Beiträge von Ameise

    Also aifkedneflal eine Sanktion ohne Chance ja?

    Es gibt keine Sanktion im ALG1. Da gibt es Sperrzeiten. Vorher muss aber eine Anhörung erlaubt sein. Deine Vermittlerin muss dir einen

    Anhörungsbogen schicken. Da kannst du Stellung nehmen und deine Gründe nennen.

    Ich fürchte, die Gründe werden nicht akzeptiert.

    Bei dem Termin hat deine Freundin sich beschwert? Darüber, dass du kein Geld hast?

    Und? Hast du wenigstens mündlich beantragt, dass man dir das Ticket bezahlt?

    Was hätte das Ticket am Freitag zur Massnahme gekostet? Für einen Tag?

    nein bei der Maßnahme bin ich nicht gewesen

    Das war ein Fehler. Nun wird bald wieder eine Anhörung zur nächsten Sperrzeit kommen.

    auch nicht unterschrieben

    Das ist bei einer Zuweisung gar nicht nötig.

    wohne seid mai mit meiner Freundin zusammen, weiß nicht ob die da ihr Gehalt mit einberechnen?

    Deine Freundin hätte dir das Fahrgeld zur Massnahme nicht gegeben? Wenigstens für den Freitag?

    Gab Probleme auf Arbeit und habe auch bisschen Mist gebaut

    Da sollte man sich lieber vom AG kündigen lassen. Und nicht noch mit der Aufhebung einverstanden sein. Das war ein schwerer Fehler.

    das dies nicht der richtige job ist

    Ohhh--- aber zumutbar war der Job schon, oder?

    Die Zuweisung habe ich gelesen ja, wieso?

    Das wichtige ist die *Rechtsfolgenbelehrung*.

    Hast du verstanden, wann eine neue Sperrzeit kommt?

    Es steht dort sehr deutlich drin.

    Wo hast du vor dem Mai gewohnt?

    Danke für die Info.

    Kindergeld bekommst du wahrscheinlich nicht, weil du nicht mehr zur Schule gehst und auch keine Ausbildung machst oder in ein paar Monaten evtl. eine Ausbildung beginnst? Könnte das sein? Hast du dich denn um eine Ausbildung beworben?

    Wenn du allein als BG bei deiner Tante wohnst, bekommst du vom JC genau 416,- pro Monat.

    Wahrscheinlich lässt dich deine Tante mietfrei wohnen, sonst würdest du auch noch Miete vom JC erhalten.

    Deine Tante müsste dir jetzt kündigen, also schriftlich erklären, warum du nicht länger bei ihr wohnen kannst. Es müsste auch ein Termin dabei stehen, wann du ausziehen musst.

    Diese Erklärung muss dem JC vorgelegt werden. Zunächst mal bis dahin.

    Hallo,

    ich könnte nirgendwo hin außer wieder zurück zu meinem Vater

    bitte vielleicht erstmal noch ein paar Fragen beantworten:

    - Wie alt bist du?

    - Seit wann wohnst du bei deiner Tante?

    - Wer hat bestimmt, dass du Geld (vom JC??) auf dein eigenes Konto bekommst?

    - Wieviel bekommst du jetzt monatlich vom JC?

    - Bekommst du Kindergeld von der Familienkasse?

    VIelleicht lässt sich ein Weg finden------

    Hallo,

    nun zu meiner Frage , was soll ich tun?

    Bitte vielleicht erstmal noch ein paar Fragen beantworten?

    - Bist du am Freitag bei der Massnahme gewesen? Der *Zettel* ist eine Zuweisung. Eine Zuweisung musst du nicht unterschreiben.

    Die Massnahme begann für dich also zwingend am 24.8.

    - Hast du wegen des geringen ALG1 auch ergänzende Leistungen/Hartz 4 vom JC beantragt? Das ist dein gutes Recht.

    - Warum hast du im März einen Aufhebungsvertrag gemacht?

    - Warum hast du eine 3wöchige Sperre wegen der ZAF bekommen?

    - Hast du die Rechtsfolgenbelehrung in der Zuweisung gelesen?

    Die Unterlagen mit der Nebenkostenabrechnung zurück.

    Die Angelegenheit müsste noch geprüft werden.

    Das ist eine sehr sachliche Aussage. Das JC muss noch prüfen. Ja, sollen sie doch bitte prüfen. Nur zu.

    Eine Einladung zum 27.9. ist auch sehr nachvollziehbar. Lange genug vorher bekannt, o.k.

    Aus welchem Grund wirst du eingeladen?--- steht sicher dabei?

    Warum dein Vermieter mitkommen will oder soll, verstehe ich nicht. Aber ich muss ja nicht alles verstehen.

    Die Miete müsste nachgezahlt werden,

    Ist das jetzt deine Meinung, die deines Vermieters oder welche?

    Schaue direkt am 1.9. auf deinen Kontoauszug. Kontrolliere, ob auch für September keine KDU gezahlt wird.

    Noch eine Frage habe ich

    Diese Frage stellt sich überhaupt nicht.

    Meine Empfehlung:

    Beantworte bitte meine Fragen.

    Mach dir jetzt bitte keine Gedanken um ---was wäre wenn---

    und lies nochmal deinen Beitrag #14--- (diese Sache von Januar mit der Pflege deiner Mutter)

    Hallo,

    und mir soll ein Bildungsgutschein ausgestellt werden,

    Wenn du dann den Bildungsgutschein tatsächlich bekommst, wirst du ihn von deinem zuständigen Vermittler im JC erhalten.

    Mit diesem solltest du dann deine Umzugspläne durchsprechen.

    Daraus wird sich ergeben, wo und für was und für wann der BGS gilt und ob dein Umzug sogar als erforderlich anerkannt werden würde.

    Am 3.8. hattest du geschrieben:

    das Jobcenter ist bereit dazu die Umschulung in der EGV festzuhalten, so dass ich nach Absolvierung der Maßnahme die Umschulung antreten kann.

    Da ging es noch um *Security*.

    In welcher Massnahme bist du denn jetzt?

    War der Profilingtest ein besonderer Test?

    Oder in welchem Praktikum bist du denn jetzt?

    Oder sollst du das Praktikum erst noch beginnen?

    Ich denke, es liegen schon ziemliche Unterschiede zwischen den *Bildungsschritten* Praktikum--Weiterbildung--Umschulung--...

    Und auch recht deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen Security und Fachinformatik.

    Und das Thema Führerschein? ---kein Thema mehr?

    Hallo

    hat mich darüber Informiert das ich mein Gewerbe aufgeben soll

    und

    auf die "Anforderung" reagieren soll.

    Das sind 2 unterschiedliche Dinge. Dazu frage ich nach:

    1. Was steht zu lesen in der Information?

    2. Was steht zu lesen in der *Anforderung*?

    Ohne etwas Schriftliches vom JC brauchst du zunächst nichts machen in Sachen Aufgabe deines Gewerbes.

    Ganz im Gegenteil: Alles tun, um mehr als 150-200,- aus dem Gewerbe zu erzielen.

    Bitte nochmal zur Beachtung:

    Um für irgendeinen Haushalt sagen zu können, ob Anspruch auf Hartz 4 als Ergänzung besteht, muss man wissen:

    -Was kommt an Einkommen rein ? Für alle!

    -Was kostet die Wohnung, ? Für alle!

    -Welches Vermögen ist vorhanden? Für alle!

    Mindestens das müsste man als Daten haben.

    Der Haushalt dort besteht jetzt aus 3 Personen, jedenfalls hast du nicht mehr genannt. Dein Sohn, seine Freundin, deren Mutter.

    Dein Sohn ist auch nicht unerlaubt, sondern nach Prüfung und mit Unterstützung des Jugendamtes dort hingezogen.

    Die Frage ist also nicht, ob dein Sohn --- sondern der Haushalt aus 3 insgesamt--- evtl. Alg2 beantragen könnte.

    Zum Vergleich:

    Ein 16jähriger in einem (normalen) Hartz-4-Haushalt hat einen Regel-Bedarf von 316,- (194,- Kindergeld +122,- Alg2)

    Also ist es so, dass eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht?

    Nein, eine Bedarfsgemeinschaft besteht ja nur, wenn der Haushalt der Personen nicht genug Einkommen und Vermögen hat, um den *Bedarf* zu decken. Und das Jobcenter Leistungen gewährt.

    Das weißt du nicht.

    Das weiß das Forum auch nicht.

    Das weiß der Haushaltsvorstand, den du *Betreuerin* nennst.

    Ist es nur die Mutter der Freundin deines Sohnes, und keine echte Betreuerin, verhält es sich noch anders.

    Das Kindergeld und dein Unterhalt sind das, was du zahlst.

    Niemand ist verpflichtet, Hartz 4 zu beantragen.

    Frage:

    Wie kommst du darauf, dass dein Sohn vielleicht * zu wenig* hätte?

    Hallo,

    ob es für den Nachwuchs, als Schüler, Hartz 4 geben könnte?!

    Das kann man ohne weitere Angaben gar nicht sagen. Einzig das Kindergeld, wahrscheinlich 194,- , ist eine bekannte Einkommenszahl.

    Die *Betreuerin* kann sich darüber am besten selber informieren.

    Denn sie kennt Einkommen und Kosten ihres Haushaltes am besten.

    Hallo,

    nehmen wir mal an

    Besser konkret:

    Leistungen vom JC erhält nur, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D und an der Meldeadresse hat.

    Und wenn er dort selbst postalisch jeden Werktag erreichbar ist.

    Mit Zustimmung des JC kann ein Leistungsberechtigter sich max. 21 Kalendertage im Jahr woanders aufhalten. Dann würden die Leistungen für diese Zeit weiterhin bezahlt. Längere Aufenthaltsdauern bedeuten Leistungsversagung.

    Wo und als was der Kindsvater sich aufhält, ist irrelevant. In welchem Bundesland man als Leistungsberechtigter nach SGB II wohnt, ist auch nicht relevant. Die Hartz-4-Gesetze gelten bundesweit.

    Diese Mutter möchte sich um die Erziehung bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes kümmern..

    Das darf sie tun.

    Ob ein 16 Monate altes Kind bei einem 1-2 monatigen Auslandsaufenthalt in England 2-sprachig aufwächst?

    Ist evtl. etwas übertrieben?

    Hallo,

    wenn ich meine vermietete Eigentumswohnung dann endlich geschafft habe zu verkaufen?

    Das kommt darauf an, was vorher war.

    Wenn eine BG vom JC aufgefordert wurde, die nicht selbst genutzte, aber vermietete ETW zu verwerten---- dann erhält die BG in aller Regel die Leistungen vom JC nur darlehensweise.

    Dann sind die Bemühungen zur Verwertung regelmäßig alle 6 Monate nachzuweisen.

    Wie war das bei dir? War es so wie bei D.B. ?, der hier ähnliches gefragt hat?

    obwohl der Erlös lediglich dem einen Partner, als bisherigem Alleineigentümer, zugeflossen ist?

    Wenn es eine BG ist, d.h. Bedarfs-Gemeinschaft, dann wird der Erlös für diese BG berücksichtigt.

    Vergleiche:

    -Einer in der BG hat monatlichen Lohn, auch der wird auf die BG als Einkommen angerechnet, obwohl nur einer allein zur Arbeit geht.

    -Einer in der BG spielt Lotto...usw

    Muss der Bezug von Hartz IV – Leistungen unterbrochen (gekündigt) werden

    Wenn der Rest unterhalb des erleubten Schonvermögens der BG liegt, wird weder gekündigt noch unterbrochen.

    Die Dame (vom Hausbesuch)

    Achso. Im Januar---hat das JC dir was geschrieben.

    Aber das Missverständnis ist ja nun geklärt. Du bist ja nicht zu deiner Mutter gezogen. Und ansonsten hätte man dir schon viel eher keine Miete gezahlt.

    Wenn dein Vermieter für dich eine NK-Abrechnung macht, dann ist es für das JC nicht pauschal.

    Man sollte sich entscheiden, ob Pauschalmiete (alles drin) oder eben Kaltmiete+ Nebenkosten+Heizkosten.

    Der Mix deines Vermieters ärgert das JC natürlich. sie wollen immer alles aufgeschlüsselt haben.

    Und ja, du darfst selbstverständlich einen Notgroschen haben. Der Gesetzgeber und das höchste deutsche Gericht sagen ja nun mal auch, dass man jeden Monat etwas sparen könnte vom Regelsatz. (die habens es noch nie probiert)

    Einer kanns, der andere nicht.

    Und man darf auch noch Schonvermögen haben.

    Schön. Immer kommt das eigentlich Wichtige erst auf Nachfrage. Leider sind wir keine Hellseher...

    Hat das JC die Kündigung schon gesehen? Sonst ist der Umzug nicht erforderlich.

    Ist das neue Wohnungsangebot denn angemessen( also billig genug) für 3 Personen?

    Was ist denn ein Begründungsformular?

    Ach, heute schon abgegeben? Na, das ist doch schon mal gut. Dann reiche die Kündigung noch nach.

    Dann musst du abwarten, was das JC dir antwortet.

    Wenn die Erstausstattung genehmigt wird, dann macht jede Kommune das anders.

    Manche geben Geld, manche geben Gutscheine, manche geben eine Zusage für X €, man kann in Gebrauchtläden oder bei DRK/Diakonie/Caritas kaufen.

    Das JC wird dir schreiben, wie es läuft bei euch.

    Wie du die Küche bekommst?

    Abwarten, was das JC schreibt.

    Hallo,

    Heute bekam ich die o.g. Einladung

    Ist das eine Einladung nach § 59 SGB II und § 309 SGB III?--->Das müsste dabei stehen.

    Wenn ja, steht auch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei.

    Dort steht dann, wenn du aus wichtigem Grund nicht zum Termin kommst, wird dir für 3 Monate 10% weniger Regelbedarf gezahlt. Die Sanktion für ein Meldeversäumnis.

    Vielleicht passt der Termin nicht zu deinen Arbeitszeiten? Das wäre zB ein wichtiger Grund, aber dann will das JC das wissen--- dann bekommst du eine neue Einladung.

    Man lädt dich ein, weil du noch Leistungen vom Jobcenter benötigst. Ob du viel oder wenig Stunden arbeitest, ob du jung oder alt bist, ist für diesen Termin unwichtig.

    Wenn du keine Bewerbungen gemacht hast, dann nimm eben keinen Kopien mit.

    Hast du eine EGV? Eingliederungsvereinbarung mit dem JC? Dort stehen die Rechte und Pflichten drin, also auch, was du machen sollst----

    Wann war dein letzter Termin beim Jobcenter?

    Hallo,

    Die Mieterin muss euch den Untermietvertrag kündigen.

    Und bevor ihr Sohn einzieht und ihr auszieht, müsst ihr erstmal eine andere Wohnung haben---als Angebot.

    Ob dort dann schon eine Küche drin ist? Wer weiß das.

    Wann war denn das, als ihr auf die Schnelle ausziehen musstest?

    Weiß das JC darüber Bescheid?

    Die Agentur als auch das Jobcenter Bombardieren mich hier mit total überflüssigem Papiermüll

    Das siehst du so. (Ich auch ziemlich oft)

    Aber das ist Verwaltungshandeln---das änderst du nicht in diesem Leben. Bring den Aufwand hinter dich und dann ists auch gut.

    Bedenke bitte, das JC hat immer zu prüfen, ob die 2 Cent dir auch wirklich zustehen bzw. damals zugestanden haben. Das kann dir niemand in der Strassenbahn zuflüstern.

    und sagt man was dagegen wird das Geld gesperrt

    NÖ. Das brauchst du auch nicht glauben.

    Deine Ausgaben interessieren das JC wirklich nicht. Die hättest du sogar schwärzen können.

    Datenschutz hat 2 Seiten.

    Eine, die du kennst---und die andere?

    Denk mal nach.

    Und sowohl bei der Arbeitsagentur als auch beim JC und bei allen anderen Behörden ist auch im Sommer Urlaubszeit, wenn nicht sowieso Krankheit und chronischer Personalmangel. Da dauert das eben.

    Hast du das Darlehen von 1 Jahr denn damals an das frühere JC zurückgezahlt?

    Und trotzdem die ETW im Eigentum behalten?

    Und immer Mieteinnahmen als Einkommen ---wurden angerechnet---?

    Sehr ungewöhnlich, dass auch jetzt wieder das Alg2 als Darlehen gezahlt wird.

    Wenn das JC den Verkauf NICHT verlangt, und die Mieteinnahmen bedarfsmindernd anrechnet, dann ergibt das mit dem Darlehen keinen Sinn.

    :/

    mit meiner Fallmanagerin einen Termin machen

    Deine Fallmanagerin macht sicher nichts mit Geld, nicht mit Miete, usw. Die soll dich in Arbeit und Beschäftigung vermitteln.

    Die Leistungsabteilung beim JC macht die Sachen mit *€-Leistung*, also hier Miete, Regelleistung, Einkommen usw.

    Wie du selber sehen kannst, kommt das Geld für September am kommenden Freitag aufs Konto.

    Das Geld ist aber jetzt schon unterwegs. Für September wird also auch keine Miete vom JC kommen.

    Wenn dein Vermieter mit dir einen Mietvertrag mit Pauschalmiete gemacht hat, dann gibt es keine NK-Abrechnung.

    Was hast du denn vorgelegt? Seine? Wohnst du in der gleichen Wohnung? Oder ist es doch keine Pauschalmiete?

    Vertröste bitte deinen Vermieter und geh am Montag früh unbedingt zum JC. Erkläre dein Problem. Warte nicht auf irgendeinen Termin bei der FM.

    Da brennt was an----dash

    Das andere Bekannte auch Alg2 erhalten, ist für dich nicht wichtig. Oder hast du für diese Leute verkauft/gekauft?

    Das wäre dann wohl eher als *gewerblich* anzusehen. War trotzdem vor dem Leistungsbezug.

    Wenn die Kontoauszüge ab 01/2018 verlangt wurden, ist das üblich.

    Wenn die Kontoauszüge ab 05/2018 keine Einnahmen aus e-bay mehr ausweisen, gibt es keine laufenden Einnahmen mit durchschnittlich 150,- mehr.

    Widerspruch also gegen die Berücksichtigung als laufendes Einkommen.

    Erkläre schriftlich, dass du seit 05/2018 (seit Leistungsbezug Alg2) keinerlei Einnahmen aus Verkäufen mehr hattest.

    Nachweise wären die Kontoauszüge von Mai bis August. Die kannst du in Kopie anhängen.

    Wenn der Bescheid dir zB am 30.7. zugegangen ist (im Briefkasten), dann muss dein Widerspruch spätestestens am 30.08. im JC vorliegen.