Beiträge von Hans Sprungfeld

    Hallo.

    Vielen vielen lieben Dank für eure Antworten. Ja es ist mir jetzt bewusst, dass das nicht so schlau war, das zu sagen...

    Zu euren weiteren Fragen:

    Wir leben seit mehr als einem Jahr zusammen.

    Wir haben kein gemeinsames Konto und auch keine gemeinsamen Anschaffungen irgendeiner Art.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht, mit einem Stipendium, weshalb ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe. Habe circa 1350 im Monat verdient. Wie haben auch kein gemeinsames Kind. Im Mietvertrag stehen wie beide als Mieter. Sie zahlt das Geld an den Vermieter, ich zahle die halbe Miete an sie. Ihr Arbeitsvisum geht noch ein halbes Jahr.

    Ich glaube, dass ich zwei Möglichkeiten habe: Entweder ich sage, dass es ein Missverständnis war, dass ich mit meiner Freundin zusammen leben, oder ich wähle die Altnerative, die Grace vorgeschlagen hat: Dass meine Freundin nicht für mich aufkommen will (was auch quasi nicht möglich ist, da sie kein Geld verdient, und einfach nur einmal 5000 Euro auf dem Konto hat). Gibt es dann trotzdem Kürzungen beim ALG II? Sprich: ich sage dem JC, dass ich mit meiner Freundin zusammenlebe, seit mehr als einem Jahr, und sie schreibt, dass sie nicht bereit ist, für mich aufzukommen.

    Vielen Dank für eure Mühen.

    und viele Grüße

    Hans

    Hallo liebe Mitglieder des Hartz4 forums

    ich bin neu hier, und noch völlig unerfahren mit Hartz 4. Folgender Fall:

    Ich war gerade beim Jobcenter, um Hartz4 zu beantragen. Dann hat mich die Angestellte gefragt, ob ich verheiratet bin, worauf ich antwortete, dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne. Die Angestellte meinte dann, dass ich nochmal mit meiner Freundin vorbeikommen sollte, da hier eine Bedarfsgemeindschaft vorliegt. Allerdings liegt aus meiner Sicht keine Bedarfsgemeindsachft vor: Wir wohnen zusammen in einem Zimmer in einer grossen WG mit sechs anderen Leuten. Wir haben in der WG eine gemeinsame Kasse, mit der Lebensmittel und sonstiges bezahlt wird. Ich wohne mit meiner Freundin in einem Zimmer, wir teilen uns allerdings nur das Bett. Sonst haben wir weitestgehend getrennte Möbel. Ich habe auch Morbus Crohn, weshalb ich und meine Freunding sich auch nicht das Essen teilen. Meine Freundin kommt aus Albanien und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie war zum Studieren in Deutschland, ist vor kurzem fertig geworden und sucht jetzt in Deutschland nach Arbeit. Sie wird finanziell von ihren Eltern versorgt, bekommt also ab und zu Geld von ihren Eltern überwiesen. Heute hatte sie 5000 Euro überwiesen bekommen (wir sind beide 28 Jahre alt). Wie ist hier jetzt die Lage? Zählt es als Lebensgemeindschaft? wie ist es dann wenn meine Freundin anfängt zu arbeiten und Geld verdient? Muss sie mich dann unterstützen? bis zu viel Geld darf sie verdienen, um mich nicht unterstützen zu müssen.

    Ich weiss, viele Fragen, aber ich bin wirklich etwas verloren ?(. Ich hoffe ihr könnte mir helfen.

    Viele Grüße