Beiträge von Ameise

    Wenn mein Ag das Geld einbehält, ist das für mich das gleiche wie zurück zahlen.

    Na, jetzt ist es ja geklärt--- was schon war und was demnächst sein wird.

    Aber durch solche recht falsche Ansicht und Begriffswahl kommen seit Jahren solche Fragen ...und Missverständnisse.

    Leg die Lohnabrechnung bitte dem JC noch vor, auch wenn ihr jetzt ab diesem Monat aus dem Bezug raus seid.

    Hallo,

    zu 1) ---> Ja.

    zu 2) ---> Ja. gibt auch Gesetze---> zB. besonders der Grundsatz des Forderns---> § 2 SGB II, Absatz 1.

    zu 3) ---> Nein. Weil 2)

    -Mindest-Einkommen? Der Begriff findet sich nicht im SGB II.

    -Job vermittelt oder nicht vermittelt? Das spielt keine Rolle. Eine Erwerbstätigkeit bringt Einkommen. Das Einkommen zählt. Es ist nicht relevant, ob Minijob oder sv-pflichtig. Auch dazu gibts Gesetze: § 11 ff SGB II.

    -Selbstverständlich gibt es faktisch und praktisch auch 451,--Jobs. Das sind sv-pflichtige Beschäftigungen in der sog. Gleitzone. Beginnt bei 450,01€ mtl. Hat ein Leistungsberechtigter einen Alg2-Bedarf von 450,- und einen solchen Minijob, dann endet seine Hilfebedürftigkeit, weil er seinen Bedarf selber decken kann.

    - Ja, denn liegt das Einkommen eines VZ-Beschäftigten unterhalb des sozialhilferechtlichen Bedarfs, ist er verpflichtet, sich weiterhin um die Beendigung/Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit zu bemühen.

    Das ist auch vollkommen vom Gesetz abgedeckt.

    Damit ist deine theoretische Frage ganz praktisch beantwortet.

    Nein, das wird nicht von Fall zu Fall entschieden. Es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben.

    Einzig individuell in gewissem, begrenzten Umfang kann die Gestaltung der Eingliederungsvereinbarung/EGV/EinV sein.

    Rechtsprechungen gibt es unzählige. Welche genau zu welcher deiner Meinungen willst du haben?

    Es könnten nur BSG-Entscheidungen von ganz allgemeiner Bedeutung sein. Oder BVerfG-Entscheidungen?

    Zum Beispiel wird einem jungen Maschinenbauingenieur bei der momentan guten Arbeitsmarktlage eine gering bezahlte Beschäftigung auf 80% bei einem Buchhändler nicht ,,abgenommen" und weitere Bemühungen eingefordert.

    Warum fragst du nicht einfach DAS?

    Antwort wäre: Rechtlich korrekt.

    Darf ich trotzdem nochmal fragen?

    Die Rückzahlungsaufforderung vom Ag ist vom Freitag den 31.7 und wurde von uns auch am Freitag eingereicht.

    Wie bitte? Der Ag (Arbeitgeber?) fordert was zurück?

    An welchem Freitag wurde was eingereicht?

    Heute am Mittwoch den 5.8 kam der Bescheid mit dem zu hoch berechnetem Einkommen.

    Heute ist Mittwoch, der 5. 9. (September).

    Wann hast du die Lohnabrechnung denn vom AG erhalten?

    Weiß das JC überhaupt schon davon?

    Wie kann das JC das wissen, wenn dein AG das erst im September bemerkt/berücksichtigt hat.

    Bitte bring mal erst deine Unterlagen und deine Daten in Ordnung.

    Danke.

    Hallo,

    Nun hat aber das Jobcenter für Juli und August die zu hohe Abrechnung als Grundlage genommen

    Wann kam denn dieser Bescheid mit dieser Abrechnungsgrundlage?

    Wahrscheinlich hatte das JC noch keine andere Information über geändertes Einkommen.

    bei der Lohnabrechnung er jetzt im September gemerkt.

    Heute ist der 5.9. Wann hast du die Lohnabrechnung denn vom AG erhalten?

    Weiß das JC überhaupt schon davon?

    Ganz grundsätzlich: Das JC haftet nicht für Fehler anderer.

    Das das Geld nächsten Monat zurück gezahlt werden muss, interessiert das Amt nicht,

    Sorry, wieso interessiert das das JC denn nicht?

    Wenn du einen Rückforderungsbescheid hast, steht sicher genau drin, wie und wann zurückgezahlt werden soll.

    Was für einen Bescheid habt Ihr erhalten? Und wann?

    Seit wann weiß das JC, dass deine Frau ab 1.9. wieder eine Beschäftigung hat?

    Braucht ihr dann trotzdem noch Aufstockung mit Alg 2?

    Hallo,

    würde gerne wissen ob ich eine HG bilde?

    Nein. Nach deinen bisherigen Angaben nicht. Du bist Ü25. Du bildest eine eigene 1-Personen-BG.

    wohne in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigenheim meiner Eltern

    Da du im Haus eine abgeschlossene Wohnung (evtl. Einliegerwohnung) bewohnst, bildest du keine HG mit deinen Eltern.

    Du hast einen eigenen Haushalt. Eine abgeschlossene Wohnung/Wohneinheit hat dann auch eine Küche und Bad/WC.

    Wahrscheinlich hat die Wohnung auch separate Abrechnungsmöglichkeiten für die BK ?

    Ihr könnt einen Mietvertrag unter Verwandten abschließen. Wichtig für die Eltern und deren Steuererklärung.

    Was du bisher fürs Wohnen bezahlst, ist nicht relevant. Du brauchst für das JC eine vertragliche Vereinbarung, wenn du Wohnkosten/Kosten der Unterkunft und Heizung als Leistung haben willst.

    Möglich ist ein Mietvertrag mit genauer Aufschlüsselung Kaltmiete+kalte BK+Heizkosten.

    Möglich ist auch ein Pauschalmietvertrag, der für alles eine Gesamtsumme nennt.

    Ich verstehe deine Zeitangaben nicht.

    Du hattest einen Alg2-Antrag gestellt?----- Was hast du alles beantragt?----Hast du dazu schon einen Bescheid?

    Du meldest dich nur kurzfristig an.---- Ist egal, oder du gibst im Antrag gleich genau den Zeitraum von-bis an.

    Hast du hier im Forum die Beiträge zu ähnlichen Fragen gelesen?

    Hallo,

    am 20.8 Erhielt ich eine Neuberechnung für die nächsten 5 Monate

    Das war der Bescheid über die verminderte KDU.

    Deine Annahme ist richtig.

    Du kannst schriftlich und nachweisbar Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

    Du hast dafür 1 Monat ab ZUgang des neuen Bescheides Zeit.

    Das JC hat das *Kostensenkungsschreiben* offenbar vergessen.

    Das JC ist in Fällen von Auszug, Tod, Trennung usw. verpflichtet, den verbleibenden BG-Mitgliedern eine angemessene Frist zur Kostensenkung zu setzen. § 22 SGB II, Absatz 1 verlangt das in jedem Fall.

    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

    Dieser § gilt bundesweit und darf nicht durch örtliche Richtlinien ausgehebelt werden.

    Du hättest also nach dem 6.8. ( Abmaldung deines Sohnes beim JC) zunächst eine schriftliche *Aufforderung zur Kostensenkung* erhalten müssen.

    In der Regel werden darin max. 6 Monate als Frist zur Kostensenkung genannt.

    Zu empfehlen ist, den Nachweis der Bemühungen dem JC mitzuteilen.

    Es bleibt dann dir überlassen, den Differenzbetrag selbt zu zahlen---oder eben eine andere angemessene Wohnung für 3 Personen zu finden.

    Mir war klar das die Wohnung zu klein wird , ...

    Das nicht, aber für 3 Personen evtl. nicht mehr angemessen billig.

    Hallo,

    Diesen Gewinn von 500 Euro fordert nur das JC zurück.

    Das JC hat deinem Vater etwas mehr geschrieben.

    Es wäre wichtig, genau DAS zu lesen. Und von wann dieses Schreiben des JC datiert.

    Wenn möglich, lade das Schreiben anonymisiert und als pdf hoch.

    Waren denn die 500,- Kapitalertrag aus den Banknachweisen zu sehen? Welche Banknachweise waren das?

    Wie oft im Jahr bekommt dein Vater solche *Banknachweise*?

    Grundsätzlich:

    Gewinne aus Aktien sind Kapitalerträge.

    Kapitalerträge sind Einkommen und dem JC zeitnah zu melden.

    Ob sie als anrechenbar berücksichtigt werden, kommt eben drauf an.

    Man kann das vorh. Vermögen bei Antragstellung nicht bis zur Freibetragsgrenze/Schonvermögensgrenze nach § 12 SGB II *auffüttern*.

    Noch gibt es keinen Bescheid,

    Den schriftlichen Bescheid solltet ihr abwarten. Erst dann kann man gegen vermeintlich Falsches angehen.

    Ich möchte auch noch was ergänzen:

    Die JC bundesweit organisieren sich bei den KDU weitgehend allein. Sie haben aber natürlich Gesetze zu befolgen.

    Es ist also schwer einzuschätzen, welche Arbeitsanweisung bei euch im JC bezüglich dieser Angelegenheit gilt.

    Erst im Bewilligungsbescheid kann man lesen, welche Entscheidung das JC nun getroffen hat. Bisher war alles mündlich.

    Aus meiner Erfahrung ein Beispiel (gültig für mind. 8 Fälle) und in 3 versch. JC:

    Eine HG aus 2 Single-BG.--- 2 Personen Ü25, verwandt.

    Nur 1 Person steht als Mieter im Mietvertrag, aber das JC zahlt seit Jahr und Tag kopfanteilig 50:50 die KdU.

    Dem JC genügte beim Einzug stets die Vorlage der Meldebestätigung des EMA. Dort stehen beide drin.

    Vermieter sind sowohl Privatleute als auch komm.W-Gesellschaften.

    Viel Glück!

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Chef froh darüber ist. evilgrin

    Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass euer Sohn sich jetzt sehr freut.

    Zum Alg2:

    Vom Grundsatz her darf jeder Leistungsberechtigte umziehen. Die große Frage ist doch immer, wer zahlt den ganzen Spaß?

    Dazu fehlen hier aber etliche Informationen, die du jetzt sowieso noch gar nicht hast/noch nicht haben kannst.

    Ich geb mal input:

    Wohnt euer Sohn jetzt noch bei euch?---> Ich weiß das nicht.

    Wäre der Umzug erforderlich? ---> Weiß jetzt noch niemand.

    Wann würdet ihr umziehen wollen?----> Weiß jetzt noch niemand.

    Was würde nach dem Umzug die Miete+BK+HK kosten? ---> Weiß jetzt noch niemand.

    Was zahlt das JC jetzt für eure Wohnkosten?---> Einzig bekannte Größe, :thumbup:

    Sorry, damit kann ich dazu keine Antwort geben.

    Hallo,

    Wie würde sich das Verhalten,

    Euer Sohn sollte vor dem Vertrag mit dem Chef abklären, ob der überhaupt den Umbau und weitere Vermietung erlaubt.

    Denn während des Mietkaufs ist der Sohn noch kein Eigentümer des Hauses.

    Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es recht aufwändig ist, durch Umbau 2 abgeschlossene Wohneinheiten herzustellen.

    Klar kann man was dazu verdienen.

    Stimmt.

    Zigtausende Vollzeit-Studenten machen das auch.

    wer vom Staat unterstützt wird, oder halt nicht

    Du wirst mit BAföG unterstützt.

    Deine erste Ausbildung wurde wahrscheinlich auch *unterstützt*.

    Da sollte man sich vielleicht mal was einfallen lassen,

    Wer ist man?

    Du hast dich entschieden, noch eine unterstütze Ausbildung zu machen. Das war deine freie Entscheidung.

    Du hast deine finanzielle Situation lange vorher im Blick gehabt und alle Infos dazu waren lange verfügbar.

    Corinna

    Entschuldigung, aber 400,- pauschal entsprächen nicht dem bundesweiten Mietspiegel? Was gilt denn nach diesem? hmm

    Vielleicht gilt in dem Ort die örtliche KDU-Richtlinie? Oder der örtliche Mietspiegel?

    Ich ging lediglich davon aus:

    Das Job Center sieht als Kaltmiete in meinem Bezirk einen Betrag von 421€ kalt für 45qm vor. --

    Also ein LK in einem Bundesland, wo man noch max 45 qm für 1 Person als angemessen einstuft, gem. WNB.

    Dazu kämen noch (ortsübliche) kalte BK und noch dazu die Heizkosten.

    Dort, wo der Rückkehrer wohnt, dürften schon rein rechnerisch die 400,- pauschal unbedingt als angemessen gelten.

    Aber:

    Evtl. stimmt seine Angabe 421,- für Kaltmiete nicht? Das wäre ein ziemlich teure Gegend mit ca. 9,35 €/qm kalt.

    Doch selbst bei einer max. Bruttokaltmiete (so wirds meist angegeben) von 421,- würden 400,- pauschal noch angemessen sein.

    Also 400,- incl. kalte BK und incl. Heizkosten ---------

    sondern nach den Vorgaben der Gemeinde bzw. des Landkreises.

    Ja, ganz genau.

    Nach den örtlichen KDU-Richtlinien. Gültig für SGB II und SGB XII:thumbup:

    Genau, die Kosten für das Umziehen aus dem Ausland zu meinen Eltern.

    Dafür wird das JC dir nichts erstatten.

    Einleuchtender Grund:

    Alg2 gibt es nicht für Zeiten/Kosten vor dem Leistungbezug.

    Zuerst bist du mit eigenen Mitteln (auf eigene Kosten) umgezogen. Das konntest du dir leisten.

    Jetzt willst du Alg2 beantragen, weil du keine Mittel mehr hast/finanziell bedürftig bist .

    Ergo brauchst du auch keine Belege. Das war (leider) dein *Privatvergnügen*.

    Hallo,

    Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist.

    Das ist korrekt. Ü25jährige im Haushalt der Eltern sind eine eigene BG. Es gibt also in diesem Haushalt zwei 1-er-BG.

    Und da sie verwandt sind, und sogar zusammen in einer Wohnung einen Haushalt bilden, sind sie eine HG.

    Bis dahin alles richtig und rechtens.

    Warum sollen deiner Meinung nach dem Bruder die hälftigen KDU zugestanden werden?

    Die gesamten KDU erhält die Mieterin und leitet sie an ihren Vermieter weiter. Der hat ja nur deine Mutter als Mieterin dieser Wohnung.

    Kann auch da keinen Fehler erkennen.

    Oder lautet die eigentliche Frage:

    Warum bekommt die Mutter nur 50% der KDU?

    Die Famkasse zahlt dir noch Kindergeld? Warum?

    Wenn ihr zu viert in der Wohnung wohnt, dann zahlt sicher jeder 1/4 der Miete, wenn die Eltern das so verlangen--- dann kostet die Wohnung 600,- warm?

    und auch jeder nur 1/4 Internet/TV und Tel.

    Deine Schwester wird sicher ebenso 1/4 der Miete und ihren Anteil an den anderen Kosten tragen.

    Wo hast du denn vorher geschlafen, als deine Schwester noch nicht wieder da war?

    Wenn du demnächst 25 wirst, dann fang doch jetzt bitte schon an, intensiv nach einer Wohnung für dich zu suchen.

    Selbst, wenn es für die gesamte Familie ( also ein Antrag für alle 4) etwas Alg2 dazu gäbe---davon wird die Wohnung doch nicht größer.

    Dein eigener Alg2-Antrag musste ganz einfach abgelehnt werden.

    Ich möchte umziehen, da der Platz nicht ausreicht.

    Seit wann wohnt ihr dort zu viert? Wann wirst du 25 Jahre alt?

    dass sie mich nicht finanziell unterstützen können.

    Wieso können sie das nicht? Du gehörst doch zur Familie und zum Haushalt.

    Ich teile mir die Miete mit meinen Eltern.

    Was kostet die Miete und wieviel bezahlst du für die Miete?

    Wieviel bringt dein Minijob dir monatlich ein?

    Es kann deine Mutter oder dein Vater für die gesamte Familie ergänzende Leistungen beantragen.

    Bitte besprich das aber vorher mit deinen Eltern.

    Bei einem Einkommen von 2500,- netto und einer kleinen, schlechten (billigen?) Wohnung wird sich aber wahrscheinlich kein Hartz-Anspruch ergeben.

    Wer ist denn die 4. Person in der Familie? Hat diese Person eigenes Einkommen?

    Ich rate dir, kurz vor 25 eine Wohnung zu suchen und mit 25 auszuziehen.

    Und sowieso natürlich jetzt schon einen besser bezahlten Job zu suchen.

    Hallo,

    Aber erst in diesen Monat wurde der neue Lohn rückwirkend ausgezahlt

    Wenn auf dem Lohnschein dieses Monats dein Einkommen steht, wird das JC dieses Einkommen gem. § 11 ff SGB II berücksichtigen.

    d.h.

    Die Berechnung erfolgt komplett für diesen Monat.

    Besonderheit:

    Falls die Tarif-Nachzahlung zusammen mit deinem Lohn so hoch ist, dass du jetzt in diesem Monat keine Alg2-Aufstockung mehr bekommen würdest, muss das JC die Nachzahlung auf 6 Monate verteilen.

    Dadurch wird auf die Abmeldung und Neuanmeldung verzichtet.

    Hallo,

    (4 Menschen in eine 2Zimmer Wohnung)

    Willst du wegen der Wohnung umziehen oder weil deine Eltern dich nicht ausreichend versorgen?

    Meine Eltern verdienen zusammen ca. 2500€ Netto, was wirklich nicht ausreicht um auch mich zu versorgen.

    Soll das heißen, deine Eltern versorgen 3Personen, aber dich nicht?

    Wer unter 25 ist und im elterlichen Haushalt lebt, kann nur zusammen mit den Eltern und Geschwistern Leistungen beantragen.

    Mir bleibt ca. 150€ für den Monat zum "leben",

    Das solltest du bitte erklären.

    Wer bezahlt deine Miete und deinen sonstigen Unterhalt?

    Wer bezahlt deine Medikamente?

    Hallo,

    Als Miete wurde festgelegt: 400€ für 48qm

    Meine Empfehlung:

    Der Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir sollte deutlich den Begriff *Pauschalmiete* bzw. *Inclusivmiete* beinhalten.

    Eine echte Pauschalmiete kann nicht unterteilt werden. Wichtig ist, dass die gesamten Wohnkosten innerhalb der örtl. Angemessenheitsgrenzen liegen. In deinem Fall ist die Wohnfläche zwar oberhalb, aber die Gesamtkosten weit unterhalb der örtl. Werte.

    Ja, ist also angemessen.

    Zu beachten ist aber , dass das JC den bereits im Regelbedarf von 416,- enthaltenen statistischen Anteil der Haushaltsenergie rausrechnen wird. Bei der Findung der Summe Pauschalmiete sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.

    Dieser Anteil liegt derzeit bei 36,89€ mtl. Allerdings ist in dieser Summe auch etwas für *Wohnen* und *Wohnungsinstandhaltung* enthalten.

    Wie viel?--- keine Ahnung.

    Gibt es eine Möglichkeit die Umzugskosten anzugeben?

    Kannst du das erläutern?

    Meinst du die Umzugskosten aus dem Ausland zu deinen Eltern?

    Beziehst du schon Leistungen vom JC?

    Hallo,

    was du jetzt hast, ist dein Vermögen.

    Die Summe gehört in die Anlage VM des Antrages. Zum Zeitpunkt der Antragstellung/Antragsabgabe

    Was später während des Leistungsbezuges dazu kommt (durch evtl. Wertsteigerung), ist bis zur Freibetragsgrenze Vermögen.

    Es ist kein Einkommen.

    Es kann auch im Wert wieder fallen, trotzdem bleibt es dein Vermögen.