem, da er ja die Kaution der alten Wohnung bekommt und Umzug ist halb so wild ... schwieriger wäre es, wenn das Jobcenter nur die Miethöhe der alten Wohnung übernehmen würde, weil die sehr viel niedriger sein wird als im Hamburger Umland...

    Folgender Fall:

    Anerkannter Geflüchteter aus Syrien
    - 25 Jahre alt
    - Eltern leben nicht in Deutschland und können bei der Finanzierung nicht helfen
    - Arbeitserlaubnis und Freizügigkeit gegeben (keine Wohnsitzauflage)
    - Hat einen in Deutschland anerkannten Bachelor aus Syrien (International Logistic Management)
    -- mit dieser Ausbildung ist aber in Deutschland ohne deutsche Berufserfahrung oder deutsche Ausbildung keine Arbeit zu finden

    - arbeitet zur Zeit als Lagerhelfer Vollzeit

    - Noch wohnhaft in Südniedersachsen
    - Ausbildungsbeginn im Norden Niedersachsens als Schifffahrtskaufmann am 01.09.2018 (heute Vertragsunterzeichnung - noch keine IHK-Registrierung)
    - Ausbildungsort xxxxxxxxxxxxx (Niedersachsen)

    Folgender Zeitplan, korrekt?

    Er muss also die Arbeit zu Ende August 2018 kündigen.

    Er braucht zum 1.9.2019 eine Wohnung in xxxxxxxxx

    Ausbildungsgehalt brutto 550 Euro, netto ca. 430 Euro.

    BAB und Bafög beantragen, sobald er eine Wohnung hat (Obergrenze der Miete und Wohnfläche beachten)

    Nach Ablehnung von BAB und Bafög (beides müsste wegen schon abgeschlossener 1. Ausbildung abgelehnt werden)

    Dann Wohngeld-Antrag (wird nach telefonischer Aussage der Wohngeldstelle im Norden Niedersachsens abgelehnt werden, weil er mit 430 Euro zu wenig verdient)

    => Dann erst ALG-II-Antrag

    Fragen:

    - gibt es einen Anspruch auf ALG-II in diesem Fall?

    - natürlich kann in diesem Fall das Mietangebot dem JC nicht vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden, weil ja erst BAB und Bafög beantragt werden muss, und zur Berechnung des Anspruchs werden konkrete Zahlen für die Wohnung verlangt...

    - wird dann vom JC erst geprüft, ob ein Umzug überhaupt erlaubt war (Hilfsjob in Vollzeit kündigen für eine Ausbildung) und zahlt das JC (wenn überhaupt) dann nur die (sicher viel niedrigere Miete) aus Südniedersachsen?

    Wohnort gehört zu den personenbezogenen Daten

    Gelöscht!

    Grace