Beiträge von Ameise

    Hallo,

    wollen deine Eltern nun plötzlich bzw. endlich auch Wohnkosten von ihrem Kind?

    Oder genügt es, wenn du weiterhin mietfrei wohnst und vom Jobcenter nur den sog. Regelbedarf für den Lebensunterhalt erhältst?

    Der Regelbedarf beträgt für 1-Personen-BG derziet 416,-

    Das JC würde evtl. einen Anteil für Stromkosten abziehen, wenn du keinen Mietvertrag machst.

    Das JC würde aber die KV für dich bezahlen.

    Also bleibt mir nix anderes übrig, als Einspruch einzulegen, und vors Sozial Gericht zu gehen.

    Du kannst gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Das geht innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides.

    Dieser Widerspruch muss vom JC innerhalb 3 Monaten beschieden werden.

    Wird er abgelehnt, kannst du klagen.

    Ich sehe wenig Chancen für dich in dieser Sache.

    -------------------------

    Hast du deinen AG überhaupt gefragt, ob er dir eine Brille für die Arbeit am PC bezahlt?

    Das wird das Gericht ganz sicher auch fragen------

    kann ich innerhalb der ersten 6 Monaten die Brille zurück geben.

    Ja, mag sein.

    Doch was hast du damit gewonnen?

    Das verstehe ich nicht.

    habe mir das Geld geliehen,

    Das sind für das JC und auch für das Gericht sogenannte --bereite Mittel---.

    siehe Beitrag #6

    Das ist ja bei mir nicht der Fall.

    Richtig.

    Bei der Bewilligung deines Antrages (zb. rückwirkend ab 1.8) wird der Bewilligungszeitraum BWZ auf 6 Monate festgesetzt.

    Da zählt also der August noch mit rein.

    Stellst du den Antrag ab September, ist die Selbständigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.

    Bist du sicher, dass kein Kunde noch seine Rechnung von xx endlich bezahlt?

    Was muss man in so einem Fall denn in der Regel vorlegen?

    Das weiß ich nicht.

    Spezielle Formulare für Selbständig-Gewesene gibt es aber nicht.

    Ich würde an deiner Stelle aber das mitnehmen, was ich eben als Nachweis hätte.

    Und wenn danach gefragt wird, zeigt man eben das, was man hat.

    Je nach Gewerbeart kann das absolut unterschiedlich sein.

    Kleingewerbe--------- ein ganz weites Feld.

    Und du hast dich erst Mitte August abgemeldet.

    nochmal zum JC spazieren mit aktuellen Kontoauszügen und mich völlig mittellos erklären.

    Ja, na und? Das kannst du gern tun.

    Was soll das bewirken?

    Ja, leg morgen die akt. Kontoauszüge vor.

    Unabhängig davon:

    Mit Glück hast du am Freitag den Bewilligungsbescheid im Briefkasten und die Juli-und Augustleistung auf dem Konto.

    Dann hat der ganze Akt vom 6. bis 31.8. gedauert---- ziemlich flott.

    Ohne Glück kannst du mittellos sein, wirst auch die nächste Miete nicht zahlen. Und nichts im Briefkasten finden.

    Vorschuss wirst du nicht bekommen, solange es keinen Bescheid/Leistungsfestsetzung gibt.

    Solange du keine fristlose Kündigung deines Vermieters vorweisen kannst, wird das JC da nichts existenzbedrohendes erkennen.

    Man braucht hier nichts schönreden.

    Die JC brauchen nun mal mehrere Wochen für die Prüfung, Berabeitung, Bewilligung, Geldanweisung.

    Auch 4-5 Wochen, wenn alles lückenlos und nachvollziehbar dort liegt.

    Oh, schon 11 Jahre lang das Alg2?

    Hat das JC dich in den ganzen Jahren nicht mal zur Untersuchung zum Ärztlichen Dienst der BA (ein Amtsarzt) verwiesen?

    Damit deine Leistungsfähigkeit geprüft wird?

    Warum vermutest du, dass du keinen Job mehr kriegst? Suchst du keinen, bewirbst du dich nicht? Was verlangt dein Vermittler von dir?

    Du kannst beim JC auch selbst eine solche Untersuchung verlangen.

    Eine amtsärztliche Untersuchung der Leistungsfähigkeit/Vermittlungsfähigkeit

    Gern nochmal: Es gibt kein neues Gesetz. Es gibt keine Zwangsarbeit.

    Wenn ein Politiker sich was ausdenkt, ist das noch lange kein Gesetz.

    Das mit den *schönen* Zahlen geht auch anders.

    Natürlich bist du arbeitsuchend, denn bisher hat offensichtlich niemand vom JC bzw. dem Ärztlichen Dienst oder der Rentenversicherung etwas Gegenteiliges festgestellt. Du bist auch --erwerbsfähig--.

    Eine Schwerbehinderung hast du bisher nicht, sondern den GdB 40.

    Wann war dein letzter Termin im JC? Beim Vermittler?

    Bist du krankgeschrieben/arbeitsunfähig mit Krankenschein?

    Hallo,

    Laut der Entscheidung müssten sie doch Kosten komplett übernehmen, oder nicht?

    Nicht.

    Nur dieser Kläger hat vom SG Recht zugesprochen bekommen.

    Was kann ich tun, wie soll ich weiter Argumentieren?

    Du müsstest selber klagen.

    Doch mir wird jetzt nur ein ein Darlehen bei 30% Sehbehindertung maximal erteilt.

    Wie? Erteilt?

    Oder angeboten?

    Wer hat 30% Sehbehinderung festgestellt?

    Brauchst du die Brille auch für deinen Minijob?

    Was würde die Brille denn kosten? Wie hoch wäre das Darlehen?

    Hallo,

    Du kannst die Formulare im Netz finden. Unter *formulare Alg2*--- diverse Seiten bieten die an.

    Wichtig für den Anfang sind HA, KDU, EK, VM

    Du kannst auch zum Jobcenter gehen, dort erklären, dass du einen Hartz-4-Antrag stellen willst. Dann geben sie dir die wichtigsten Formulare und einen *Laufzettel* mit, welche Nachweise sie noch haben wollen.

    Heut ist der 29.8.

    Wenn du es schaffst, den Hartz-Antrag noch im August persönlich zu stellen, werden dir auch Leistungen für den Monat August gewährt. Aber später erst gezahlt---weil es mehrere Wochen mit der Bearbeitung und Auszahlung dauert.

    Du solltest also möglichst morgen zum JC.

    Und dann schnellstmöglich die geforderten Nachweise hinschicken oder zum Erstgespräch beim Vermittler mitbringen.

    Da sind die JC sehr unterschiedlich organisiert.

    Bei uns wird ein Antragsteller am Tag der Antragstellung auch gleich zum Erstgespräch in die Vermittlung geschickt, wenn er sich persönlich im JC meldet.

    -Es gibt kein Gesetz, wie weit zurück die Kontoauszüge verlangt werden. Man wird dir das auf dem Laufzettel ankreuzen. 3 oder 6 oder mehr Monate---

    -Ja, Nachweise über deine Selbständigkeit wirst du vorlegen müssen. Evtl. sind noch Einnahmen zu erwarten--- und was war im August---

    - Ja, das JC wird versuchen, dich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.

    - Meistens schicken sie jemanden zuerst in ein sog. Bewerbungstrainig. Vor allem für Personen, die sich lange nicht beworben haben .

    - Abendschule? Wieso kommst du jetzt darauf?

    - Unabhängig von den Aktivitäten des JC solltest du selber nach Arbeit suchen. Auf jeden Fall!

    - Die Schulden bei der KV nimmt dir niemand ab. Die wirst du in kleinen Raten abstottern müssen.

    - Wenn du während der Hartz-4-Zeit wieder ein Gewerbe anmeldest, musst du das JC davon unterrichten. Nicht nur, wenn Geld fließt. Du wirst dann einem anderen Team zugeordnet... Team für Selbständige Leistungsberechtigte.

    Hallo,

    Im Gespräch mit der Beraterin

    Daraus entnehme ich, dass dein Antrag im JC angekommen ist, dass du sogar schon das sog. Erstgespräch hattest.

    Wann war dieses Gespräch?

    Ich mache das mit der Kontoänderung auch gerade. Aber von X zu Y

    Wenn ich mein Konto kündige (zB wegen Umzug), stellt sich die Sparkasse wirklich sehr unkooperativ an. Sogar von Sparkasse in A-Stadt zu Sparkasse in B-Stadt---

    Hast du denn dein allerletztes Guthaben der alten Bank zur neuen schicken lassen? Sonst können die das Konto nicht schliessen.

    Daran kann man auch ohne lückenlose Kontoauszüge sehen, ob zwischenzeitlich Einnahmen/Gutschriften waren.

    Du kannst weder eine Frist zur Bewilligung setzen noch eine EA beim SG benatragen.

    Jedenfalls nicht erfolgreich.

    Warum?

    Das JC braucht diverse Angaben von dir und 4 Wochen seit 27.07. sind nicht viel Zeit, wenn noch was fehlt.

    Eine EA gegen einen nicht vorhandenen Bescheid ist sinnlos. Die ist nicht zulässig und nicht begründet.

    Was genau meinst du mit:

    *meine Existenz* ist bedroht----

    Hast du schon Mietschulden?

    Hallo,

    weis ich nicht ob ich bei den Körperlichen Einschränkungen überhaupt noch Arbeitsfähig bin

    Bitte lerne zu unterscheiden:

    Arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig ist man, wenn man von einem Arzt einen Krankenschein erhält--- eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.

    Erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig ist man, wenn man sogar nicht mal mehr als 3 Std. tgl. arbeiten kann.

    Erwerbsfähigkeit stellt aber kein Hausarzt fest und das hat mit deinem GdB 40 zunächst nichts zu tun.

    Manche können auch mit GdB 100 in Vollzeit arbeiten.

    diese Änderung vom Gesetzgeber also diese Zwangsarbeit wo auch die einen Job annehmen sollen die eh schon...

    Von einer Gesetzesänderung weiß ich nichts, die müsste ganz neu sein--- da hast du sicher was falsch verstanden?

    Es gibt in Deutschland keine Zwangsarbeit.

    da ich ja schon seit langer Zeit Arbeitslos bin

    Und als Arbeitsloser---- welche Leistungen bekommst du denn zur Zeit?

    Du schreibst hier bei Alg2---ist dein Amt das Jobcenter?

    Wann warst du das letzte Mal dort im Amt?

    also die kinder

    Meine Empfehlung:

    Wenn du nach der Woche Probearbeit vom Metzger einen Arbeitsvertrag bekommst, dann kläre bitte diese 12-Std.- Regelung für die temporäre BG mit deinem Mann. Vielleicht findet ihr eine bessere Lösung.

    Zahlt denn dein Mann Teile des Kindergeldes an dich? Für die Tage, wo sie bei dir sind?

    Zahlt er Unterhalt für die Kinder?

    der sagte mir das ich keine Fahrtkosten erstattet, beantragen oder verrechnet bekomme.

    Was hast du denn überhaupt gefragt?

    Du hast doch noch gar keinen Arbeitsvertrag--- kriegst du für die Probearbeit Lohn?

    Wie hoch sind denn deine Fahrtkosten, wenn du den Arbeitsvertrag bekommst und in die Metzgerei musst? Das sind ja 4 Tage pro Woche.

    Hallo,

    aus meiner Sicht:

    -Deine Zeitangaben mit den Einladungen können nicht passen. Von Tag zu Tag....

    - Dein formloser Antrag von Juli ist im JC angekommen---und verschiedene Mitarbeiter müssen nun verschiedene Unterlagen von dir haben. Die müssen prüfen und berechnen, ob und wie viel Alg2 du bekommen kannst.

    -Wer noch keine Leistungen erhält und noch gar keinen positiven Bescheid hat, dem kann keine Sanktion angedroht werden. Für 1 Monat gibts auch gar keine Sanktion.

    - Auch für 3 Monate kann das JC einen Nichtleistungsbezieher nicht sanktionieren.

    - Wer arbeitsunfähig ist, kann durchaus einen Meldetermin beim JC wahrnehmen, du sollst dort schließlich nicht arbeiten. Du willst doch endlich klären, wie und wann du wieder Alg2/Hartz4 erhältst.

    - Den Termin zu Mitte September solltest du unbedingt einhalten. Nach Möglichkeit einen Beistand/Freund von deiner Unterstützergruppe mitnehmen, der für dich sprechen kann und darf. Und auch alle Briefe vom JC mitnehmen, die du inzwischen erhalten hast.

    - Eine Leistungsversagung ausgesprochen? Das ist schon ein sehr wichtiger Inhalt! Es sit sicher eine Androhung??

    - Wenn du seit 2013 keine Leistungen vom JC bekommen hast, liegt natürlich auch seit 5 Jahren kein Lebenslauf vor. Logisch.

    - Warum dich sofort jemand vom JC anruft, ist hier bei deiner Geschichte völlig unverständlich. Woher haben die deine Telefonnummer? Es klingt aber so, als wollten sie dir etwas sagen oder etwas fragen, um deinen Antrag endlich fertig zu machen, damit Geld für dich fließt.

    Zu deinen Fragen:

    - Erkennen kann man eigentlich noch nichts. Wer arbeitsunfähig/krank mit Krankenschein ist, kann trotzdem Leistungen erhalten.

    - Es dürfen sich mehrere Mitarbeiter mit deinem Sachverhalt beschäftigen. Es gibt beim JC keinen persönlichen Betreuer, der alles macht.

    - Deine Reha-Unterlagen solltest du auf jeden Fall mitnehmen. Denn das JC muss sehen, dass du aus der Reha auch arbeitsunfähig entlassen bist. Natürlich gehen deine individuellen Diagnosen niemanden beim JC etwas an.

    - Wenn du keine finanzielle Hilfe mehr von Freunden bekommst, solltest du das irgendwie nachweisen. Eine schriftliche Erklärung der Freunde könnte helfen.

    Für Zusatzverdienste existiert ein Grundfreibetrag von 100 Euro.

    Dann folgt ein "Freibetrag Stufe I" - hier erhält man 20% für den Wert von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro.

    Das darf ich mal korrigieren??

    1.Eine Erwerbstätigkeit ist kein Zusatzverdienst. Sondern Einkommen ( geringfügig oder sv-pflichtig) aus Erwerbstätigkeit.

    Für solche Einkommen gilt § 11 b (3) SGB II.

    Bitte dort nachlesen.

    gibt es noch weitere Anrechnungen (z.B. KFZ-Haftpflicht-Versicherung), die Dein Bruttoeinkommen schmälern, so dass Dir evtl. doch noch etwas mehr übrig bleibt.

    2. Die Kosten der KFZ-Haftpflichtversicherung werden nicht *noch weiter angerechnet*, sondern sie sind bereits im Freibetrag von 100,- berücksichtigt.

    Das Bruttoeinkommen wird nicht geschmälert. Nicht durch irgendeine Berechnung des JC.

    Ergänzung:

    Etwas mehr könnte @moni79 als Freibetrag haben, falls ihre Fahrtkosten zur Arbeit mehr als 100,- monatlich betragen.

    Dann müsste sie das nachweisen, und die Differenz zu 100,- wären noch weiterer Freibetrag.


    Das Amt rechnet mir aber immer den jeweils erdten Tag nicht an.

    Was soll das bedeuten? :/

    Welchen ersten Tag?

    Auf was denn anrechnen?

    Hallo,

    wenn die Probearbeit ergibt, dass die Metzgerei dich einstellt, dann verdienst du mit dem Lohn von 8-9 € brutto für 20 Wochenstunden ungefähr 680,- brutto.

    Dann fällt das Geld vom JC natürlich nicht weg, aber es wird weniger.

    Hast du Kinderbetreuung für die Zeit, wo du arbeitest?

    Hallo,

    Zur Ergänzung:

    aufgrund meiner Schwangerschaft von in Richtung xxxxx ziehen.

    Ihr wollt wegen der Schwangerschaft nach xxx umziehen?

    Und ihr habt dafür vom jetzigen JC auch schon die Umzugsbewilligung?

    Was steht denn da drin? Ist euer Umzug aus soz-hilfe-rechtlicher Sicht erforderlich?? So stehts?

    Ihr habt in xxx eine Wohnung in Aussicht?

    Was bedeutet das genau?

    Wer würde die Umzugskosten und die Mietkaution bezahlen?

    Viele JC gewähren Kleinstkindern im Rahmen der angemessenen Wohnungsgrößen kein eigenes Zimmer.

    Vielleicht hast du das online gelesen?

    Zur BG gehören sie aber ab Geburt und erhalten schließlich auch Leistungen---als neues BG-Mitglied.

    Der Bildungsgutschein wurde mir vor Beginn der Massnahme zugesagt,

    Ein BGS für die Umschulung zum Fachinformatiker?

    Bevor du den Schuler-Test gemacht hattest?

    Es gibt keinen Endtermin der jetzigen Maßnahme?

    Eine Umschulung aufgrund eines Schuler-Test-Ergebnisses?

    Eine Umschulung vielleicht ohne Praktikum?

    Ehrlich gesagt, ich bin fast platt. Das ist alles so ungewöhnlich. Ich will nicht behaupten, das gäbe es nicht, aber...

    es klingt ähnlich dubios wie das, was du in deinen ersten Beiträgen zu den Vorschlägen des JC berichtet hattest. Man verspricht dir was, aber du hast wieder nichts Handfestes.

    An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall alles erst ganz sicher machen, bevor ich an einen Umzug in ein anderes Bundesland nachdenken würde.

    Schau dir inzwischen doch mal etwas mehr zu dem Schuler-Test an. Gibts im Netz.

    Prüfe bitte auch, ob du die sonstigen Voraussetzungen für eine *Umschulung* hast.

    Und welche Jobchancen es für Fachinformatiker und Mediengestalter zur Zeit gibt........ beachte bitte auch den Unterschied zwischen einer Ausbildung zum FI--- einer Weiterbildung--- einer Umschulung.

    Von welchem Beruf würde man dich eigentlich zum FI ---umschulen---?

    Aber warum legen die einem Diese EGV dann vor wenn ich keine Konsequenzen hätte wenn ich diese nicht unterschreibe?

    Ich habe nichts von *keine Konsequenzen* geschrieben.grumble

    Es soll zunächst versucht werden, eine Eingliederungsvereinbarung im Einvernehmen zu schließen .

    Aber direkt unterschreiben muss man sie nicht und eine Androhung einer Sanktion gleich beim Termin--- das ist ein grober Fehler des Vermittlers.

    Aber: Unterschreibst du nicht direkt--- kann der Vermittler dir diese EGV dann als Verwaltungsakt zuschicken. Das ist dann nichts Einvernehmliches mehr, sondern wirkt wie ein *Bescheid*.

    Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.

    Na, das ist doch erfreulich.

    d.h. du sollst dich nur bewerben, wenn das JC dir Stellenangebote schickt.

    Sollte das so sein, dann lies dir genau durch, was du machen sollst. Es steht alles dort drin.

    Und prüfe bitte, ob ein Stellenangebot für dich zumutbar ist. Nicht alles passt für jedermann. Schließlich kannst du nicht deine anderen Tätigkeiten einfach so vernachlässigen.

    Bewerben heißt noch lange nicht, den Job auch vom Arbeitgeber angeboten zu bekommen.

    Meistens soll man sich binnen 3 Werktagen bewerben.

    Also betrachte deine EGV als das, was sie ist.... butterweich;)

    Als ich den Beitrag #13 geschrieben habe, wusste ich doch nicht, was du danach in Beitrag #14 erklären würdest.

    Leuchtet dir das wirklich nicht ein?

    Und wirklich: Nein, das müsste absolut nicht auf jeden Monat zutreffen.

    Und wenn du am Freitag 31.8. nur den Regelbedarf und keine Miete auf dem Konto findest, dann solltest du wirklich nicht bis zum Einladungstermin 27.9. warten.

    Sondern so, wie auch @bass386 empfiehlt--- viel eher schon zum JC gehen.

    unter Protest und nur weil mir angedroht wurde das wenn ich nicht unterschreibe mir sofortige Sanktionen drohen.

    Entschuldigung, aber das glaube ich ganz einfach nicht. nono

    Seit 2011 gibt es bei der Weigerung, eine EGV zu unterschreiben, keine Sanktion bzw. Androhung mehr.

    Die Ziele in der EGV kannst und wirst du doch verfolgen.

    Steht auch drin in der EGV, wie du das machen und dem JC nachweisen sollst?

    Oder stehts nur so *butterweich*? So allgemein? So unkonkret?

    beim letzten Termin hat die Dame mir gesagt,dass die Miete nachbezahlt würde,

    Welchen letzten Termin meinst du denn jetzt? Im Juli beim Hausbesuch?

    Für August hat du keine Miete bekommen.

    Das JC-Geld für September kommt erst am kommenden Freitag, 31.8.

    Vorher weißt du also gar nicht, ob die Miete für September noch fehlt. Bis zum Freitag musst du dich bitte gedulden.

    Die Unterlagen mit der Nebenkostenabrechnung zurück.

    Die Angelegenheit müsste noch geprüft werden.

    Das kann doch bedeuten, dass ---nur---die Angelegenheit mit den pauschalen NK noch geprüft werden muß.

    Was das JC dir heute genau geschrieben hat, verrätst du leider nicht.

    da ja am 27.09.bestimmt das Geld wieder nicht unterwegs ist,wie hier im Forum geschrieben.

    Das hat hier niemand geschrieben. Das wäre ja dann schon das Geld für Oktober.

    Die hypotetische Frage sollte nur Licht in die Situation bringen

    Du kannst 1000 hypothetische Fragen stellen.

    Das bringt aber gar kein Licht in deine Situation.

    Also gibt es da auch unterschiedliche BGS? Ich hätte gedacht die BGS gelten nur eben in diesem Zuständigkeitsbereich oder innerhalb dieses Bundeslandes.

    Wenn man noch keinen hat, weiß man nicht, für was und wo der gültig ist.

    Die Massnahme ist in einem Bildungszentrum,

    Der Test nach Prof. Dr. Schuler hat ergeben, dass du als Security-Fachkraft unterfordert wärest?

    Hat die Auswertung dieses Personal-Psycho-Tests auch ein Maßnahmebetreuer gesehen oder dein Vermittler im JC?

    und mir soll ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, nachdem ich 6 Wochen Praktikum absolviert habe.

    Wer hat dir nun jetzt schon den Bildungsgutschein versprochen, obwohl du noch gar kein Praktikum begonnen hast?

    Wer sucht dir die Praktikumsstelle?

    Wann endet die jetzige Maßnahme?

    Was heißt beschwert sie fragte sie wie ich die Maßnahme finanzieren soll wie ich dort hin kommen soll ohne Geld.

    Sorry.

    Warum fragt das denn deine Freundin? :rolleyes:

    Du sollst die Maßnahme gar nicht finanzieren, du solltest lediglich erstmal am Freitag hinfahren.

    Du hast einen PKW zur Verfügung? Und konntest am Freitag nicht wenigstens dorthin fahren für den 1. Termin und zur Abklärung, wie das mit den Fahrtkosten ist?

    Es hätte durchaus sein können, dass der Maßnahmeträger erklärt, dass diese Maßnahme (wahrscheinlich Bewerbungstraining?) für dich nicht zumutbar ist, weil du mit dem ÖPNV gar nicht zu den Zeiten dorthin kommst.

    Dann gäbe es keine Sperrzeit. Dann gäbe es evtl. eine andere Maßnahme.

    Noch eine Ergänzung:

    Oft genug wird in Foren ähnlicher Art empfohlen, gleich mal Widerspruch zu erheben.

    Bitte beachte, dass solche Empfehlungen und Musterschreiben meistens für Alg2 /Hartz 4 gelten.

    Du bist ja noch bei der Arbeitsagentur und bekommst ALG1.

    Wann endet dein Anspruch?


    Zwei Sätze hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace