Beiträge von Roger Pippin

    ...darf der Vermieter nur Dir die entsprechenden Abrechnungen vorlegen und nur Du kannst diese auf Richtigkeit prüfen...

    Das heißt, er ist verpflichtet selber seine Nebenkosten unmittelbar vom "Jobcenter" zu verlangen, solang ich ALG II-Empfänger bin? Wenn er mir nur die Abrechnungen mir zum Kontrollieren herausstellt (ich habe sowieso keine Möglichkeit alles zu prüfen. De4nn, der Raum wo alle ausser Wasseruhren stehen ist stets abgeschlossen), habe ich sowieso keinen Einfluss der Abbuchung gegenüber? Ich kann nicht nachvollziehen, daß es viel günstiger wäre die drei Monate auf Sanktionen zu verbringen, statt tausende € Schulden, wegen einem Stichtag, anzunehmen, falls es stimmt was die Gewerkschaftsrechtsabteilung äussertet. Es wäre nicht in der Interessen des "Jobcenters", wenn einen Stichtag ALG II-Empfängern finanziell erzwingen würden eine Stelle abzulehnen. Oder? Einen normalen Menschenverstand, in dem Fall, rechnet mit lieber 360€ weniger in der Haushaltskasse, statt etwa 2,500€ minus, wenn die Regelungen tatsächlich so sind, was ich nicht glauben kann. Sonst, wäre solche Missstände weit und breit bekannt.

    Gruß

    Grüße an alle, erstens. Weiße ich noch nicht wo man sich vorstellt. Aber, das ist jetzt Nebensachen womit ich Eure Zeit nicht verschwenden will.

    Ich habe Wasserschäden letztes Jahr erlitten die sich, nachdem die Wohnung wegen des warmen Wetters nicht beheizt worden war, als Schimmelverfärbung der Wände auftauchten, als hatte der Vormieter einfach auf diesen Stellen überstrichen vor er ging. Sobald der Vermieter es erfahren hat, ermahntet er mich, daß er hofft ich habe genügend Ersparnisse zur Seite gestellt die Handwerker zu bezahlen. Nachdem, die Nässe fachmännisch geprüft worden war, ist Wasserverlust unter der Duschwanne wegen eines morschen aus Kupfer Abflussrohrs, sowie aus eine mangelhafte Wasserhahnverbindung im Küchenbereich festgestellt. Fürs Bad, sei der Vermieter zuständig und für den Hanh sei es Sachen der Hausversicherung. Wegen des Hahns, sei eine Mietminderung im Sicht und die Stromrechnung sei auch von dessen gedeckt. Die Verwaltung meinte, ich konnte nicht dadrin wohnen, während die Trocknenmaschinen laufen. Für die Ersatzunterkunft, sei die persönlich abgeschloßene Haushaltsversicherung, was ich nicht habe, zuständig, ob Gasthaus, Hotel oder zusätzlicher Wohnraum der Fall ist.

    Jetzt, habe ich hier gelesen, daß die Mietminderung Sache zwischen Vermieter und "Jobcenter" ist, obwohl eine Mietminderung für Leute die keine "JC"-Leistung ziehen einer Art Umstandsentschädigung sein soll. Oder habe ich das Prinzip falsch verstanden? Nun, wenn es so ist, bin ich verpflichtet dem "Jobcenter" gegenüber die Wasserschäden zu melden? Denn, weiß ich nicht ob meinen Vermieter sein Pflicht, in dem Bereich, getan hat oder nicht. Wenn nicht, vielleicht muss ich dem "JC" mein Ungewiss beweisen?

    Vielen Dank, im Voraus

    Hallo, alle. Habe ich ein paar Fragen. Ich habe eine Maßnahme, bei irgendeine Einrichtung wo man lernt Bewerbungen zu schrieben, sowie andere Dingern die für eine Stelle nötig sei, über Winter abgeschlossen und abschließend eine Praktikum bei einer Firma vollendet. Die Firma meinte, ich konnte in Mai anfangen. Meine Praktikum war Ende Januar fertig. Ich sollte mich bei der Firma Ende April fragen und jetzt nochmal Ende Mai melden, weil ich in Mai die Stelle nicht bekam. Ende Mai, habe ich die Firma besucht und ich sah zwei neue Mitarbeiter im Rentenalter die ich sie als 450€ "Jobber" wahrgenommen habe. Der Chef sagte wieder noch nicht.

    Meine Frage ist folgendes. Bis jetzt, hat der "Jobcenter" die Nebenkosten übernommen und werden die Rechnungen (bis jetzt, habe ich nur eine bekommen) vom Vermieter zu mir geschickt, so dass ich sie zum "Jobcenter" hin bringen kann, für seine Erstattung. Die Abrechnungen bekommt er alle zusammen, einmal jährlich, im Juni. Sind es meine Aufgaben seine Rechnungen zum "Jobcenter" dorthin zu bringen, obwohl ich mit dem Zahlungsverkehr nichts zu tun habe und, wegen Datenschutzgründen, keine Aufsichtsrechte habe? Zweitens, bin ich bei der I.G. Metall-Gewerkschaft immer noch und, wegen der Haftung der Nebenkosten, ihre Rechtsabteilung darüber gefragt, im Fall ich eine neue Arbeitsstelle bekommen werde. Laut der Rechtsabteilung der I.G. Metall, wenn ich die Stelle in Mai übernehme und die Rechnungen erstens Juni erscheinen, muss ich aus meiner eigenen Tasche die Nebenkosten rückgängig zahlen, obwohl ich ALG II-Leistungen in dem Zeitraum empfangen habe. Wenn es stimmt, haben neue Mitarbeiter die im Juli eingestellt sind Vorteile mir und anderen die vor Juni eingestillt sind gegenüber was irgendwie verfassungswidrig anhört. Ich bin in Dezember 2016 eingezogen und die Rechnung besteht auf 156,65€ Heizung, Warm- und Kaltwasser (Ich habe, in dem Monat, noch keine Waschmaschine, sonst wäre die Kosten noch höher), 28,08€ Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung (?!), Hausmeisterauslagen, Hausmeister, Niederschlagswasser, sonstige Betriebskosten und Hausreinigung, schließlich 4,25€ Grundsteuer. Das heißt, 3272,26€ Neuschulden, falls jede Monat Dezember wäre. Ich habe keine Rechnungen für ungeheizte Monate bekommen. Nur die eine. Mit der unbeheizten Monaten dazu gerechnet, wäre die Summe immer noch nicht ohne Ratenzahlungen bezahlbar. Das kann doch nicht stimmen. Oder?

    3. Frage: Habe ich das Recht die Nebenkostensabrechnungen monatlich anzufordern?

    Nochmal Dank, im Voraus