Beiträge von Mummelputz

    ....er wird sich aber weiterhin "krank" darstellen. Dass er natürlich deswegen nicht arbeiten KANN. Er kennt viele Ärzte aus seinem Kulturkreis, die wahnwitzige Atteste ausstellen. Beim Amtsarzt schafft er es auch immer wieder, auf die Tränendrüse zu drücken.

    Sorry, das hört sich jetzt echt fies an, ich bin aber total "angefressen", da ich WEISS, dass er schauspielert....

    Hallo, ich bin 53, mein Mann 58. Beide bekommen wir HartzIV, sind 7 Jahre verheiratet. Ich will mich scheiden lassen. Ich habe glücklicherweise eine Möglichkeit zur Selbständigkeit ab Januar 2019, mein Mann will weiterhin HartzIV beziehen (50% Schwerbehinderung). Welche Unterlagen muss ich ab Januar dann beibringen, um meine Unterhaltspflicht vom Jobcenter berechnen zu lassen? Am Anfang werde ich kaum über 1200€ netto verdienen, also unter der Unterhaltspflicht. Wie oft muss ich dann Nachweise über mein Einkommen einreichen? Jährlich?

    Vielen Dank,

    Mummelputz