Beiträge von Joe73

    Hallo,

    habe inzwischen Post vom Jobcenter bekommen.
    Sie wollen vom Kind die Unterlagen haben wie von einem
    Mitglied der BG, also Verdienstbescheinigung, Kontoauszüge,
    Arbeitsvertrag usw...

    Also ich habe keinen Zugriff auf diese Unterlagen und das Kind ist auch nicht
    Mitglied der BG. Habe für das Kind keine Leistungen beantragt und das Kind
    zahlt seinen Anteil an Miete, Strom usw... Verpflegung natürlich auch..

    Irgendwo stand doch mal, dass das Jobcenter von mir keine Unterlagen verlangen kann,
    auf welche ich keinen Zugriff habe... ?

    Außerdem gibt es ja da noch die Regelung wer zur BG gehört, so wie es auch im SGBII steht...

    Was kann ich nun noch tun?

    Vielen Dank für Eure Hilfen...

    Hallo,
    ich habe mich schon etwas belesen und wollte mich nur noch mal vergewissern
    ob ich mit meiner Meinung richtig liege.

    Ich über einen Vollzeitjob aus und in unserem Haushalt wohnen Partner und Kinder.
    Da mein Einkommen nicht reicht habe ich Ergänzend ALGII beantragt.
    Bei der Angabe der BG-Angehörigen habe ich mich auf das Infoblatt vom Jobcenter
    bezogen von 04.2018
    Dort steht auf Seite 2 unter Punkt 9 u.a.
    ...Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die dem Haushalt angehörenden, unverheirateten
    erwerbsfähigen Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie ihren
    Lebensunterhalt ncht aus eigenem Einkommen (z.B. Kindergeld und Unterhaltszahlungen)
    oder Vermögen sichern können.

    Aus diesem Grund habe ich ein Kind aussen vor gelassen welches Vollzeit arbeiten geht
    und ausreichendes Einkommen hat.
    Jedoch habe ich es bei den KdU mit angegeben, es trägt ja auch seinen Teil zur Miete bei.
    Nebenbei bezahlt es natürlich seinen Teil für Essen, Strom usw.

    Zusätzlich haben ich eine Erklärung abgegeben, vom Kind und mir unterschrieben, dass
    das Kind seinen Mietteil und Verpflegung usw. selber bezahlt und ich keine weiteren Leistungen
    bekommen.

    Bei Antragsabgabe war alles ok, nun meint das Jobcenter plötzlich, betreffendes Kind gehört
    zur BG und ich soll entsprechende Unterlagen nachreichen. Das war aber bislang nur mündlich,
    etwas Schriftliches habe ich verlangt und soll noch folgen.

    Kind möchte auch nicht seine Daten weitergeben.

    Irgendwo habe ich auch gelesen, dass das Jobcenter keine Unterlagen verlangen kann, auf die
    ich keinen Zugriff habe. Auf Das Konto von Kind und Lohnabrechnungen habe ich keinen Zugriff.

    Übrigens, im SGBII steht der von mir zitierte Absatz aus den Ausfüllhinweisen des Jobcenters fast
    wortwörtlich ebenso drinnen.

    Interpretiere ich da etwas falsch oder was kann ich nun tun?

    Vielen Dank schon mal für das Lesen und eventuelle Hilfe bzw. Ratschläge...

    mfg