Beiträge von jetzt_erst _recht

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich arbeite halbtags, würde überschlagen lt ALG2 Rechnern ca. 200 Euro aufstockend bekommen.

    Zeitpunkt der Vermögensprüfung ist doch der bei Antragsstellung. Das wäre in meinem Fall Juni 2017. Im Juni 2017 hatte ich 1000 EUR zuviel, die ich erst verbrauchen müsste.

    Meine Überlegung ist, dass die 1000 Eur den Bedarf von EUR 200 Juni bis Oktober 2017 angerechnet werden, wenn ich die Versicherung nicht kündige.

    Hallo Gemeinde,

    mein ALG2-Antrag vom Juni 2017 wurde nach langem hin und her abschließend bearbeitet. Er ist abgelehnt worden, weil ich verwertbares Vermögen aus meiner Kapitallebensversicherung unter Beachtung der Vermögensfreibetragsgrenze habe.

    Die Berechnung lag dem Bescheid nicht bei, habe ich angefordert.

    Ich möchte die Versicherung nicht kündigen. Das verwertbare Vermögen sind gerade mal rund 1000 Euro. Können die 1000 Euro mit dem Regelsatz verrechnet werden, so dass ich nur 2 oder drei Monate kein Geld erhalte?