Beiträge von Turko

    Hallo , nachzahlen müssen wir von Oktober bis Dezember an die kindergeldkasse. Das habe ich ja erwähnt. Sie ist 19 und hat kein Anspruch mehr für Kindergeld das steht schon fest . Meine Frage war , sie bekommt ab Januar kein Kindergeld mehr aber bis Mai würde es in der bedarfgemeinschaft immer noch als Einkommen berücksichtig und dementsprechend bekam sie weniger Geld vom Jobcenter .Das war als Nachzahlung vom Jobcenter gemeint. Diese 5 Monate ob sie es zurückkriegt.

    Ja wir müssen okt. bis Dez. zurückzahlen und hatten Leistungen von JC erhalten währenddessen .Das Jobcenter hat es schon vor 2 Jahren immer als Einkommen berücksichtigt , das Kindergeld.

    Ab mai wird es nicht mehr berücksichtigt obwohl sie seit Januar kein Kindergeld kriegt , habe es auch so schriftlich eingereicht gehabt .

    Ja , wir müssen nachzahlen , das Kindergeld an die kindergeldkasse.

    Ab Mai hat das Jobcenter das Kindergeld nicht mitberechnet

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    Grace

    Hallo an alle, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch.Nach Langem hin und her schreiben wegen Kindergeld meiner Tochter muss ich jetzt eine Nachzahlung an die kindergeldkasse machen. Das ist in Ordnung aber, ich habe alle Unterlagen beim Jobcenter eingereicht das sie kein Anspruch hat und bitte um eine Verrechnung , Nachzahlung weil ja ihr Kindergeld auf die bedarfgemeinschaft angerechnet wurde. Heute habe ich lediglich eine änderungsbescheinigung bekommen mit der Begründung das meine Tochter ab mai kein Kindergeld bekommt und dadurch ihr Anspruch sich erhöht hat. Wir bekommen seit Januar für sie kein Kindergeld aber es wurde bis April immer als Einkommen von ihr mitberechnet, da ich wie erwähnt auf den Beschluss von der kindergeldkasse gewartet habe , habe ich im April alles eingereicht beim Jobcenter . Von Oktober bis Dezember muss ich das Kindergeld was ich für sie bekommen habe nachzahlen.