Beiträge von Tanni138

    Es ist so, dass es einen Ermessensspielraum gibt. Und den hat die u25 Abteilung einfach nicht genutzt.

    Ich könnte jetzt wirklich dummes Zeug erzählen und sagen:

    „Hey cool mein Kind, du hast ne Ausbildung fast fertig - deine Eltern haben nicht genug Geld um dir alles zu finanzieren....schmeiß deine Ausbildung und lass dich schwängern“

    Und Zack! Schon zahlt das Amt!

    Ich möchte mich auf so einem Level aber nicht bewegen. Nur möchte ich verstehen, warum die Verteilung so ungerecht ist und man ( egal wer jetzt) bestraft wird, weil man normal leben möchte, um etwas zu erreichen...

    Sorry, aber das ist ja wohl absoluter Blödsinn.
    Es gibt Grundrechte in unserem Land. Davon mal abgesehen, darf man mit 18 Jahren freie Entscheidungen treffen und braucht nicht mehr die Genehmigung der Eltern. Also müssen wir auf ein angemessenes Leben verzichten, weil unsere Tochter mit 21 ein Recht auf eigenes Leben hat und aus einer Normalen Familie kommt, wo jeder etwas Lebnsunterhalt hinzusteuern?
    Und leider ist es auch so, dass der Unterhalt dann nur für eine gewisse Zeit vorrangig behandelt werden kann. Bis es zur lohnpfändung kommt, weil die Gläubiger ihr Geld wollen. Dann wird runtergepfändet und wir tappen in die nächste gesellschaftliche Falle. Und davon mal ganz abgesehen, zählen auch wir zu den Steuerzahlern.
    Und zu deiner Frage, was wir gemacht hätten, wenn sie keinen Ausbildungsplatz hier gefunden hätte, dann hätten wir sie unterstützt. Denn dann hätten wir keine Verbindlichkeiten auf uns genommen. Sie ist nämlich seit Ende 2015 in der Ausbildung.

    Auf die Ideen Sind wir schon gekommen. Trotzdem muss ja erstmal für drei Monate die Miete gezahlt werden.
    So wird man dazu genötigt Schulden zu machen oder die Ausbildung abzubrechen, weil meiner Meinung nach jemand bestraft wird, der ja Geld verdient- aber nicht ausreichend.
    Und es kann auch nicht sein, dass diese Entscheidung eine Frau trifft, der es schon ein Dorn im Auge war, dass meine Tochter überhaupt arbeitet.
    Ich möchte es nur verstehen....

    Unterhaltspflicht ist klar. Es war aber ja vor zwei Jahren nicht abzusehen, dass sie ausziehen möchte. Also sind die Verbindlichkeiten nun mal da und müssen getilgt werden. Außerdem sagt ja keiner , dass wir nicht bereit wären zu zahlen. Allerdings können wir nicht für zwei Wohnungen bezahlen.
    Mir ging es eher um die Erklärung, warum man unter 25 eine Erlaubnis braucht, wenn keiner aus der Familie im Bezug von ALG steht.
    Und noch einmal zum Verständnis: es war ja nicht mutwillig herbei geführt und der Plan war die Miete aus zwei Einkommen zu bestreiten.

    Liebe Forummitglieder,

    Vielleicht kann jemand helfen oder zumindest eine Verständliche Erklärung abgeben. Ich schildere erstmal den Vorfall:
    Meine Tochter hat mit ihrer Freundin im März einen Mietvertrag unterschrieben, um eine WG zu gründen. Die Wohnung wurde offiziell übergeben und eingerichtet. Dann ist die Freundin von jetzt auf gleich vom Mietvertrag zurück getreten und meine Tochter ist nun alleine für alle Kosten zuständig. Die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld reicht gerade mal um diese zu decken. Antrag auf BAB wurde abgelehnt mit Verweis auf ALG2. Beim Termin für den Bezug von ALG 2 hatte der Sachbearbeiter viel Verständnis und hat gesagt, dsss für ihn klar ist, dass sie Leistungen bekommt.....aber sie muss erst die Genehmigung für den Auszug von der U25 Stelle bekommen. Meine Tochter ist dann zum Termin und prompt wurde gesagt, dass der Auszug nicht genehmigt wird.
    Keiner von uns steht im Harzt4 Bezug , also warum muss sie um Erlaubnis fragen? Und sie ist ja schon ausgezogen....
    Fakt ist: sie als junges Mädchen weiß nun nicht wie sie den Lebensunterhalt bestreiten soll....